DAX +0,41 % 26.440,31 Pkt 18:00:00 MDAX +0,40 % 32.464,39 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,09 % 6.539,59 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,07 % 53.732,41 Pkt 22:41:05 S&P 500 +0,48 % 7.785,76 Pkt 22:39:27 Nasdaq +0,53 % 26.729,16 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,59 % 68.713,80 Pkt 08:45:03 Gold +1,30 % 4.437,30 USD 23:00:00 Silber +0,18 % 65,11 USD 22:59:58 Brent 0,00 % 88,52 USD 22:59:58 WTI 0,00 % 82,40 USD 22:59:59 Bitcoin -0,12 % 62.946,12 USD 14:16:26 EUR/USD +0,37 % 1,15730 USD 23:29:57 EUR/GBP +0,11 % 0,85480 GBP 00:09:58 EUR/CHF +0,34 % 0,94060 CHF 23:29:57 EUR/JPY +0,38 % 184,365 JPY 23:29:57

Social-Media-Verbot für Kinder: Experte fordert mehr

Technologie

Startseite Deutschland „Öffnen mit dem Smartphone die Kinderzimmertür für Unbekannte“ – Cyber-Kriminologe warnt Eltern Von: Stephanie Eva Fritzsche Uns auf Google folgen Eine Altersgrenze für Social Media könnte bald Realität sein. Ein Cyber-Kriminologe fordert zum Auftakt unserer Serie mehr – und hat Rat für Eltern. Oranienburg – Die „sozialen Medien“ bergen Gefahren: Sogar Erwachsene werden süchtig oder gehen Betrügern und Verschwörungstheorien auf den Leim. Noch viel prekärer ist die Lage aber für Kinder. Möglich, dass es in Deutschland bald ein Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige geben wird. Aber: Hilft das, reicht das? Der Münchner Merkur von Ippen.Media beleuchtet in einer neuen Serie die Lage – zum Auftakt erklärt Cyber-Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger das Phänomen „Cybergrooming“. Der Experte der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg hat auch Verhaltenstipps für Eltern parat. Herr Rüdiger, wie gefährlich ist das Internet aus kriminologischer Sicht für Kinder und Jugendliche? Eltern sollten sich bewusst machen, dass sie mit einem Smartphone die Kinderzimmertür für Unbekannte öffnen, die sie an der Haustür sicherlich niemals zu ihrem Kind lassen würden. Eines der größten Risiken bei Sozialen Medien und Onlinespielen ist die Kontaktaufnahme mit dem Ziel sexualisierter Übergriffe oder der Erlangung sexualisierten Materials von den Kindern, auch Cybergrooming genannt. Studien zeigen uns, dass mittlerweile fast jeder vierte Minderjährige davon berichten kann. „Zwei Tätergruppen“ bei Cybergrooming: Kriminologe erklärt, was Kinder am besten schützt Welche Spiele und Sozialen Medien sind besonders gefährlich? Entscheidend ist die Möglichkeit einer Onlinekommunikation. Auf jeder Plattform, die das ermöglicht, können Kinder auch auf Täter treffen. Je größer die Plattform und je mehr Kinder unbeaufsichtigt und ungeschützt kommunizieren können, desto größer wird das Risiko. Wie läuft Cybergrooming ab? Die Vorgehensweisen sind sehr unterschiedlich. So geben sich manche Täter als Model-Scout, Gleichaltrige oder verständnisvolle Vertrauensperson aus. Sie versuchen, Kinder dazu zu bringen, ihnen intime Fotos, Videos oder private Informationen zu schicken. Andere Täter bieten Geld, machen Komplimente, drohen, manipulieren oder nutzen KI-generierte sexualisierte Bilder, um Kinder unter Druck zu setzen. Allen gemeinsam ist das Ziel, Material zu bekommen, mit dem Kinder erpressbar werden. Erschreckend ist, dass fast die Hälfte der Tatverdächtigen selbst minderjährig ist. Hier ist Prävention wichtig. Kinder im Netz – Merkur-Serie zu Social-Media-Gefahren Dieses Interview ist der Auftakt zu einer Artikelreihe. Teil 2 wird sich mit Online-Mobbing, Teil 3 mit Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche im Netz befassen. Teil 4 wird die Auswirkungen der Social-Media-Nutzung auf das Verhalten junger Menschen beleuchten. Fällt es nicht auf, wenn der Täter über einen längeren Zeitraum Kontakt zum Kind hat? Es gibt zwei Tätergruppen. Die Erste baut über längere Zeit Vertrauen zu dem Kind auf. Diese Täter sind häufig älter und durchaus emotional intelligent. Ihr Ziel ist es, sich mit dem Kind im physischen Raum zu treffen. Kinder erkennen dabei nicht immer gleich den Missbrauchscharakter. Die andere Tätergruppe agiert deutlich agressiver, schneller und massenhafter. Diese Täter sprechen viele Kinder parallel an und nutzen alle denkbaren Vorgehensweisen, um Erpressungsmaterial in die Hände zu bekommen. Das ist die größere Gruppe. Und ihre aggressive Herangehensweise zeigt, dass sie das Risiko einer Strafverfolgung als gering empfinden. Bei Cybergrooming ist bereits der Versuch strafbar … Ja, entscheidend ist, dass es nicht erst zu einem Treffen oder der Übersendung von Nacktbildern kommen muss. Schon das gezielte Einwirken auf ein Kind mit entsprechender sexueller Zielrichtung kann strafbar sein. Es kommt nicht darauf an, ob das Kind die Motivation des Täters erkennt, sondern allein auf die Tätermotivation. Auch sogenannte Scheinkind-Konstellationen können erfasst sein, wenn der Täter glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, in Wirklichkeit aber mit jemand anders spricht. Kann das geplante Mindestalter für Social-Media