DAX -1,18 % 26.128,36 Pkt 18:00:00 MDAX -1,92 % 31.839,83 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,95 % 6.468,17 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,60 % 53.407,54 Pkt 18:26:45 S&P 500 -1,02 % 7.706,00 Pkt 18:26:45 Nasdaq -1,39 % 26.357,10 Pkt 18:26:44 Nikkei -2,54 % 67.460,73 Pkt 08:45:03 Gold +0,10 % 4.422,00 USD 18:16:44 Silber -3,09 % 64,08 USD 18:16:44 Brent +0,72 % 91,52 USD 18:16:37 WTI -0,04 % 84,47 USD 18:16:39 Bitcoin +0,27 % 64.683,39 USD 18:26:37 EUR/USD +0,11 % 1,15870 USD 18:25:55 EUR/GBP +0,08 % 0,85510 GBP 18:26:44 EUR/CHF -0,06 % 0,93990 CHF 18:26:42 EUR/JPY +0,30 % 184,834 JPY 18:26:44

Streit um Besoldung: Bis zu 7,2 Milliarden Euro - Berlin drohen offenbar exorbitante Nachzahlungen für Beamte

Nation

Audioplayer wird geladen Anzeige Berlins Beamte sollen für eine über Jahre zu niedrige Besoldung entschädigt werden. Nach Informationen der „Bild“ sind für den Zeitraum von 2008 bis 2020 Nachzahlungen auf die Grundgehälter vorgesehen. Die Höhe der möglichen Zahlungen richtet sich dabei nach der jeweiligen Besoldungsgruppe und dem Zeitraum, für den Ansprüche geltend gemacht werden können. Dem Bericht zufolge geht es in Berlin insgesamt um Nachzahlungen zwischen 1,3 und 7,2 Milliarden Euro. Umgelegt auf die Betroffenen könnten damit mehrere Zehntausend Euro pro Kopf zusammenkommen. Die vollständigen Beträge sollen allerdings nur Beamten zustehen, die zuvor Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben. Maßgeblich ist dabei auch der Zeitpunkt des Widerspruchs: Je früher er erfolgte, desto länger kann der Zeitraum der Nachzahlung sein. Anzeige Lesen Sie auch Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 eine Korrektur der Berliner Beamtenbesoldung verlangt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ruft Berlins Beamte deshalb für den 27. August zu einer Demonstration vor dem Berliner Abgeordnetenhaus auf. Dort wollen sie auf ihre Situation aufmerksam machen und für eine „amtsangemessene“ Besoldung demonstrieren. Wie groß die Lücke bei der Berliner Besoldung war, zeigt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: In den Jahren 2008 und 2009 unterschritt die Besoldung in den Gruppen A2 bis A9 die verfassungsrechtliche Mindestbesoldung. So lag die jährliche Nettobesoldung in A9 2008 bei 25.743,32 Euro, während die Prekaritätsschwelle 26.917,73 Euro betrug. Diese Schwelle bezeichnet die Grenze, unterhalb derer die Besoldung als nicht mehr ausreichend zur Sicherung des amtsangemessenen Lebensunterhalts gilt. Anzeige 2009 standen 26.191,56 Euro einer Schwelle von 27.323,34 Euro gegenüber. Von 2010 bis 2015 war dies bei A4 bis A10 der Fall. In A10 lag die Nettobesoldung 2010 bei 27.795,36 Euro gegenüber einer Prekaritätsschwelle von 28.179,60 Euro und 2015 bei 30.143,05 Euro gegenüber 31.300,39 Euro. Insgesamt verfehlten 57,8 Prozent der Jahresnettobeträge der Berliner A-Besoldung die Mindestbesoldung. Lesen Sie auch Die entscheidende Frage ist nun, wer von den Nachzahlungen profitiert. Die „B.Z.“ berichtet, dass von bis zu 72.000 jemals betroffenen Beamten möglicherweise nur rund 41.300 Dienstkräfte berücksichtigt werden könnten, weil sie in den Vorjahren Widerspruch gegen ihre Besoldungshöhe eingelegt haben. Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 2B5.26) vom Mai könnte dabei auch ein einmaliger Widerspruch ausreichen. In diesem Szenario werden die Kosten für Berlin laut „B.Z.“ auf 1,3 bis 3,7 Milliarden Euro geschätzt. Entsprechend muss jeder Fall einzeln geprüft werden. Dem Bericht zufolge hat Berlin dafür 50 Finanzexperten abgestellt, die unter anderem Beförderungen und veränderte Familienverhältnisse im jeweiligen Zeitraum berücksichtigen müssen. Die Berechnungen erstrecken sich demnach auf 41 Besoldungsgruppen und rund 80 Seiten. Lesen Sie auch Die Folgen des Streits könnten auch andere Bundesländer betreffen. Während Schleswig-Holstein bereits eine Regelung für Nachzahlungen getroffen hat, warten Baden-Württemberg und Sachsen zunächst die weitere Rechtsprechung ab. Bayern hält seine Beamtenbesoldung hingegen für „verfassungskonform“. „Wir befürchten, dass das gesamte Besoldungsgefüge bundesweit angehoben werden muss“, sagt Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler Berlin der „Bild“. Der Verband fordert deshalb, den Beamtenstatus stärker auf hoheitliche Aufgaben zu begrenzen. Auch der Deutsche Beamtenbund fordert eine schnelle Lösung. Volker Geyer, Chef des Deutschen Beamtenbundes, sagte der „B.Z.“: „Besonders für die unteren Besoldungsgruppen ist die Einkommenssituation inzwischen völlig inakzeptabel. Es gibt Fälle, in denen die Alimentation das Niveau der Grundsicherung unterschreitet. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt und geschworen, unsere Verfassung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Sie erwarten zu Recht, dass ihre Dienstherren dies auch tun.“ Hintergrund ist die Berliner Haushaltsnotlage Die niedrige Besoldung geht auch auf die angespannte Finanzlage Berlins in den 2000er-Jahren zurück. Der frühere Finanzsenator Thilo Sarrazin verweist gegenüber der „Bild“ auf die damalige Haushaltsnotlage. „Zu den zahlreichen Maßnahmen, um dieser zu begegnen, gehörte auch, dass für Beamte ab 2003 das 13. Monatsgehalt und das Urlaubsgeld gestrichen wurden. Stattdessen gab es für alle Besoldungsgruppen ein einheitliches Weihnachtsgeld von 640 Euro. Die letzte Besoldungserhöhung für Beamte fand in meiner Amtszeit (bis 2009, d.R.), zum 1. August 2004 statt. Angesichts der Berliner Haushaltsnotlage war dies geboten und gerechtfertigt.“ Die endgültige Entscheidung über die Nachzahlungen dürfte voraussichtlich erst nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September fallen. Auch in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wird im September gewählt.

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