DAX +1,62 % 25.590,77 Pkt 18:00:00 MDAX +2,07 % 30.495,47 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,79 % 6.164,69 Pkt 18:00:00 Dow Jones +0,31 % 52.377,60 Pkt 21:00:00 S&P 500 +1,30 % 7.722,60 Pkt 21:48:15 Nasdaq +2,01 % 26.477,81 Pkt 22:15:59 Nikkei +1,08 % 63.954,19 Pkt 07:45:03 Gold -0,59 % 4.050,40 USD 08:38:15 Silber -0,77 % 53,88 USD 08:38:02 Brent -2,15 % 111,43 USD 08:38:19 WTI +2,04 % 101,94 USD 08:38:21 Bitcoin +0,09 % 80.878,98 USD 08:48:21 EUR/USD -0,47 % 1,11220 USD 08:47:46 EUR/GBP -0,05 % 0,83690 GBP 08:48:24 EUR/CHF -0,16 % 0,92330 CHF 08:48:24 EUR/JPY -0,24 % 175,588 JPY 08:48:24

Switch-Pirat soll 4,5 Millionen US-Dollar an Nintendo zahlen

Technologie

close notice

This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

.

Ein selbsternannter „Pirat‟ von Computerspielen soll Nintendo of America 4,5 Millionen US-Dollar für wegen Copyrightverletzung bezahlen. Ein entsprechendes Versäumnisurteil ist am Mittwoch über James Williams aus Arizona verhängt worden. Der Beklagte hat sich am Verfahren nicht beteiligt, weshalb das Gericht dem Antrag Nintendos zur Gänze folgt. Auf das beantragte Geschworenenverfahren konnte es daher verzichten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Nintendo wirft Williams vor, mehrere Onlineshops zu betreiben, über die er nicht lizenzierte Kopien von Spielen für Nintendos Switch-Konsolen verkauft. Zusätzlich soll er Dritten dabei geholfen haben, Software zu beziehen, mit der Nintendo Kopierschutz umgangen werden kann. Diese Hilfe soll er insbesondere über den Subreddit r/SwitchPirates, dessen Moderator er unter dem Usernamen Archbox gewesen sei, geleistet haben. Dabei soll er sich auch selbst als „Pirat‟ bezeichnet haben.

Die Geldsumme berechnet sich aus der maximalen Pauschalentschädigung von 150.000 US-Dollar pro Werk nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA), multipliziert mit 30 Switch-Spielen, die Nintendo in der Klage aus dem Jahr 2024 anführt. Zusätzlich verdonnert das Gericht Williams und etwaige Gehilfen dazu, alle einschlägigen Onlineshops zu schließen, keinerlei Software oder andere Dinge herunter- oder hochzuladen, anzubieten, zu bewerben oder sonst zu vertreiben, die irgendeinen Kopierschutz umgehen oder irgendetwas mit Computerspielen oder Konsolen zu tun haben. Zudem soll Williams in Sozialen Netzen alle Konten, über die er Switch-Spiele oder Maßnahmen zur Umgehung von Kopierschutz vertrieben hat, auf Dauer schließen.

Das Verfahren heißt Nintendo of America v James C.. Williams aka Archbox und wird vom US-Bundesbezirksgericht für den Westen des US-Bundesstaates Washington unter dem Az. 2:24-cv-00960 geführt. Nintendo of America ist, wie Nintendo of Europe auch, eine regionale Zweigniederlassung des japanischen Nintendo-Konzerns, der seine Zentrale in Kyoto unterhält.

Klageschrift Nintendos gegen Archbox

Das Versäumnisurteil

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren