DAX +0,15 % 25.410,84 Pkt 18:00:00 MDAX +0,67 % 30.287,68 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,79 % 6.116,23 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,96 % 52.361,58 Pkt 21:43:41 S&P 500 +0,17 % 7.676,77 Pkt 21:43:43 Nasdaq +0,62 % 26.169,38 Pkt 22:15:59 Nikkei 0,00 % 62.189,65 Pkt 07:45:03 Gold -0,47 % 4.019,60 USD 01:04:34 Silber -0,62 % 54,01 USD 01:04:32 Brent -0,53 % 110,15 USD 01:03:03 WTI -0,43 % 101,32 USD 01:04:22 Bitcoin +0,13 % 80.111,65 USD 01:14:33 EUR/USD -0,35 % 1,11790 USD 01:13:45 EUR/GBP -0,16 % 0,83720 GBP 01:14:37 EUR/CHF +0,06 % 0,92470 CHF 01:14:37 EUR/JPY +0,02 % 175,948 JPY 01:14:38

Stuttgart: Linke scheitern mit Antrag gegen Manuel Hagel vor Gericht

Nation

Dieser Ausdruck wurde am 22.10.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert.

Andere Nutzungen verletzen das Urheberrecht

Äußerungen über Elif Eralp Linke scheitern mit Antrag gegen Manuel Hagel vor Gericht

Als »zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin« hatte CDU-Politiker Hagel die Berliner Polizei bezeichnet. Die Hauptstadt-Linken zogen deshalb gegen den Innenminister Baden-Württembergs vor Gericht – ohne Erfolg.

22.10.2026, 11.49 Uhr

War die Zusammenfassung hilfreich? Danke für Ihr Feedback!

Die Berliner Linke hat im Streit über Äußerungen von Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) vorerst eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies einen Unterlassungsantrag des Landesverbands der Linken zurück. Die Partei wollte dem Land Baden-Württemberg im Eilverfahren untersagen lassen, zwei Aussagen Hagels über die Berliner Polizei und die Linke zu verbreiten.

Laut Gerichtsangaben hatte Hagel, der auch CDU-Landeschef in Baden-Württemberg ist, die Berliner Polizei in einem Bericht der »Bild«-Zeitung als »zu schade« für eine »linke Clan-Bürgermeisterin« bezeichnet, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen wolle. Zudem soll er der Berliner Linken vorgeworfen haben, die innere Sicherheit zu ruinieren, und Berliner Polizisten angeboten haben, in den Südwesten zu wechseln.

Wie das Gericht entschied, äußerte sich Hagel dabei als Parteipolitiker und nicht in seiner Funktion als Landesinnenminister. So habe er etwa nicht »die spezifische Autorität seines Amtes« in Anspruch genommen und für die Verbreitung der Äußerungen keine amtlichen Ressourcen verwendet.

Die Aussagen seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen und durch die Meinungsfreiheit geschützt, erklärte das Gericht weiter. Insofern unterliegen sie nicht dem Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot. Das Amt des Innenministers schließe es nicht aus, sich als Fachpolitiker zu innenpolitischen Themen oder zur Polizei zu äußern.

Dass Hagel in dem »Bild«-Bericht als Innenminister bezeichnet wurde, reiche nicht aus, um einen Amtsbezug herzustellen. Dabei handle es sich um eine Zuschreibung des Mediums, auf die Hagel keinen Einfluss habe. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

Die Linke hatte die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September mit ihrer Spitzenkandidatin Elif Eralp deutlich gewonnen. Eralp gilt als mögliche künftige Regierende Bürgermeisterin. Eine potenzielle Koalition aus Linken, Grünen und SPD steht unter anderem wegen des Vorwurfs von Verbindungen einzelner Linkenpolitiker zur Clankriminalität in der Kritik.

Der Berliner Landesverband geht auch gegen andere Politiker vor, die der Linken über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.

czl/AFP/dpa

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren