„Tatort“ im Giftschrank: Diese Krimis waren über Jahrzehnte verboten
Mehr als 1.300 Ausgaben von Deutschlands beliebtester Krimi-Reihe wurden seit 1970 produziert, doch nicht jeder „Tatort“ darf im TV wiederholt werden. Welche Episoden im Giftschrank verweilen und welche mittlerweile wieder zugängig sind, erfahrt ihr hier.
Besonders in seinen Anfängen entstanden einige „Tatort“-Folgen, die von den zuständigen Sendeanstalten nach ihrer TV-Premiere wieder aus dem Verkehr gezogen wurden.
Im Video findet ihr drei Beispiele für Krimis, die jahrzehntelang mit einem sogenannten Sperrvermerk versehen waren und erst durch eine Neuprüfung als unbedenklich eingestuft wurden.
Konkret handelt es sich um die Folgen „Blutspur“ mit Horst Schimanski alias Götz George, „Drei Schlingen“ aus Essen sowie „Der gelbe Unterrock“, der immerhin 36 Jahre lang nicht wiederholt werden durfte.
Der Grund für die Verbannung der ersten beiden Krimis war ihre Brutalität, bei „Der gelbe Unterrock“ lag es laut dem verantwortlichen SWR an dessen mangelhafter Qualität. Mehr Infos dazu findet ihr im Video oben im Artikel.
Berlin besonders betroffen: Diese Krimis dürfen nach wie vor nicht gezeigt werden
Aktuell befinden sich noch sechs „Tatort“-Ausgaben unter Verschluss, wobei der Klassiker „Reifezeugnis“ als neuester Eintrag hinzugekommen ist.
Der über Jahrzehnte als Meilenstein gefeierte Krimi erzählt die Geschichte einer verbotenen Beziehung zwischen einem Lehrer und einer Schülerin und enthält eine Nacktszene mit der damals erst 15 Jahre alten Nastassja Kinski, die mittlerweile mit Erfolg dagegen vorgeht, dass diese weiterhin gezeigt werden darf.
Ferner befindet sich der „Tatort: Wem Ehre gebührt“ mit Maria Furtwängler unter Verschluss, nachdem die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V lautstark gegen die dortige Darstellung des alevitischen Glaubens protestierte.
Besonders hart hat es den Berliner Kommissar Ernst Roiter (Winfried Glatzeder) erwischt, der in den 1990er-Jahren in der Hauptstadt ermittelte. Mit „Tod im Jaguar“ und „Krokodilwächter“ stehen gleich zwei Folgen auf dem Index. Während ersterem Krimi eine antisemitische Darstellung jüdischen Lebens vorgeworfen wird, erfüllt letzterer nicht die Qualitätsansprüche der ARD.
Weiterhin im Giftschrank befinden sich die Folgen „Mit nackten Füßen“ sowie „Der Fall Geisterbahn“. Bei letztgenanntem Krimi sorgt die Insolvenz seiner Produktionsfirma bis heute für Unklarheit bezüglich der Ausstrahlungsrechte. „Mit nackten Füßen“ wird vorgeworfen, Epilepsie fälschlicherweise als Geisteskrankheit zu klassifizieren.