SPD: Lars Klingbeil unterstützt Pläne zur stärkeren Besteuerung von Vereinen
Freibetrag soll zur Freigrenze werden Vorgesehen ist demnach nicht nur die Absenkung des Betrags, sondern auch eine Änderung seiner rechtlichen Ausgestaltung: Aus dem bisherigen Freibetrag soll ab 2027 eine Freigrenze werden. Nach Angaben der »Bild« könnten dadurch rund 45 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen im Jahr erzielt werden. Der Unterschied ist steuerlich relevant. Ein Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe. Bei einer Freigrenze entfällt die Vergünstigung dagegen grundsätzlich, sobald die Grenze überschritten wird. Welche konkreten Folgen das für einzelne Organisationen hätte, hinge daher auch von der endgültigen gesetzlichen Formulierung und der jeweiligen steuerlichen Situation ab. Darüber hinaus sollen nach dem Bericht weitere steuerliche Vergünstigungen entfallen. Genannt wird ein Freibetrag von 45.000 Euro für Gewinne, die bei der Veräußerung oder der Aufgabe eines Betriebs entstehen. Auch der Freibetrag für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften soll demnach gestrichen werden. Diese beiden Änderungen könnten zusammen rund 300 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen bringen. Die Summe käme zu den erwarteten 45 Millionen Euro aus der Neuregelung für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen hinzu. Bei einem Referentenentwurf handelt es sich um einen frühen Entwurf aus einem Ministerium. Er wird zunächst zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmt und kann im weiteren Verfahren noch verändert werden. Anschließend müsste die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschließen, den Bundestag und Bundesrat beraten.