Steuerreform: Bundesfinanzminister Klingbeil nimmt Steuerpläne für Vereine zurück
Nach heftiger Kritik hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) seine Pläne für einen niedrigeren Freibetrag bei steuerpflichtigen Vereinen wieder einkassiert. Der entsprechende Passus werde aus dem Gesetz gestrichen, sagte der Vizekanzler der Nachrichtenagentur dpa. Es sei ihm dabei nie um kleine Vereine gegangen, sondern um Wirtschaftsvereine und Verbände. »Durch die öffentliche Debatte der letzten Tage ist allerdings der Eindruck entstanden, wir würden es den Tausenden Ehrenamtlichen in unseren Vereinen schwer machen wollen«, sagte Klingbeil. Die Kritik nehme er ernst. Ursprünglich wollte Klingbeil, dass für steuerpflichtige Vereine statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gilt. Einkommen bis 1.000 Euro wären damit steuerfrei geblieben, sobald höhere Gewinne erzielt worden wären, wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig gewesen. Gemeinnützige Vereine, beispielsweise Sport-, Musik- oder Feuerwehrvereine, wären nicht betroffen gewesen. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit. Steuerpläne sehen Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kindergelds vor Die Steuerpläne für Vereine sind nicht der einzige Gegenstand der Steuerreform, gegen den in den vergangenen Tagen Kritik laut wurde. Mehrere Unionspolitiker hatten dem Finanzminister vorgeworfen, die Bürgerinnen und Bürger weniger zu entlasten als versprochen. Dem widerspricht der SPD-Minister klar: »Den Beschluss des Koalitionsausschusses setzen wir damit eins zu eins um«, sagte er. Im Jahr 2028 werde die versprochene Entlastung in Höhe von zehn Milliarden Euro erreicht. Auch Recherchen der ZEIT zeigten, dass in den kommenden beiden Jahren insgesamt eine Entlastung in angekündigter Höhe erreicht wird.