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Straßburg: Verstoß gegen Grundwerte – EU

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Das Europaparlament hat wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Werte ein Prüfverfahren gegen die europäische Parteienfamilie der AfD, die ESN (Europa Souveräner Nationen), angeordnet.

Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag in Straßburg für das Verfahren, das nun in den Händen der Aufsichtsbehörde für europäische Parteien liegt. Am Ende des Verfahrens könnte die Behörde der ESN Fördergelder entziehen.

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Dabei geht es um die Parteienfamilie ESN, nicht um die gleichnamige Fraktion im Europaparlament. AfD-Europaabgeordnete wären von einem Verfahren also nicht direkt betroffen. Die ESN müsste bei einer Entscheidung gegen sie aber auf EU-Fördergelder für den Wahlkampf oder Parteitage verzichten. Dafür sind pro Jahr aktuell maximal knapp zwei Millionen Euro vorgesehen.

Bedingung für die Förderung ist seit dem vergangenen Jahr, dass sich die Parteien an Werte aus den EU-Verträgen halten. Darin sind die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichstellung, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Minderheiten festgeschrieben. Die Aufsichtsbehörde APPF prüft, ob sich die Parteien daran halten.

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Die Behörde hatte Ende Mai eine mehr als 250-seitige Akte zur ESN an das Europaparlament, die Europäische Kommission und den Rat der Mitgliedstaaten übermittelt. Die Akte enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar, nach dem die AfD vorläufig zwar nicht in Gänze als gesichert rechtsextremistisch behandelt werden darf, aber Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung zeigt. Das Urteil listet zahlreiche abwertende Äußerungen von AfD-Politikern etwa über Migranten auf.

Außerdem verweist die Akte auf Onlinebeiträge von ESN-Politikern aus anderen Ländern, in denen diese sich feindlich gegenüber Migranten und queeren Menschen äußern. Insbesondere das bulgarische ESN-Mitglied, die Partei Wasraschdane, ist wegen ihrer Nähe zur Partei des russischen Präsidenten Wladimir Putin im Visier der Behörde.

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Als Reaktion auf die Hinweise beauftragte das Parlament die Behörde nun mit einem offiziellen Verfahren. 414 Abgeordnete stimmten dafür, 224 dagegen, bei 18 Enthaltungen.

AFP/rct

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