Suno: KI-Musikdienst will erzeugte Songs mit Wasserzeichen kennzeichnen
close notice This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication. . Von der KI-Plattform Suno erzeugte Songs sollen künftig als solche erkennbar sein, kündigte das US-Unternehmen am Donnerstag an. Dafür will Suno Wasserzeichen und Fingerprinting einsetzen. Erste Transparenzwerkzeuge verteilt der Anbieter nach eigenen Angaben bereits, die Wasserzeichen sollen in den kommenden Wochen folgen. Weiterlesen nach der Anzeige Die Titel sollen auch dann erkennbar sein, wenn sie auf anderen Plattformen auftauchen, heißt es in einem Blog-Eintrag. Welche Technik zum Einsatz kommt, ließ Suno offen. Ein Audio-Wasserzeichen ist üblicherweise weder hörbar noch ein Metadaten-Eintrag, der sich beim erneuten Speichern entfernen ließe. Gängige Verfahren wie Googles SynthID rechnen die Wellenform in ein Spektrogramm um und betten ein Wasserzeichen-Muster in die Frequenzbereiche ein, die das menschliche Gehör ohnehin überdeckt. Weil das Muster im Signal selbst steckt, übersteht es Kompression, Formatwechsel und moderate Änderungen an Tempo oder Tonhöhe. Unter Druck von Gerichten und Plattformen Suno wurde 2023 in Massachusetts gegründet und gilt als größter Anbieter fürs Erstellen von KI-generierter Musik. Im Juni wurde das Unternehmen in einer Finanzierungsrunde mit 5,4 Milliarden US-Dollar bewertet. Parallel steht es unter juristischem Druck: Ende Juli gab das Landgericht München I einer Klage der GEMA statt. Der Kläger will Suno untersagen, sechs bekannte Lieder deutscher Künstler ohne Genehmigung nachzuahmen. Universal und Sony klagen auch in den USA gegen Suno, Warner hat sich 2025 mit Suno dagegen auf eine Lizenz geeinigt. Bei Deezer war im Juni erstmals die Mehrheit der hochgeladenen Musik KI-generiert, rund 90.000 Titel pro Tag. Deezer kennzeichnet erkannte KI-Musik und nimmt sie aus seinen Empfehlungen. Kennzeichnung laut Suno freiwillig Weiterlesen nach der Anzeige Zur Kennzeichnung verpflichten will Suno niemanden. „Letztlich sollten aus unserer Sicht Künstler und Plattformen entscheiden, was sie offenlegen wollen“, heißt es in der Mitteilung. Die Werkzeuge seien nicht dazu gedacht, ein Urteil darüber zu fällen, ob ein Song gut, bedeutsam oder ausreichend menschlich sei. In der EU ist diese Entscheidung aber nicht freiwillig: Seit dem 2. August verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung von Anbietern generativer Systeme eine maschinenlesbare Markierung synthetischer Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte. Für bereits vorher verfügbare Systeme wie Suno gilt diese Kennzeichnungspflicht ab dem 2. Dezember. Viel Zeit bleibt Suno also nicht mehr.