Statistisches Bundesamt: Fast drei Viertel der Renten waren 2025 einkommensteuerpflichtig
Ein immer größerer Teil der Renten in Deutschland unterliegt der Einkommensteuer. 72 Prozent der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Renten waren 2025 steuerpflichtig, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Das betraf Leistungen in Höhe von insgesamt 304 Milliarden Euro. Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte. Insgesamt erhielten im vergangenen Jahr 22,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente. Die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent. Die Höhe der Rentenleistungen erhöhte sich im selben Zeitraum um 5,1 Prozent. Grund für den steigenden Anteil steuerpflichtiger Renten ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften seit 2005. Diese führt abhängend vom Jahr des Renteneintritts zu einem höher besteuerten Anteil der Renteneinkünfte. Je später der Rentenbeginn ist, desto höher ist der Steueranteil. Mit Inkrafttreten des sogenannten Wachstumschancengesetzes vom März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig. Viele Renten unterhalb von Grundfreibetrag Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.