DAX +0,41 % 26.440,31 Pkt 18:00:00 MDAX +0,40 % 32.464,39 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,09 % 6.539,59 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,07 % 53.732,41 Pkt 22:41:05 S&P 500 +0,48 % 7.785,76 Pkt 22:39:27 Nasdaq +0,53 % 26.729,16 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,59 % 68.713,80 Pkt 08:45:03 Gold +1,69 % 4.437,30 USD 23:00:00 Silber +0,36 % 65,11 USD 22:59:58 Brent +1,67 % 88,52 USD 22:59:58 WTI +1,42 % 82,40 USD 22:59:59 Bitcoin +0,04 % 63.000,01 USD 22:17:08 EUR/USD +0,37 % 1,15730 USD 23:29:57 EUR/GBP +0,11 % 0,85480 GBP 00:09:58 EUR/CHF +0,34 % 0,94060 CHF 23:29:57 EUR/JPY +0,38 % 184,365 JPY 23:29:57

Steuererklärung abgeben, mehr Rente, Temu und Zoll, P-Konto - Das wird wichtig im Juli

Nation

Das ändert sich im Juli Mehr Rente, höhere Pfändungsfreigrenzen, Steuererklärung abgeben Stand: 30.06.2026 15:48 Uhr Die Renten steigen, Pfändungsfreigrenzen werden angehoben, viele müssen nun ihre Steuererklärung abgeben. Und Billig-Importe von Temu und Co. sollen durch die Einführung einer neuen Zollgebühr eingedämmt werden. Mehr dazu und weitere Neuregelungen und Änderungen im Juli gibt es hier. von Carmen Brehme, Redaktion Wirtschaft und Ratgeber Renten steigen um 4,24 Prozent Zum 1. Juli steht, wie in jedem Jahr, eine Rentenanpassung an. Sie orientiert sich an der zurückliegenden Lohnentwicklung. Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich durch die Rentenanpassung über mehr Geld freuen. Die Renten steigen diesmal um 4,24 Prozent (brutto). "Erfreulich: Die Rentenanpassung beträgt zum vierten Mal seit fünf Jahren über vier Prozent", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Seit 1. Juli 2023 gibt es einen bundesweit einheitlichen Rentenwert. Der Rentenwert, also was ein Rentenpunkt wert ist, wird dieses Jahr von zuvor 40,79 Euro auf 42,52 Euro erhöht. "Ein ' Standardrentner' mit einem durchschnittlichen Verdienst und 45 Beitragsjahren würde dann eine um 77,85 Euro höhere Rente im Monat erhalten", rechnet die Deutsche Rentenversicherung vor. Bei Hinterbliebenenrenten gibt es durch die allgemeine Rentenanpassung ab Juli auch einen höheren Freibetrag für eigenes Einkommen. Dieser steigt laut Deutscher Rentenversicherung von 1.077,78 Euro netto auf rund 1.122,53 Euro netto. "Übersteigt das Einkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der zu hohe Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt", so die Deutsche Rentenversicherung. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhe sich der Freibetrag zudem auf rund 238,11 Euro (bisher: 228,42 Euro). Bei den Waisenrenten der Kinder gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Rentenversicherung im Mini-Job Minijobber, die sich bislang von der Rentenversicherungspflicht befreit lassen haben, können diese Entscheidung ab 1. Juli einmalig wieder rückgängig machen. Dies war bislang nicht möglich. Beantragt werden muss dies beim Arbeitgeber und gilt dann für alle ausgeübten Minijobs. Vom Lohn im gewerblichen Bereich fließen dann 3,6 Prozent in die Rentenversicherung, der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent vom Verdienst pauschal dazu. Damit werden Ansprüche für die Rente und auch die Anrechnung der Beschäftigungszeit als Wartezeitmonate erworben. Zudem können unter anderem auch Leistungen der Rentenversicherung zur staatlichen Altersvorsorge genutzt werden. In der Altenpflege gibt es mehr Geld Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege steigt. Ab 1. Juli 2026 erhalten Pflegehilfskräfte 16,52 Euro (vorher 16,10 Euro) pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung 17,80 Euro (vorher 17,35 Euro) und Pflegefachkräfte 21,03 Euro (vorher 20,50 Euro). "Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen", so das Gesundheitsministerium. Davon profitieren Mitarbeitende in Pflegebetrieben. Bei Beschäftigungen etwa in Privathaushalten ist der ab 2026 angehobene gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro Grundlage. Steuererklärung für das Jahr 2025 abgeben Wer seine Steuererklärung selber erstellt, muss die für das Kalenderjahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 abgeben. