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Spanien: Wie aus einer halben Million drei Millionen Aufenthaltsberechtigte werden

Welt

Die spanische Regierung verkauft die außerordentliche Legalisierung illegal eingereister Migranten als soziale Notwendigkeit. Eine frühere kommunistische Ministerin bejubelt die Legalisierung sogar und spricht offen davon, die Bevölkerung austauschen zu wollen, der sie pauschal unterstellt, faschistisch zu sein. Die Führung der Policía Nacional, der nationalen Polizei, sieht das naturgemäß anders. Sie rechnet damit, dass aus den ursprünglich erwarteten 500.000 Antragstellern am Ende sogar rund drei Millionen legal aufenthaltsberechtigte Migranten werden. Die Behörden rechnen damit, dass für jede Person, deren Aufenthaltsstatus regularisiert wird, mindestens drei Angehörige hinzukommen könnten. Nach Einschätzung hochrangiger Beamter der Ausländerpolizei werden rund 1,2 Millionen Menschen eine Regularisierung beantragen. Rechnet man die zu erwartenden Familienzusammenführungen hinzu, könnte Spanien innerhalb eines Jahres etwa drei Millionen Menschen mit legalem Aufenthaltsstatus aufnehmen. Gerade dieser Familiennachzug bereitet den Verantwortlichen nach eigenen Angaben die größten Sorgen. Polizei sieht sich bewusst ausgeschaltet Besonders scharf kritisieren führende Vertreter der Ausländerpolizei die organisatorische Ausgestaltung des Verfahrens. Sie werfen der Regierung von Pedro Sánchez vor, die Nationalpolizei bewusst aus dem eigentlichen Prüfverfahren herausgedrängt zu haben. Zuständig sei stattdessen das von der Sozialistin Elma Saiz Delgado geführte Migrationsministerium. Nach Darstellung der Polizeiführung schwächt dies die Kontrolle über die Echtheit von Dokumenten sowie die Überprüfung der Antragsteller. Dadurch könnten beispielsweise Vorstrafen nicht, kaum oder nur unzureichend überprüft werden. Kriminelle Antragsteller könnten so zu einem legalen Aufenthaltstitel kommen. Die Rolle der Polizeibehörden beschränke sich nach Angaben der Beamten künftig im Wesentlichen auf Verwaltungsaufgaben. Die Polizei werde lediglich die vom Migrationsministerium genehmigten Aufenthaltstitel dokumentieren. Die Verantwortlichen äußern zudem erhebliche Zweifel an der Qualifikation der Mitarbeiter des Ministeriums. Ihnen fehle die notwendige Ausbildung für die Bearbeitung der Anträge. Ziel der Regierung sei, „dass jeder hereinkommt“, lautet der Vorwurf aus der Polizeiführung. Das Innenministerium verweist dagegen lediglich auf das entsprechende Königliche Dekret. Danach werde angeblich von jedem Antragsteller ein Polizeibericht eingeholt. Weitere Einzelheiten nennt das Ministerium aber nicht. Nach Einschätzung der Polizeiführung übersteigen die tatsächlichen Antragzahlen sämtliche Erwartungen der Regierung. Während die Regierung ursprünglich von rund 500.000 Antragstellern ausgegangen sei, habe die Polizei von Beginn an mit 1,2 bis 1,3 Millionen gerechnet. Diese Annahmen hätten sich inzwischen bestätigt. Die Schlussfolgerung der Beamten fällt entsprechend drastisch aus: „Das System wird zusammenbrechen.“ Warnung vor Betrug beim Familiennachzug Zusätzliche Risiken sehen die Ermittler im Familiennachzug selbst. Nach ihrer Einschätzung könnten Schleuserorganisationen daraus ein neues Geschäftsmodell entwickeln. Sie warnen vor Fällen, in denen Personen aus dem Ausland bereits legalisierte Migranten dafür bezahlen könnten, sich als Familienangehörige auszugeben – etwa als Kinder oder Eltern. Bereits heute würden entsprechende Betrugsversuche festgestellt. Bislang seien sie aufgrund der geringeren Fallzahlen noch relativ schnell zu erkennen. Die Generaldirektion für Ausländer- und Grenzenschutz der Nationalpolizei hatte bereits zu Beginn des Verfahrens erhebliche Einwände erhoben. Sie beklagte, keine ausreichenden Vorgaben für die Umsetzung dieser grundlegenden Reform erhalten zu haben. In einem ausführlichen Bericht stellte sie außerdem die von der Regierung behauptete „soziale Dringlichkeit“ der Maßnahme ausdrücklich infrage. Unterzeichnet wurde das Dokument vom Zentralen Einsatzleiter der Generaldirektion für Ausländer- und Grenzenschutz, Alfredo García Miravete. Darin wird darauf hingewiesen, dass die gesetzgeberische Initiative bereits am 9. April 2024 im spanischen Parlament behandelt worden sei. Wenn ein Problem bereits seit nahezu zwei Jahren bekannt sei, lasse sich eine eilbedürftige Gesetzgebung kaum begründen. Sogwirkung und Überlastung Der Polizeibericht zählt eine Reihe möglicher Folgen der Massen-Regularisierung auf. Dazu gehören ein möglicher Anreiz für weitere irreguläre Migration, soziale Spannungen, Probleme der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie ein wachsendes Misstrauen der Bevölkerung in das staatliche Grenzmanagement. Zudem warnt die Polizei vor einer Überlastung des Gesundheitswesens, des Bildungssystems und der sozialen Sicherungssysteme. Die Zahl der betroffenen Ausländer und die kurzen Fristen für die Umsetzung der Regularisierung stünden nach Einschätzung der Beamten in einem umgekehrten Verhältnis zur Aufnahmefähigkeit des spanischen Staates. Verfahren trotz fehlender Strafregister Nach den vorgesehenen Regelungen kann ein Verfahren sogar dann fortgesetzt werden, wenn ein Antragsteller erklärt, das Strafregisterzeugnis seines Herkunftslandes zwar beantragt, aber noch nicht erhalten zu haben. Währenddessen versucht die Verwaltung selbst, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Nach Angaben der Polizei wurden bereits zahlreiche Betrugsversuche festgestellt. Die Ausländerbehörde sah sich deshalb veranlasst, intern eine Warnmeldung herauszugeben.

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