Studie enthüllt: Jede zweite Eisdiele verkauft falsches veganes Eis
Neue Untersuchung Eisdielen schummeln beim Eis Von Jennifer Buchholz 29.06.2026 - 11:33 UhrLesedauer: 3 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Im Supermarkt steht auf der Verpackung, was das Speiseeis enthält. Bei Eisdielen sieht das jedoch anders aus. Sie können Zutaten enthalten, mit denen Kunden nicht rechnen. Eisdielen sind bei ihrer Kennzeichnung nicht immer ganz ehrlich. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit in Baden-Württemberg (CVUA). Demnach enthält "veganes" Eis teilweise tierische Zutaten. Für ihre Studie wurden 55 als vegan gekennzeichnete Speiseeisproben auf Milch- und Eibestandteile untersucht. Konkret ging es um 37 verpackte Produkte aus dem Handel sowie 18 offene Proben aus Eisdielen. Das Ergebnis: Bei allen verpackten Proben konnten keine tierischen Zutaten nachgewiesen werden. Die Angabe vegan ist also korrekt. Zwar fanden die Prüfer in drei der verpackten Proben sehr geringe Mengen Milchprotein – diese trugen jedoch den Hinweis, dass Spuren von Milch enthalten sein können. Die Bezeichnung vegan ist damit weiterhin zulässig. Eierprotein konnte das Labor in keiner Probe nachweisen. Eisdielen: Nur die Hälfte ohne tierische Bestandteile Anders sieht es jedoch bei den Eisdielen aus. In der Hälfte der untersuchten Proben wies das Labor Milchproteine nach. Bei sechs von ihnen war der Anteil jedoch so gering, dass die Bezeichnung vegan noch tolerierbar sei, so das Untersuchungsamt. Bei drei Proben wurde hingegen ein erhöhter Gehalt an Milchproteinen nachgewiesen. Der Verkäufer wies in seiner Auslage allerdings nicht auf Milchspuren bei dem Produkt hin. Ob die Milchbestandteile durch vermeidbare Fehler bei Herstellung oder beim Verkauf in das Eis gelangten oder technisch unvermeidbar waren, sollen nun die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden prüfen. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob die Betriebe ihre Maschinen und Portionierer ausreichend reinigen und Kreuzkontaminationen vermeiden. Die Betreiber müssen dann nachweisen, dass die Milch nicht aus einer bewusst zugesetzten Zutat stammt, sondern sich trotz sauberer Arbeitsweise nicht vermeiden ließ. Nur dann gilt die Angabe vegan nicht als irreführend. Das steckt wirklich dahinter: Wer erfand die Eiswaffel? Was zählt zu tierischen Bestandteilen? Neben Milch- und Eibestandteilen zählen zu den tierischen Zutaten in Lebensmitteln etwa auch Honig, Gelatine, Farbstoffe tierischen Ursprungs – beispielsweise Karmin. Häufig werden sie verwendet, um die Cremigkeit (bei Milchspeiseeis) oder die Schaumbildung (bei Sorbet) zu verbessern. Statt Milch, Sahne und Eiern setzen die Hersteller bei veganem Eis auf pflanzliche Alternativen: Kokos, Mandel, Pistazie, Hafer, Soja oder auch Ackerbohnen- und Erbsenprotein. Sie sollen Cremigkeit, Schmelzverhalten und Luftigkeit möglichst exakt nachahmen. Kennzeichnung vegan ist freiwillig Unternehmen und Händler sind nicht dazu verpflichtet, Speisen, die frei von tierischen Zutaten sind, als vegan zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist freiwillig. Wer sie aber verwendet, darf damit nicht in die Irre führen – und muss die Vorgaben über den gesamten Herstellungsprozess hinweg einhalten. Anders sieht es hingegen bei dem grünen "V"-Label aus. Es wird von der Organisation ProVeg vergeben und gilt als international geschützte Marke. Dafür müssen Hersteller offenlegen, woraus ihre Produkte bestehen. Allerdings müssen Hersteller Allergene angeben – und hierzu zählen unter anderem Milch und Ei. Diese Zutaten werden meist im Fettdruck in der Zutatenliste aufgeführt. Einige vegane Lebensmittel tragen allerdings auch den Hinweis "Kann Spuren von Milch und Ei enthalten", obwohl in der Zutatenliste derartige Zugaben nicht zu finden sind. Mit diesem Hinweis wollen Hersteller etwa verdeutlichen, dass in derselben Produktionsstätte auch nicht vegane Lebensmittel produziert werden. Es kann bei der Herstellung zu einer unbeabsichtigten Verunreinigung mit Allergenen kommen. Die Hersteller warnen damit besonders empfindliche Allergiker. Allerdings ist der Hinweis "Kann Spuren von xy enthalten" freiwillig und nicht verpflichtend.