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Syrer in Deutschland: Ausreisepflichtig: Neben Straftätern jetzt alle schutzsuchenden Syrer?

Nation

Seit Monaten bekommen immer mehr Syrer und Syrerinnen in Deutschland den gleichen Brief. Absender: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abgekürzt Bamf. Betreff: Aberkennungsverfahren. In dem Bescheid wird der Empfänger darüber informiert, dass sein Schutzstatus in Deutschland widerrufen wird. Vorher hatte er die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu beziehen. Falls er gegen den Widerruf Klage erheben wolle, habe er zwei Wochen Zeit, heißt es. Danach gilt er als vollziehbar ausreisepflichtig.

Die Bescheide stehen stellvertretend für einen Richtungswechsel der Bundesregierung im Umgang mit Syrern und Syrerinnen in Deutschland. Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 und dem Ende des Bürgerkriegs wurden zunächst immer mehr Asylanträge negativ beschieden. Während 2024 null Prozent der Anträge abgelehnt wurden, waren es 2025 bereits 38 Prozent und im ersten Halbjahr dieses Jahres 69 Prozent.

Diese Entscheidungspraxis überträgt sich nun langsam auch auf Widerrufe, also auf den Entzug von bereits erteilten Schutztiteln. Bislang wurden diese nur in absoluten Ausnahmefällen wieder aberkannt, im vergangenen Jahr bei 3,5 Prozent aller überprüften Fälle. Das ist jetzt anders: Im April wurden 17 Prozent der neu aufgerollten Fälle widerrufen oder zurückgenommen, im Mai 30 Prozent und im Juni 57 Prozent. Das erfuhr die ZEIT auf Anfrage beim Bamf.

Doch was bedeutet das für die halbe Million Syrerinnen und Syrer, die in Deutschland seit Jahren mit einem Schutzstatus leben?

Zunächst konzentrierte sich das Bamf bei seinen Widerrufen auf Straftäter, Gefährder und Heimreisende, also diejenigen, die unerlaubt ihre Verwandten in Syrien besucht haben. Mitte Juni wurde die Personengruppe jedoch ausgeweitet – aufgrund der »Verbesserung der humanitären Lage« in Syrien, wie es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Politikerin Clara Bünger heißt.

Nun könnte also, rein theoretisch, bei fast allen Syrern und Syrerinnen der Schutzstatus widerrufen werden. Darunter auch bei alleinreisenden Frauen und Familien, wie das Bundesinnenministerium in seiner Antwort mitteilt. Voraussetzung sei, dass diese keine »Vulnerabilitäten« aufwiesen und ihr Lebensunterhalt in Syrien nach dem Prinzip »Bett, Brot, Seife« gesichert sei, etwa durch eigene Arbeit oder das familiäre Umfeld.

»Jetzt haben sie Angst, alles zu verlieren«

Bislang bewegt sich die Zahl der Widerrufe noch auf einem niedrigen Niveau, doch die Ablehnungsquote steigt. Im Juni etwa wurden 1.300 Fälle neu überprüft, bei 740 davon wurde ein Widerruf eingeleitet. Die Entwicklung bereitet der syrischen Community große Sorgen. »Die Menschen haben sich in Deutschland ein Leben aufgebaut«, sagt Constantin Hruschka, Experte für Asyl- und Migrationsrecht und Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg. »Jetzt haben sie Angst, alles zu verlieren.«

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