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Tabaksteuer oder: Wie der Rechtsstaat vor die Hunde geht

Allgemein

Steuerrecht ist eine anspruchsvolle Materie. Das merken nicht nur die Anwender, sondern auch diejenigen, die Steuergesetze schaffen. Manche scheitern daran. Das zeigt der Versuch von Lars Klingbeil, die Tabaksteuer zu erhöhen. An sich war politisch geplant, die Tabaksteuer ab 2027 stufenweise anzuheben. Stattdessen hat das neue Tabaksteuergesetz die höheren Steuern sofort in Kraft gesetzt. War das ein Freud’scher Fehler des Gesetzgebers? Jedenfalls ist das ein unglaublicher Dilettantismus, der Chaos stiftet. Noch schlimmer ist aber die spontane Reaktion des Finanzministers. Er hat den Zoll angewiesen, das neue Gesetz einfach mal nicht anzuwenden. Ein deutscher Minister befiehlt dem deutschen Zoll, ein gültiges deutsches Gesetz nicht zu beachten? Das offenbart ein Denken, dem Recht und Gesetz letztlich egal sind.

Grundkurs Gesetzgebungslehre

Seit Monaten arbeitet das Finanzministerium am neuen Tabaksteuergesetz. Wie es sich für ein Gesetz gehört, ist es von unzähligen Instanzen geschrieben, gelesen, umgeschrieben und geändert worden. Die endgültige Fassung ist dann von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Am Ende des Verfahrens steht der Bundespräsident, der das Gesetz ausfertigt und im Bundesgesetzblatt verkünden lässt. Das Gesetz bestimmt selbst, wann es in Kraft tritt.

Beim neuen Tabaksteuergesetz hätte die Formel – dem politischen Willen entsprechend – lauten müssen: „Dieses Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft“. Stattdessen stand im neuen Tabaksteuergesetz: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.“ Und das war Mittwoch, der 21. Oktober 2026. Das hat vor allem zwei Konsequenzen. Die höheren Tabaksteuern gelten ab sofort. Für die Liquids für E-Zigaretten gelten überhaupt keine Steuersätze. Denn das neue Gesetz sieht sie erst ab Januar 2027 vor. Bis dahin sind sie nach der neuen Rechtslage steuerfrei. Niemandem, wirklich niemandem ist das im monatelangen Prozess der Gesetzgebung aufgefallen?

Peinliche Panne – oder mehr?

Das möchte man gern als peinliche Panne abtun. Shit happens – auch im Finanzministerium. Aber es ist mehr, viel mehr. Dieser Fehler erschüttert das Vertrauen in die Qualität der Gesetzgebung und der Verwaltung in einem besonders sensiblen Bereich. Woher wissen wir, dass das der einzige Fehler ist? Der Finanzminister arbeitet mit Hunderten von Milliarden Euro. Was er tut, hat Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft und den Wohlstand von über 80 Millionen Menschen in Deutschland. Und dann passieren solche Fehler? Das ist verstörend.

Noch problematischer ist die spontane Reaktion von Lars Klingbeil auf das Desaster. Mit einer gewissen Nonchalance teilt er mit: Der Fehler werde schnell behoben. Wie das geschieht, sagt er nicht. Vielleicht weiß er das noch nicht genau. Aber er habe den Zoll angewiesen, das neue Gesetz nicht anzuwenden. Das ist brisant: Ein deutscher Minister weist die Verwaltung an, ein geltendes Gesetz nicht anzuwenden? Das ist ein echter Skandal, der in der öffentlichen Diskussion weitgehend untergeht.

Recht und Gesetz als Grenze der Macht

Deutschland ist – das will jedenfalls das Grundgesetz – ein Rechtsstaat. Die entscheidende Idee des Rechtsstaatsprinzips ist: Jedes staatliche Handeln ist an Gesetz und Recht gebunden. Das ist der gravierende Unterschied zwischen dem reinen Machtstaat und einem echten Rechtsstaat. Der Machtstaat kann tun, was er will und was in seiner Macht steht. Der Rechtsstaat eben nicht. Er muss tun, was die Gesetze von ihm verlangen. Er muss die Grenzen einhalten, die ihm Verfassung und Gesetze ziehen. Das ist ein entscheidender zivilisatorischer Fortschritt, der die Freiheit der Bürger sichert. Statt der unberechenbaren Willkür des Staates ausgeliefert zu sein, wissen sie genau, was der Staat darf – und was eben nicht.

Dabei geht es nicht nur um den Rechtsstaat, sondern auch um die Demokratie. Durch das Gesetz entscheidet das Parlament, was der Staat darf und muss. Durch das Gesetz wird der politische Wille der Mehrheit in die Praxis umgesetzt. Bei der Anwendung von Gesetzen durch Verwaltung und Gerichte gibt es natürlich Spielräume. Offene und unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare oder komplexe Regelungen müssen ausgelegt werden, bevor sie in die Praxis umgesetzt werden können. Aber eines ist der Politik und der Verwaltung strikt verboten: Ob ein Gesetz überhaupt angewendet wird, dürfen sie nicht entscheiden. Das entscheiden allein das Parlament, also die vom Volk gewählten Abgeordneten.

Verfassung nach Gusto?

Mit diesem ehernen Grundsatz des Verfassungsrechts bricht Lars Klingbeil, wenn er seine Verwaltung anweist, das neue Tabaksteuergesetz einfach nicht anzuwenden. Er maßt sich Befugnisse an, die nur das Parlament hat. Kein Minister kann nach eigenem Gusto entscheiden, ob ein Gesetz gelten soll oder nicht. Bei allem Respekt: In einer Bananenrepublik ist das üblich, in einem Rechtsstaat ist das undenkbar. Und trotzdem tut Klingbeil das. Was treibt ihn an?

Sein unüberlegtes Handeln kann Ausdruck eines hilflosen Dilettantismus sein, gepaart mit erheblichem Stress. Er weiß sich angesichts des Chaos, das er angerichtet hat, einfach nicht anders zu helfen. Das bestätigt – nicht zum ersten Mal – das Bild eines völlig überforderten Parteipolitikers, der seinem Staatsamt nicht gewachsen ist. Hat er keine Berater? Hört er nicht auf sie? Das Problem reicht aber tiefer.

Macht versus Verfassung

Im Konflikt mit der Verfassung setzt sich hier die Machtpolitik durch. Dass das verfassungswidrig ist, spielt keine Rolle mehr. Das ist in den letzten Jahren keine Ausnahme. Erinnert sei an den Nachtragshaushalt 2021 der Ampelregierung, der von Karlsruhe gekippt wurde. Hier war die Regierung Scholz sehr freihändig mit dem Steuergeld der Bürger umgegangen. Oder an den Beginn der Regierungszeit von Kanzler Merz. Bevor die neue Regierung im Amt war, hat sie Verfassungsänderungen durch den schon abgewählten Bundestag veranlasst und damit Schulden in extremer Höhe ermöglicht.

Die Verfassung wird zu oft als lästiges Hindernis gesehen, das man einfach aus dem Weg räumt. Das beschädigt die Verfassung auf lange Sicht. Das Grundgesetz enthält die grundlegenden Werte der Gesellschaft und die entscheidenden Grenzen der Macht. Im Interesse der Freiheit zieht sie der Politik rote Linien. Das ist die zivilisatorische Leistung des Verfassungsstaates. Man muss ihn pflegen. Sonst geht er zugrunde.

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