Solarförderung 2027: Was Hauseigentümer jetzt wissen müssen
Erneuerbare Energien: So viel Solarförderung gibt es für Hauseigentümer ab 2027 Die Bundesregierung kürzt die Förderung von Solaranlagen. Vom kommenden Jahr an fällt die Einspeisevergütung weg. Welche Folgen das für Hauseigentümer hat. Wer noch dieses Jahr seine Solaranlage ans Netz bringt, erhält noch eine Einspeisevergütung. Foto: imago/JOKER Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Ökostromförderung geeinigt. Wird die Novelle im Parlament verabschiedet, soll sie ab dem 1. Januar 2027 greifen. Auch Hauseigentümer mit neuen Dachsolaranlagen sind von den veränderten Regeln betroffen. So soll die pauschale Einspeisevergütung bei Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung für selbst erzeugten Solarstrom im kommenden Jahr wegfallen. Bisher erhalten die Betreiber von Dachsolaranlagen eine für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Sie wird 2027 für neue Anlagen durch eine Übergangszahlung ersetzt, die unterhalb der bisherigen Einspeisevergütung liegt und nur bis zu 36 Monate lang gezahlt wird. Der Kreis der Anlagen, die Anspruch auf Übergangszahlungen haben, wird sukzessive von 2027 bis 2029 eingeschränkt. Ab 2029 haben nur Anlagen mit bis zu sieben Kilowatt Leistung Anspruch auf dieses Geld. Die Betreiber neuer Solaranlagen sind verpflichtet, spätestens nach Auslaufen der Übergangszahlungen ihren nicht selbst verbrauchten Strom direkt über die Strombörse zu vermarkten. Das heißt: Sie bekommen für ihren Strom schwankende Preise. Um die Direktvermarktung zu fördern, erhalten die Betreiber über 48 Monate einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Stromnetz kommt an seine Grenzen Die Bundesregierung will die Solarförderung vor allem wegen der hohen Kosten kürzen. In diesem Jahr liegt der prognostizierte Finanzbedarf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei rund 16 Milliarden Euro. Der Ausbau der erneuerbaren Energien solle kosten- und systemeffizient vorangetrieben werden, sagt Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Das EEG sei künftig kein Rundum-Sorglos-Paket mehr. Reiche verweist auch auf Engpässe im Netz. Der Netzausbau könne nicht mit zusätzlichen Strommengen aus erneuerbaren Energien mithalten, argumentiert sie. Tatsächlich hat sich seit 2016 die Bruttoleistung der Solaranlagen in Deutschland auf zuletzt 125.372 Megawatt mehr als verdreifacht. Wie stark dieser Ausbau die Stromnetze belastet, ist strittig. Um die Belastung für die Stromnetze zu reduzieren, sollen neue Dachsolaranlagen bis 100 Kilowatt Leistung ihre Einspeisespitzen dauerhaft um die Hälfte reduzieren. Der überschüssige Strom soll vermehrt in Batteriespeichern zwischengelagert werden. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Balkonkraftwerke bis zwei Kilowatt Leistung. Hauseigentümer handeln an der Börse Die Umweltorganisation Germanwatch kritisiert die Pflicht zur Direktvermarktung. Kleinere Solaranlagen ohne einfache Vermarktungsprozesse in den Markt zu drängen, drohe den Ausbau der erneuerbaren Energien auszubremsen. Es bräuchte längere Übergangsregelungen, um sicherzustellen, dass die Betreiber privater Solaranlagen ihren Strom selbst vermarkten könnten, sagt Germanwatch. Solar-Start-up Enpal schließt Standort in Hamburg Mit immer neuen Produkten erweitert das ursprünglich auf Solaranlagen spezialisierte Start-up Enpal sein Portfolio – schließt aber jetzt einen Vertriebsstandort. von Florian Güßgen Theoretisch können die Hauseigentümer ihren Strom an der Leipziger Strombörse verkaufen. Bisher handeln dort jedoch nur Profis mit deutlich größeren Strommengen, als ein Privathaushalt mit einer Dachsolaranlage produzieren kann. Noch steht nicht fest, wie der Börsenhandel für kleine, private Stromproduzenten aussehen wird. Allerdings sind Hauseigentümer nicht gezwungen, ihren Strom einzuspeisen. Sie können ihn in speziellen Batteriespeichern oder den Batterien eines Elektroautos zwischenlagern. Wirtschaftlich lohnt sich das Einspeisen von Solarstrom ins allgemeine Netz schon jetzt nicht mehr. Der Eigenverbrauch ist in der Regel die bessere Variante. Für Hauseigentümer, die bereits eine Dachsolaranlage besitzen, gibt es eine gute Nachricht: Sie haben weiterhin Anspruch auf die aktuelle Einspeisevergütung. Dies gilt auch für neue Solaranlagen, die bis zum 31. Juli 2026 ans Netz gebracht werden. Ab dem 1. August wird die Vergütung von selbst erzeugtem Solarstrom dann gekürzt. Die Betreiber von Solaranlagen bis zehn Kilowatt Spitzenleistung (kWp) erhalten bei Teileinspeisung statt 7,79 Cent pro Kilowattstunde nur noch 7,70 Cent. Das heißt, die Hauseigentümer verbrauchen einen Teil des erzeugten Stroms selbst. Wird der gesamte Strom ins Netz gespeist, sind es 12,22 Cent pro Kilowattstunde statt 12,35 Cent. Lesen Sie auch: Kann ich meinen Ökostrom jetzt mit anderen teilen? 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