TeamViewer: BaFin verhängt Bußgeld nach Cyberangriff
close notice This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication. . Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat gegen das Unternehmen TeamViewer ein Bußgeld in Höhe von 240.000 Euro verhängt. Auslöser ist ein Cyberangriff auf das Unternehmen, der Mitte 2024 stattgefunden hat. Weiterlesen nach der Anzeige Das teilt die BaFin in einer Veröffentlichung vom Montag dieser Woche mit. Demnach seien Unternehmen mit Sitz in Deutschland wie TeamViewer, die etwa Aktien und ähnliche Finanzinstrumente nutzen, von der Ad-hoc-Publizitätspflicht betroffen. Das bedeutet, dass sie Insiderinformationen sofort veröffentlichen müssen. Die BaFin erläutert dazu: „Unter Insiderinformationen versteht man nicht öffentlich bekannte, präzise Informationen, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betreffen und die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet wären, den Kurs dieser Finanzinstrumente oder den Kurs damit verbundener derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen.“ Etwas einfacher formuliert, müssen börsennotierte Unternehmen Ereignisse umgehend melden, die Einfluss auf die Aktienkurse haben können. Die BaFin bemängelt, dass der Cyberangriff auf TeamViewer eine Insiderinformation darstellt – insbesondere, da TeamViewer ein Softwareunternehmen ist. Solche Informationen müssen gemäß Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation, MAR) sofort veröffentlicht werden. Das soll verhindern, dass sich Insider aus dem Wissensvorsprung mittels Wertpapierhandel Vorteile verschaffen und Kapital schlagen. Anleger sollen dadurch „bei ihren Investitionsentscheidungen nicht irregeführt werden“, führt die BaFin weiter aus. Bußgeld wegen unzureichender Meldung Ende Juni 2024 hatte TeamViewer bestätigt, Auffälligkeiten in den internen IT-Umgebungen festgestellt zu haben. Auf der Webseite erfolgte eine Mitteilung, dass TeamViewer unverzüglich mit Untersuchungen und Sicherungsmaßnahmen begonnen habe. Erste Details nannte das Unternehmen dort ebenfalls. So habe es keine Anzeichen dafür gegeben, dass die Produktumgebung, die komplett unabhängig von der internen TeamViewer-IT-Umgebung sei, oder Kundendaten betroffen sein könnten. Der BaFin genügt die Meldung auf der TeamViewer-Webseite nicht. Ad-hoc-Meldungen müssen über ein elektronisches Informationssystem an Medien und an die Bafin verteilt sowie auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht werden, was üblicherweise spezialisierte, beauftragte Ad-hoc-Dienstleister erledigen. „Wenn ein Unternehmen eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht, verstößt es gegen die MAR, konkret gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1. Die Bafin kann dies mit einer Geldbuße ahnden.“ Gegen das Bußgeld von 240.000 Euro könne TeamViewer noch Einspruch einlegen, teilt die BaFin weiter mit.