So können Betroffene noch mitmachen
DAZN steht wegen seiner Preiserhöhungen vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen den Streaminganbieter – nun beginnt die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm.
Im Mittelpunkt stehen Preiserhöhungen aus den Jahren 2021 und 2022. Die Verbraucherschützer halten sie für unzulässig.
DAZN-Sammelklage: Anmeldung noch bis 25. September möglich
Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucherinnen und Verbraucher drei Wochen Zeit, sich für die Klage anzumelden.
Die Verbraucherzentrale rechnet mit nur einem Verhandlungstag. In diesem Fall wäre eine Anmeldung noch bis zum 25. September möglich.
Darum geht es vor Gericht
DAZN hatte seine Preise in den Jahren 2021 und 2022 in laufenden Verträgen mehrfach angehoben.
Besonders deutlich fiel eine Erhöhung Mitte 2022 aus. Damals stieg der Preis für das Monatsabo von 14,99 Euro auf 29,99 Euro – und damit nahezu auf das Doppelte.
Der vzbv ist der Ansicht, dass die Vertragsklauseln hinter den Preiserhöhungen Kundinnen und Kunden unangemessen benachteiligt haben.
Mit der Sammelklage sollen die Preiserhöhungen für unwirksam erklärt werden. Betroffene Kunden könnten dann Geld zurückbekommen.
Wer sich anschließen kann
Wer von den Preiserhöhungen betroffen ist, kann sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen.
Die Verbraucherschützer erklären den Ablauf über ihren „Klage-Check“ auf der Seite sammelklagen.de/verfahren/dazn.
Dort wird unter anderem abgefragt, seit wann der Vertrag bestand und ob der Preis während eines laufenden Vertrags erhöht wurde.
Das ist entscheidend: Ansprüche aus Neuverträgen, die bereits zum höheren Preis abgeschlossen wurden, sind von der Sammelklage nicht erfasst.
DAZN-Sammelklage: Teilnahme ist kostenlos
Für Betroffene kann sich die Teilnahme lohnen, denn der Anschluss an die Sammelklage ist kostenfrei.
Sollte die Klage erfolgreich sein, müsste DAZN die registrierten Klägerinnen und Kläger automatisch entschädigen. Ein weiteres eigenes Gerichtsverfahren wäre dann nicht nötig. Zusätzlich zum möglichen Entschädigungsbetrag würden auch Zinsen gezahlt. (dpa)