Streit um „Likör ohne Ei“ geht vor Gericht weiter
Darf ein Likör ohne Ei auch „Likör ohne Ei“ heißen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einer Berufungsverhandlung.
Das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 entschieden, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ nicht gegen EU-Recht verstoße und nicht irreführend sei. Es handele sich nicht um eine unzulässige „vereinnahmende Anspielung“, sondern lediglich um eine „abgrenzende Anspielung“.
Streit um „Likör ohne Ei“ geht vor der Justiz weiter
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Gegen das Urteil ging der Schutzverband der Spirituosen-Industrie in Berufung, die jetzt verhandelt wird. Der Verband hatte einen kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) verklagt, der den „Likör ohne Ei“ produziert.