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Social-Media-Sucht: Meta droht Strafzahlung von bis zu 1,4 Billionen US-Dollar

Wirtschaft

Meta sieht sich ab Dienstag einem weiteren Verfahren wegen möglicher Schäden durch Facebook und Instagram gegenüber. Ein Schuldspruch könnte für den Konzern nicht nur rechtliche, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben: Die Kläger sollen Strafzahlungen von bis zu 1,4 Billionen Dollar ins Spiel gebracht haben. Meta muss sich laut einem Bericht von Engadget ab dem 18. August vor einem Bundesgericht in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien den Anschuldigungen von 29 US-Bundesstaaten stellen. Der Vorwurf: Meta soll seine Plattformen bewusst mit süchtig machenden Funktionen ausgestattet, die Öffentlichkeit über deren Sicherheit getäuscht und Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne die erforderliche Zustimmung gesammelt haben. Das zunächst auf rund sechs Wochen angesetzte Verfahren geht auf eine bereits im Jahr 2023 eingereichte Klage mehrerer US-Bundesstaaten zurück. Dieser war eine gemeinsame Untersuchung der Sicherheitspraktiken von Meta vorausgegangen, die nach Darstellung der Behörden erhebliche Schäden für Kinder und Jugendliche aufgezeigt hatte. Sowohl Kalifornien, Colorado und Kentucky als auch New Jersey werfen dem Unternehmen nun vor, gegen Verbraucherschutzgesetze ihrer Bundesstaaten verstoßen zu haben, indem Meta die Öffentlichkeit gezielt über die Sicherheit seiner Apps getäuscht habe. 29 Bundesstaatsanwälte haben Klage erhoben Darüber hinaus klagen diese Staaten zusammen mit 25 weiteren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den US-Kinder-Datenschutz COPPA. Laut der Klageschrift soll Meta sich darüber im Klaren gewesen sein, dass Facebook und Instagram auch von Kindern unter 13 Jahren genutzt werden und ohne eine entsprechende Zustimmung Daten dieser Kinder gesammelt wurden. Diese Anschuldigung kann für Meta im wahrsten Sinne des Wortes teuer werden: Öffentlich sollen die Kläger bislang zwar noch keine konkreten Forderungen gestellt haben, laut Meta sollen die Bundesstaaten allerdings Strafen von bis zu 1,4 Billionen Dollar anstreben, was der Konzern als „abwegig“ bezeichnet haben soll. Unterstützung erhält Meta dabei von der vorsitzenden Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers, die diese Größenordnung laut Law360 ebenfalls für „unangemessen“ gehalten hatte. Gleichermaßen wies sie allerdings auch Metas eigene Schätzung von lediglich vier Millionen Dollar zurück. Damit bleibt offen, welche finanzielle Größenordnung dem Konzern im Fall einer Niederlage tatsächlich droht. Für Meta ist die juristische Auseinandersetzung aber auch über die geforderte Summe hinaus von großer Bedeutung: Mittlerweile sieht sich das Unternehmen Tausenden weiteren Klagen wegen mutmaßlicher Schäden von Nutzern seiner Dienste gegenüber. In Los Angeles und New Mexico fielen in diesem Jahr bereits Entscheidungen gegen Meta in Verfahren mit ähnlichen Vorwürfen, gegen die das Unternehmen vorgehen will. Eine weitere Niederlage könnte nicht nur zusätzliche finanzielle Belastungen verursachen, sondern auch anderen Klägern in vergleichbaren Verfahren eine Hilfe darstellen. Doch bereits jetzt bekommt der Konzern die Konsequenzen der Auseinandersetzungen zu spüren, denn die Rechtsstreitigkeiten sorgen nach eigenen Angaben mit allein 2,4 Milliarden im zweiten Quartal 2026 bereits für hohe Kosten. Harmlose Funktionen, die nicht schaden Meta weist die Vorwürfe der einzelnen Bundesstaaten zurück und hält auch deren Berechnung möglicher Strafen für fehlerhaft. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten das Verfahren als einen wegweisenden Fall bezeichnen mögen, „doch ihre begrenzten Vorwürfe sind unbelegt und ihre finanziellen Forderungen stehen in einem völlig unverhältnismäßigen Verhältnis“. Weiter sollen die Staatsanwälte über keinerlei Beweise verfügen, die ihre Anschuldigungen belegen würden. Sie würden lediglich behaupten, harmlose Funktionen wie ein zusätzliches Instagram-Konto hätten „ihren Einwohnern irgendwie geschadet“, und nun versuchen würden, Meta für branchenweite Herausforderungen wie die Altersverifizierung zu bestrafen. Dabei würden sich die Kläger auch nicht an Fakten und Recht halten, sondern stattdessen eine „abwegige Auszahlung“ verfolgen. Meta stehe zu seinen Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und wolle seine Position vor Gericht darlegen.

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