Cybergrooming eindämmen? Die gesellschaftliche Diskussion ist berechtigt. Sie ersetzt jedoch keine umfassende Schutzstrategie. Ein Verbot allein löst die grundlegenden Risiken des digitalen Raums nicht. Spätestens wenn das Schutzalter überschritten ist, werden Minderjährige weiterhin mit digitalen Gefahren konfrontiert. Wir müssen alle im digitalen Raum besser vor Straftaten schützen. Dafür müssen wir auch Eltern, Schulen, Polizei, Plattformen und Justiz stärker in die Pflicht nehmen, um eine gesellschaftliche Schutzstrategie zu entwickeln. Aus meiner Sicht ist der Staat seiner Verantwortung beim Schutz von Kindern im digitalen Raum bisher nicht ausreichend gerecht geworden. Der Experte Professor Thomas-Gabriel Rüdiger leitet das Institut für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Er ist Experte für Cybergrooming und Mitglied der Expertenkommission der Bundesregierung für einen „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die über zehn Monate Empfehlungen für einen Gesetzentwurf zur Altersbegrenzung bei der Social-Media-Nutzung erarbeitet hat. Wie kann diese Strategie aussehen? Wir müssen alle Akteure zusammenführen und Kinder systematisch auf den digitalen Raum vorbereiten – wie bei der Verkehrsprävention auch. Im Straßenverkehr erklären Eltern Kindern, dass sie nach links und rechts schauen, nicht zu Fremden ins Auto steigen, die Polizei ansprechen können und nur bei Grün gehen sollen. Diese selbstverständliche Vermittlung von Regeln ist im digitalen Raum noch nicht gegeben. Es gibt nur eine Institution, die unabhängig vom Elternhaus alle Kinder erreicht. Daher muss aus meiner Sicht endlich die verpflichtende Vermittlung digitaler Bildung ab der 1. Klasse zu jeder Strategie gehören und auch prüfbar umgesetzt werden. Es darf nicht wie jetzt vom Zufall abhängen, ob das Kind auf das digitale Zeitalter mit all seinen Risiken und Möglichkeiten vorbereitet wird. Im Straßenverkehr ist die Sichtbarkeit insbesondere der Polizei zudem ein wichtiger Faktor für die Durchsetzung von Regeln. Das brauchen wir im digitalen Raum auch. „Wenn ein Kind Angst hat, mit Handy-Entzug bestraft zu werden, erzählt es gefährliche Situationen eventuell nicht“ Eine Streife im Netz? Ja. Die Idee ist, dass die Polizei für Täter spürbar präsent ist und für Kinder erreichbar wird. Wenn ein Kind im digitalen Raum mit einem Täter konfrontiert wird, muss es schnell und verständlich Hilfe holen können. Dies kann aus meiner Sicht über eine Art Kinderonlinewache zur Polizei erfolgen. Also ein Ort, an dem Minderjährige direkt mit der Polizei in Kontakt treten können. Zusätzlich sind zur Bekämpfung von Cybergrooming mehr proaktive Ermittlungen notwendig, auch staatliche Scheinkind-Operationen. Täter sollten immer damit rechnen müssen, dass ihr Gegenüber kein Kind, sondern ein Ermittler sein könnte. Derzeit erleben viele Täter den digitalen Raum als weitgehend straffrei. Das Entdeckungsrisiko muss deutlich steigen und wir müssen Täter identifizieren, bevor aus Kontaktanbahnungen konkrete Taten entstehen. Was können Eltern tun, um Kinder zu schützen? Sie sollten für ihre Kinder ansprechbar, informiert und authentisch in der eigenen Mediennutzung sein. Sie können Kindern nur das erklären, was sie selbst verstanden haben. Wenn ein Kind ein Soziales Medien nutzen oder ein Onlinespiel spielen möchte, sollten Eltern es vorher selbst installieren, ausprobieren und die Risiken prüfen. Ganz wichtig ist Vertrauen. Wenn ein Kind Angst hat, mit Handy-Entzug bestraft zu werden, erzählt es gefährliche Situationen eventuell nicht. Dann erfüllt es im schlimmsten Fall eher die Forderungen des Täters, anstatt sich Hilfe zu holen. Eltern sollten deshalb deutlich machen, dass das Kind keine Schuld trägt. Und Eltern sollten selbst Vorbilder in der Mediennutzung sein. Wer selbst private Bilder seines Kindes im Internet – auch beispielsweise als Profilbild oder im Status – postet, kann dem Kind nur schwerlich authentisch vermitteln, dass man vorsichtig mit Bildern, Videos und Stimme im Internet umgehen sollte. Wann sind Kinder denn alt genug für ein Smartphone und soziale Medien? Ich würde das nicht allein an einer Zahl festmachen, sondern daran, ob die Eltern ihre Kinder vorbereitet haben – wie im Straßenverkehr. Wann lassen Sie Ihr Kind zum ersten Mal allein zur Schule gehen? In der Regel erst, nachdem Sie den Weg gemeinsam geübt, über Gefahren gesprochen und gesehen haben, dass sich das Kind sicher verhält. Am Anfang laufen Sie vielleicht noch ein Stück im Hintergrund mit. So sollten wir auch digitale Räume behandeln. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Kind die Technik bedienen kann, sondern auch, ob es mit den Risiken umgehen kann. Das können aber viele Erwachsene selbst nicht, wie sollen es dann sehr junge Kinder? Ein eigenes Smartphone mit freiem Internetzugang halte ich für sehr junge Kinder aber grundsätzlich für zu früh. (Interview: Stephanie Eva Fritzsche)

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