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein angefertigt, ist hier noch Zeit bis zum 1. März 2027. Bürgergeld wird wieder abgeschafft Das Bürgergeld gibt es ab Juli nicht mehr, dafür eine neue Grundsicherung. Es ändert sich nicht nur der Name, die Regeln werden auch strenger. Unter anderem soll es härtere Sanktionen bei versäumten Jobcenter-Terminen oder nicht eingehaltenen Vereinbarungen geben, die bis zur Streichung der Unterstützung reichen können. Ebenso neu: Bisher waren in den ersten zwölf Monaten des Bürgergeldbezugs 40.000 Euro geschützt, danach 15.000 Euro. Das Schonvermögen eines Grundsicherungsempfängers wird deutlich abgesenkt und richtet sich künftig nach seinem Alter. Bis 30 Jahre sind das dann 5.000 Euro, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro und danach 20.000 Euro. Sozialleistungen sollen mit den neuen Regeln "treffsicherer" werden und Missbrauch besser verhindert werden. "Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Grundsätzlich soll die Vermittlung in Arbeit Vorrang haben: Bei Alleinstehenden sei in der Regel davon auszugehen, dass sie in Vollzeit arbeiten können. Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen vermehrt geprüft werden, insbesondere bei Unter-30-Jährigen. Für Eltern soll es ab dem 15. Lebensmonat zumutbar sein, eine Arbeit aufzunehmen (vorher: ab dem 3. Lebensjahr). Tankrabatt auf Spritpreise läuft aus Mit dem Tankrabatt hat die Bundesregierung seit Mai mit der Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel für Entlastung bei den Spritpreisen gesorgt. Die Preisbremse war befristet bis Ende Juni beschlossen worden und endet nach langen Debatten über eine Verlängerung auch wie geplant am 30. Juni. Die Bundesregierung geht nicht von Preissprüngen ab 1. Juli aus, habe aber auch Maßnahmen für den Fall vorbereitet, erklärte Sepp Müller, Vizefraktionschef der Union im Bundestag, gegenüber MDR AKTUELL. "Sollten die Preise wider Erwarten explodieren, ist unser Instrumentenkasten voll und wir können innerhalb von 14 Tagen auch in der sitzungsfreien Zeit Beschlüsse mit dem Deutschen Bundestag fassen, indem wir eine Sondersitzung einberufen. Und nach 14 Tagen sind dann die Beschlüsse auch gültig", so Müller. Pfändungsfreigrenzen werden erhöht Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden wieder zum 1. Juli angepasst. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Bei Alleinstehenden beträgt die monatliche Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 1.587,40 Euro netto (zuvor 1.555 Euro). Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist. In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre, angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, zum Juli angepasst. Seit 2021 erfolgt dies jährlich. Achtung: Die Freigrenzen werden gemäß einer Rundungsvorschrift für das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, also bei Alleinstehenden ab 1. Juli 2026 auf 1.590 Euro. Zoll auf Waren von Billigimporten fällig Wer bei Billiganbietern außerhalb der EU wie Temu, Shein oder AliExpress bestellt, muss künftig draufzahlen: Ab Juli 2026 wird auch für jedes Paket mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig — und zwar laut einem Bericht der Generalzolldirektion pro angemeldeter Warenkategorie. Die Generalzolldirektion rechnet vor: "'Pro Warenkategorie' bedeutet beispielsweise, dass für zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen, die in einer Sendung sind und jeweils der gleichen Tarifierung (Anmerkung der Redaktion: die Warenkategorie) unterliegen, ein Pauschalzoll von insgesamt neun Euro erhoben würde." Bislang konnten Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Geringere Steuer auf Flugtickets Ab 1. Juli sinkt die Luftverkehrsteuer, die auf Passagierflüge erhoben wird, je nach Länge der Flugstrecke um 2,50 Euro bis 11,40 Euro. Das sind gut 16 Prozent weniger als bisher und wieder so viel wie vor der letzten Erhöhung zum 1. Mai 2024. Besteuert werden grundsätzlich alle Abflüge von einem deutschen Flughafen. Eine Ausnahme gibt es den Angaben des Bundesfinanzministeriums nach für "Passagiere, die in Deutschland nur umsteigen". Die Luftverkehrsteuer wird umgangssprachlich auch Ticketsteuer genannt. Ob damit die Flugtickets auch günstiger werden, bleibt abzuwarten. Ob die Fluggesellschaften die Steuersenkung an die Verbraucher weitergeben, ist ihre Entscheidung. E-Zigaretten an den Verkaufsstellen entsorgen Wer E-Zigaretten und Dampfer verkauft, muss sie ab 1. Juli auch zurücknehmen, wenn Kunden