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Sony stellt klar was Nutzer bei digitalen Spielen tatsächlich "kaufen"

Allgemein

Mitten in der anhaltenden Kritik an Sonys geplanter Abkehr von neuen PlayStation-Discs verschickt PlayStation automatische Erinnerungen an die Nutzungsbedingungen. Darin werden unter anderem die Bestimmungen für digitale Spiele aufgeführt, nach denen die Software lizenziert und nicht verkauft wird.

Mehrere PSN-Nutzer berichteten über entsprechende E-Mails. Eine am 18. August veröffentlichte Nachricht enthielt laut dem geteilten Beispiel die PlayStation-Nutzungsbedingungen, den PlayStation-Verhaltenskodex, die End User License Agreement und die PlayStation-Datenschutzerklärung.

Digitale Spiele werden laut EULA lizenziert

Für europäische Nutzer verwies die E-Mail unter anderem auf Abschnitt 1.4 der Software-EULA mit dem Titel „License to you“. Dort heißt es:

„Die Software wird Ihnen lizenziert, nicht verkauft. Ihnen wird eine begrenzte, nicht-exklusive, nicht übertragbare und persönliche Lizenz gewährt, um die Software für Ihre private, nicht-kommerzielle Nutzung auf dem dafür vorgesehenen System oder Gerät zu spielen oder zu verwenden. Diese Lizenz gilt erst ab dem angegebenen Veröffentlichungsdatum der Software, dem Early-Access-Datum oder dem Beta-Veröffentlichungsdatum. Alle Rechte an der Software, die Ihnen in dieser Lizenz nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben vorbehalten, einschließlich sämtlicher geistiger Eigentumsrechte an der Software.“

Die Bestimmungen führen außerdem Einschränkungen auf. Dazu gehört unter anderem, die Software nicht zu vermieten, zu verleasen oder zu verändern. Ebenso darf die Software nicht auf andere Weise als über die autorisierten Vertriebswege von SIE bezogen werden.

Erinnerungen erreichen auch länger inaktive Nutzer

Einige PSN-Nutzer zeigten sich verwundert darüber, die E-Mail erhalten zu haben, obwohl sie ihre PlayStation 4 oder PlayStation 5 seit Monaten nicht verwendet hatten. Die Nachricht enthielt dabei nicht nur einen Verweis auf die rechtlichen Dokumente, sondern auch die darin genannten Abschnitte.

Die Regelungen betreffen damit genau jene Einschränkungen digitaler Spiele, die im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte über physische Medien eine Rolle spielen. Dazu gehört beispielsweise auch, dass ein PSN-Konto mitsamt den damit verbundenen digitalen Spielen nicht an einen anderen Spieler verschenkt werden darf, selbst im Rahmen einer Erbschaft.

Timing fällt mit Protest gegen Sonys Disc-Kurs zusammen

Sony hatte Anfang dieses Sommers angekündigt, ab 2028 keine neuen PlayStation-Discs mehr herauszubringen. Im Rahmen des jüngsten Geschäftsberichts erklärte das Unternehmen laut den vorliegenden Informationen zudem, dass es trotz der Proteste keinen Kurswechsel plane.

Parallel dazu bereiten Fans und Befürworter physischer Spiele einen PlayStation-Blackout vom 23. bis 30. August vor. Die Aktion soll Druck auf Sony ausüben und eine Rückkehr zu physischen Spielen erreichen.

„Wir wollen, dass physische Spiele bleiben! Eine rein digitale Zukunft ohne Eigentum und Verbraucherschutzgesetze ist inakzeptabel! Loggt euch aus, spielt nicht, kauft nicht, kündigt Abonnements, werdet zu einem Geist, bis Sony seinen Fehler erkennt!“, schrieb einer der Organisatoren, DoesItPlay?, auf X.

Die automatischen Erinnerungen an die Nutzungsbedingungen sind nach den vorliegenden Informationen nicht als bewusste Provokation gedacht. Ihr Versand fällt jedoch zeitlich mit der laufenden Auseinandersetzung um Sonys geplante digitale Zukunft und dem bevorstehenden Protest zusammen.

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