Streit mit Handball-Bundesliga: Krefelds Antrag abgewiesen
Aus Dortmund berichtet Christian Stein Um 10 Uhr begann am heutigen Mittwoch (19. August) die Verhandlung in Saal 247 vom Landgericht Dortmund unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Gerhard Klumpe. Von Kläger Krefeld war Geschäftsführer Andre Schicks vor Ort, die Argumente wurden vor allem durch die Rechtsanwälte Helge-Olaf Käding und Dr. Michael Kintrup vorgetragen. Die Handball-Bundesliga wurde neben Rechtsanwalt Andreas Thiel auch von Geschäftsführer Frank Bohmann, Spielleiter Andreas Wäschenbach und Steuerberater Olaf Rittmeier, wie Bohmann Teil der Lizenzierungskommission, vertreten. Rund drei Stunden - mit zwei Unterbrechungen - dauerte der Austausch der Argumente, in der die Rheinländer vor allem monierten, dass die Liga bei der HSG Nordhorn-Lingen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit härter hätte prüfen müssen. Gegen 13 Uhr war die Sitzung dann beendet. Was Krefeld jetzt tun kann Ein erstes Urteil von der 8. Zivilkammer für Kartellsachen des Landgerichts Dortmund kam dann am Nachmittag. Wie das Landgericht auf Nachfrage von handball-world bestätigte, wurde der Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus - und folgt wohl erst nächsten Mittwoch. » handball-world als bevorzugte Quelle bei Google hinterlegen Eine endgültige Entscheidung muss auch das nicht bedeuten. Die HSG Krefeld Niederrhein hat noch die Möglichkeit die nächste Instanz anzurufen - das Oberlandesgericht Düsseldorf. "Die HSG nimmt die Entscheidung des Landgerichts zur Kenntnis", teilt der Klub mit. "Nach unserem Eindruck der Verhandlung hat das Gericht das Nachrücken nach dem 30.6. und damit nach Beendigung des Spieljahres 2025/2026 als letztlich zu hohe Hürde wahrgenommen." Nach "Eingang und sorgfältiger Prüfung der Urteilsgründe" werde die HSG gemeinsam mit ihren rechtlichen Beratern "über das weitere Vorgehen und mögliche weitere rechtliche Schritte entscheiden", heißt es weiter. Sehr wenig Zeit bis zum Ligastart Die Zeit, um die HSG Krefeld Niederrhein noch in den Spielbetrieb zu integrieren, läuft jedoch auch davon. Daher könnte in einem späteren Hauptsacheverfahren auch noch darüber entschieden werden, ob den Rheinländern eine Schadenskompensation zugesprochen wird. Die HSG hatte schon im Vorfeld unter anderem geringere Marketingerlöse ins Feld geführt. Von Seiten der HBL verwies man allerdings auch darauf, dass in der 3. Liga in manchen Bereichen dem auch geringere Kosten gegenüberstehen. Am Wochenende startet der Pflichtspiel-Betrieb mit dem DHB-Pokal. Dort trifft Krefeld auf den letztjährigen Liga-Konkurrenten Eintracht Hagen. Eine Woche später, ab dem 28. August, sollen sowohl in der 2. Handball-Bundesliga als auch in der 3. Liga die ersten Partien der neuen Saison absolviert werden. Stellungnahme der HSG Krefeld Niederrhein im Wortlaut Das Landgericht Dortmund hat nach mehrstündiger Verhandlung und mehreren Sitzungsunterbrechungen den Antrag der HSG Krefeld Niederrhein auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich des Startrechts in der 2. Handball-Bundesliga zurückgewiesen. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen der HSG Krefeld Niederrhein derzeit noch nicht vor und sind nicht vor kommender Woche Mittwoch zu erwarten. Die HSG nimmt die Entscheidung des Landgerichts zur Kenntnis. Nach unserem Eindruck der Verhandlung hat das Gericht das Nachrücken nach dem 30.6. und damit nach Beendigung des Spieljahres 2025/2026 als letztlich zu hohe Hürde wahrgenommen. Nach Eingang und sorgfältiger Prüfung der Urteilsgründe wird die HSG gemeinsam mit ihren rechtlichen Beratern über das weitere Vorgehen und mögliche weitere rechtliche Schritte entscheiden. Unabhängig von der Frage der Ligazugehörigkeit und trotz weiter anfallender Kosten, die uns als kleinen Verein zusätzlich belasten, hält die HSG Krefeld Niederrhein an ihrem Anliegen fest, eine vollständige und transparente Aufklärung der Vorgänge im Zusammenhang mit der Lizenzerteilung an die HSG Nordhorn-Lingen zu erreichen. Die aktuelle Entwicklung unterstreicht aus Sicht der HSG die Notwendigkeit einer umfassenden Klärung. Diverse Medienhäuser berichten am heutigen Tag über eine möglicherweise zeitnah bevorstehende Stellung eines Insolvenzantrags durch die HSG Nordhorn-Lingen noch vor dem Saisonstart. Der HSG Krefeld Niederrhein liegen hierzu derzeit keine eigenen, abschließend verifizierten Erkenntnisse vor. Vor diesem Hintergrund sieht die HSG weiterhin erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der Umstände und Entscheidungsgrundlagen des Lizenzierungsverfahrens. Dabei geht es ausdrücklich nicht allein um die sportliche und wirtschaftliche Situation der HSG Krefeld Niederrhein, sondern auch um die grundsätzliche Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit von Lizenzierungsentscheidungen und letztendlich um die Integrität des Wettbewerbes im professionellen Handball. Stellungnahme der HBL im Wortlaut Das Urteil des Landgerichts Dortmund vom heutigen Mittwoch ist klar und eindeutig: Die Anträge der HSG Krefeld Handball Spielbetriebs & Marketing GmbH wurden vollumfänglich zurückgewiesen. Die Klägerin scheitert insbesondere mit der einstweiligen Verfügung, mit der die kurzfristige Zulassung zum Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga für das Spieljahr 2026/2027 erreicht werden sollte. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen derzeit noch nicht vor. Das Landgericht Dortmund stellt durch das heutige Urteil klar, dass die grundlegenden Regelungen der Satzung und der Lizenzordnung (LZO) des HBL e. V. kartellrechtlich angemessen und wirksam sind. Sowohl die unabhängige Lizenzierungskommission als auch das unabhängige Vertrauensgremium des HBL e. V. sehen sich durch das heutige Urteil umfassend bestätigt. Das unabhängige Vertrauensgremium hatte bereits am 5. August 2026 den Antrag der HSG Krefeld Handball Spielbetriebs & Marketing GmbH zurückgewiesen und klargestellt, dass keine Anhaltspunkte ersichtlich seien, dass die im Frühjahr des Jahres 2026 erfolgte Erteilung der Lizenz an den HSG Nordhorn e. V. für das Spieljahr 2026/27 durch die Lizenzierungskommission und ihren Gutachterausschuss auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Lizenzentscheidung vorliegenden Unterlagen nicht rechtmäßig ergangen ist. Die heutige Rechtsprechung am Dortmunder Landgericht schafft dringend erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für den Spielbetrieb der 2. HBL, die planmäßig am 28. August mit dem 1. Spieltag in die Saison 2026/27 starten wird.