ausgediente Altgeräte abgeben wollen. Daran darf kein Neukauf gekoppelt werden. "Alte Einweg-E-Zigaretten gehören nicht in den Restmüll. Wenn sie sich dort in Folge von Beschädigungen selbst entzünden, werden sie schnell zur Gefahr für Menschen, aber auch für Entsorgungsfahrzeuge und die Entsorgungsanlagen. Auch dürfen wir die Rohstoffe, die in diesen Elektrogeräten stecken, nicht verlieren. Daher müssen künftig alle Vape-Shops und Dampfer-Läden ausgediente Geräte zurücknehmen und dem Recycling zur Verfügung stellen", erklärt Bundesumweltminister Schneider dazu. Die Regelung ist Teil der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und gilt schon seit Jahresbeginn, jetzt endet die sechsmonatige Übergangsfrist. Bisher werden E-Zigaretten bereits von Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen und im Lebensmitteleinzelhandel kostenlos entgegengenommen. Das bleibt auch so. Kennzeichnungspflicht für allergieauslösende Duftstoffe in Kosmetika Damit Kosmetikprodukte auch gut riechen, werden oft Duftstoffe beigemischt. Bisher galt eine Kennzeichnungspflicht für 24 Duftstoffe, die dafür bekannt sind, Allergien hervorrufen zu können. Ab 31. Juli kommen mehr als 50 Duftstoffe hinzu, die dann angegeben werden müssen. Das gilt, wenn die Konzentration bei abspülbaren Kosmetika wie Duschgel oder Haarwaschmittel eine Konzentration von 0,01 Prozent übersteigt. Bei Produkten, die nicht abgespült werden wie Creme, Parfum oder Haarfestiger liegt die Grenze bei 0,001 Prozent. Zu den neuen kennzeichnungspflichtigen Stoffen zählen Allergene bei Lavendel-Produkten. Es gibt jedoch noch eine Übergangsfrist: Bereits in den Handel gelangte Produkte können noch bis 31. Juli 2028 abverkauft werden. Recht auf Reparatur soll kommen Bis Ende Juli muss eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, die ein Reparaturrecht für defekte Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Smartphones, Staubsauger und Ähnlichem vorsieht. Der Hersteller beziehungsweise Importeur ist dann unter anderem verpflichtet, für in der EU gekaufte Produkte eine Reparatur auch nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren anzubieten. Die Kosten dafür dürfen nicht unangemessen hoch sein. Eine Reparatur soll auch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist attraktiver als ein Austausch und damit Wegwerfen stehen. "Entscheidet sich die Verbraucherin oder der Verbraucher für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung um weitere zwölf Monate", erklärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) auf seiner Homepage. Mit den neuen Vorgaben soll die Lebensdauer von Geräten verlängert, Ressourcen geschont und mehr Müll vermieden werden. "Damit sich für Verbraucherinnen und Verbraucher aber tatsächlich etwas ändert, muss die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden", so das EVZ. Das Gesetz ist noch im parlamentarischen Verfahren, wie ein Sprecher des Bundestages auf MDR-Anfrage mitteilte. Chemikalie BPA in Verpackungen für Lebensmittel verboten Nach dem 20. Juli darf die Chemikalie Bisphenol A (BPA) nicht mehr bei der Herstellung von Verpackungen oder Gegenständen verwendet werden, die Kontakt zu Lebensmitteln haben. Das reicht von Beschichtungen in Konservendosen aus Metall über Frischhaltefolien, Getränkeflaschen und Aufbewahrungsdosen aus Plastik. BPA wird auch Alltagschemikalie genannt. Genutzt wurde der chemische Stoff, weil er vielen Produkten durch seine Eigenschaften Beständigkeit verleiht. Das von der Europäischen Kommission erlassene BPA-Verbot gilt bereits seit 20. Januar 2025. Jetzt endet die Übergangsfrist, die noch zur Umsetzung gewährt wurde. Für schon in den Verkehr gebrachte Waren gelten allerdings wiederum nach Produktgruppen gestaffelte Übergangsfristen bis zum 20. Januar 2029 für den Abverkauf. Ob BPA enthalten ist, ist nicht ersichtbar. Bisphenol A kann sich aus den Produkten herauslösen und so in Lebensmittel und schließlich beim Verzehr in den Körper gelangen. Nach Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellt BPA in Lebensmitteln ein Gesundheitsrisiko dar und das für alle Altersgruppen: Es greife in das Hormonsystem ein, schade der Fortpflanzung und begünstige die Entstehung verschiedener Krankheiten. MDR (cbr) | Erstmals veröffentlicht am 19. Juni 2026

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