DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,21 % 64.447,15 USD 07:18:55 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Summen im Garten: Wenn Drohnen in die Privatsphäre eindringen

Technologie

Elena Storm steht im Bad und putzt sich die Zähne, als sie das Summen hört. Eine Drohne, direkt vor dem Fenster. Reflexartig lässt sie die Jalousien herunter und schließt das Fenster. Ob die Drohne sie aufgenommen hat und wer die Bilder sehen könnte, weiß sie nicht. Die Drohne verschwindet, doch sie kehrt immer wieder in die Siedlung im Emsland zurück. Die Nachbarn gründen eine WhatsApp-Gruppe und melden jede Sichtung. Matthias Dust, der neben Elena wohnt, verfolgt das Fluggerät schließlich mit dem Auto. Ohne Erfolg. "Man will ja doch schon wissen, was da los ist", sagt er. Sind es Jugendliche mit einem neuen Hobby - oder steckt mehr dahinter? Eines ist klar: Was in der Siedlung passiert, ist kein Einzelfall. Was Kameradrohnen erkennen können Wie viel moderne Kameradrohnen erkennen können, zeigt ein vereinbarter Versuch mit der ehemaligen Profi-Seglerin und Influencerin Laura Block. Der professionelle Drohnenpilot Stefan Sonnabend filmt sie aus großer Höhe in ihrem Garten. Auf den Aufnahmen sind ihr Gesicht, das Cover ihres Buches und mit dem Zoom sogar ihr Handydisplay zu erkennen. Sie selbst hat die Drohne zunächst nicht einmal wahrgenommen. Was erlaubt ist - und was nicht Grundsätzlich gilt: Der Luftraum ist kein rechtsfreier Raum. Jura-Professorin Indra Spiecker von der Universität zu Köln erklärt die Grundregel einfach: Eine kleine Drohne unter 250 Gramm ohne Kamera kann etwa im eigenen Garten oder auf einer großen, frei zugänglichen Wiese geflogen werden. Bei Kameradrohnen und Geräten ab 250 Gramm gelten strengere Vorschriften: Sie müssen beim Luftfahrt-Bundesamt registriert und haftpflichtversichert sein. Ab 250 Gramm ist laut Spiecker der kleine, ab 500 Gramm der große Drohnenführerschein erforderlich. Flugverbote gelten unter anderem über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Flughäfen, Bahnstrecken, Stromleitungen und Umspannwerken. Wer vor Fenstern schwebt und möglicherweise in private Räume filmt, überschreitet damit eine besonders deutliche Grenze. Spiecker bezeichnet Aufnahmen aus einem Badezimmer als großen Eingriff in die Privatsphäre. Drohnen als Werkzeug für Straftaten Doch die Überschreitungen enden nicht bei unerlaubten Blicken in Gärten und Wohnungen. Drohnen dienen auch als Tatwerkzeuge. Der Drohnenforensiker Wieland Schröder vom Landeskriminalamt Düsseldorf untersucht sichergestellte Geräte und wertet deren Daten aus. Täter nutzten sie etwa, um Einbruchsziele auszukundschaften, Schmuggelrouten zu prüfen oder nach Brandstiftungen ihre eigenen Taten zu filmen. Besonders gefährlich wird es, wenn Drohnen zum Schmuggel in Gefängnisse eingesetzt werden. "Es können ja nicht nur Handys und Betäubungsmittel, sondern auch Waffen hier reinkommen", warnt Gundi Bäßler, Anstaltsleiterin der JVA Frankenthal in Rheinland-Pfalz. In einem Fall entdeckten Justizvollzugsbeamte dort nachts eine Drohne, deren Positionslichter mit Klebeband verdeckt waren. Das Fluggerät konnte bis zu 1,25 Kilogramm tragen und seine Fracht auf Knopfdruck abwerfen. Die Piloten entkamen. Ob die Lieferung bereits irgendwo auf dem Gefängnisgelände gelandet war, ließ sich nicht feststellen. Auch die Fenster der Hafträume sind eine Schwachstelle: Gefangene können Gitter verbiegen oder Scheiben ausbauen, sodass eine Drohne direkt an eine Zelle heranfliegen kann. Die Spur im Speicher Eine sichergestellte Drohne kann vom Tatwerkzeug zum wichtigen Beweisstück werden. Sie speichert häufig Flugroute, Flughöhe und weitere technische Daten. Schröder bezeichnet Drohnen deshalb als "fliegende Handys". Die Polizei kann damit rekonstruieren, wann und wo ein Gerät unterwegs war. In Wohngebieten lässt sich das Gerät jedoch selten sicherstellen: Meist ist die Drohne verschwunden, bevor die Polizei eintrifft. Zwischen Nutzen und Kontrolle Ein generelles Drohnenverbot wäre dennoch nicht die Lösung. Die Technik leistet in vielen Bereichen wertvolle Arbeit. Jura-Professorin Spiecker hält es deshalb für falsch, auf ihre positiven Einsatzmöglichkeiten grundsätzlich zu verzichten. Die Mehrheit der Piloten respektiert die Privatsphäre, doch die Grenze zwischen Freizeitspaß und unerlaubten Aufnahmen ist fließend. Elena Storm weiß bis heute nicht, wer vor ihrem Badezimmerfenster geflogen ist und was mit möglichen Bildern geschah. Gesetze und neue Ermittlungsmethoden helfen - dennoch stehen Polizei und Gesellschaft bei der Kontrolle der Technik erst am Anfang.

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