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Strafanzeige: Mutmaßlicher Wahlbetrug mit der Stimme einer dementen 95-Jährigen

Nation

Klaus-Lothar Bebber, 74, Bevollmächtigter seiner an Demenz erkrankten Tante, hat über seinen Anwalt Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet: Er verdächtigt die Seniorenresidenz Marthahaus in Dessau, im Namen der 95-jährigen Bewohnerin Briefwahlunterlagen beantragt und eine Stimme abgegeben zu haben – ohne sein Wissen und trotz ihrer fortgeschrittenen Demenz. Die Anzeige liegt der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung vor.

Der Bevollmächtigte der dementen Seniorenresidenz-Bewohnerin erklärt zu dem Verdacht: Am 27. August suchte Klaus-Lothar Bebber den Geschäftsführer des Marthahauses auf und fragte nach den Wahlunterlagen seiner Tante. Ihm wurde gesagt, eine Mitarbeiterin kümmere sich darum; er solle am Folgetag wiederkommen. Am 28. August rief die Mitarbeiterin an und erklärte, sie habe die Wahlunterlagen der Bewohner aus Zeitmangel eingesammelt und geschreddert. Das überraschte den Neffen: Sonst erhalte er jeden Brief, jedes Dokument, sogar Werbung und werde über jeden Bedarf der Tante informiert.

Vier Tage später, am 31. August, ging Klaus-Lothar Bebber ins Wahlbüro der Stadt, zwei Mitarbeiter bestätigten dort nach Angabe des Geburtsdatums: Am 10. August seien Briefwahlunterlagen für die 95-jährige Frau beantragt worden – und sie habe bereits gewählt. Den Antrag mit einer „krakeligen“ Unterschrift der Tante hätten sie ihm gezeigt. Wen sie gewählt hat, sagten sie aus Datenschutzgründen nicht. „Für mich ist das ein Skandal“, sagt Bebber. Erste Zweifel habe das Paar schon bei der Bundestagswahl gehabt, diesmal sei es den Ungereimtheiten nachgegangen.

Das Marthahaus ließ alle Anfragen zu dieser Causa unbeantwortet. Die Stadt Dessau-Roßlau bestätigte lediglich, dass ihr der Vorgang bekannt sei, machte aber keine weiteren Angaben. Ob Staatsanwaltschaft oder Wahlleitung förmlich ermitteln, ist öffentlich noch nicht mitgeteilt.

Der Fall bestätigt Befürchtungen, dass die Briefwahl nicht sicher sei: AfD-Politiker wie Tino Chrupalla und Ulrich Siegmund hatten bereits allgemein vor Manipulationen in Pflegeheimen gewarnt. Landeswahlleiterin, BIVA-Pflegeschutzbund und Wahlforscher wiesen die Vorwürfe zurück: Eine Assistenz bei der Stimmabgabe ist zulässig, unbefugtes Wählen ohne Willensäußerung des Wahlberechtigten hingegen strafbar (§ 107a StGB). In Sachsen-Anhalt leben 25.000 Menschen in Pflegeheimen; bis Ende August waren bereits etwa 335.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben worden – das sind 20 Prozent der 1,69 Millionen Wahlberechtigten.

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