Telefonische Krankschreibung abzuschaffen, „trifft Kinder mit voller Härte“
Startseite Politik Telefonische Krankschreibung abzuschaffen, „trifft Kinder mit voller Härte“ Von: Jana Stäbener, Andreas Apetz Uns auf Google folgen Wenn die telefonische Krankschreibung abgeschafft wird, leiden Familien. Es droht laut Kinderärzten ein „massiver gesundheitspolitischer Rückschritt“. Frankfurt – Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss in Zukunft früher und öfter für eine Krankschreibung in die Hausarztpraxis. Das plant die schwarz-rote Koalition (Union, SPD). Künftig sollen Arbeitnehmer schon vom ersten Fehltag an statt am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung benötigen. Krankschreibungen per Telefon sollen nicht mehr möglich sein. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Änderung mit der hohen Zahl der Krankentage in Deutschland und mit „exorbitanten“ Krankenständen in den Unternehmen nach der Corona-Krise. Er sagt: „Das ist eine harte Entscheidung, das wissen wir“ – vor allem für die Kleinsten in der Gesellschaft, findet Jakob Maske, Bundespressesprecher vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ). Aus für telefonische Krankschreibung: „Ein fieberndes Kind kann nicht mehr im Bett bleiben“ „Dass die schwarz-rote Koalition jetzt die telefonische Krankschreibung abschaffen will, trifft Kinder mit voller Härte“, sagt er der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. Eltern hätten Kind-Krank-Meldungen ohnehin schon immer ab dem ersten Krankheitstag vorlegen müssen. Doch jetzt seien sie gezwungen, „wegen jeder Bagatelle sofort in die Praxen zu rennen“, kritisiert er. „Ein fieberndes Kind kann nicht mehr im Bett bleiben und sich auskurieren, sondern muss in schlimmstem Zustand durch die Gegend und in überfüllte Wartezimmer geschleppt werden. Das ist medizinischer Unsinn und eine enorme Belastung für die Familien. Es ist ein massiver gesundheitspolitischer Rückschritt.“ Telefonische Krankschreibungen sind seit dem 7. Dezember 2023 für Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen möglich. Die Regel war im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz angelegt, um Praxen zu entlasten, Bürokratie abzubauen und unnötige Arztbesuche zu vermeiden. Die Übertragung auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld trat am 18. Dezember 2023 in Kraft. Eltern können seitdem ein ärztliches Zeugnis für ihr erkranktes Kind unter anderem telefonisch erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass es ärztlich vertretbar ist, das Kind bereits in der Praxis bekannt ist, keine schwere Symptomatik vorliegt und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies war „eine unglaubliche Erleichterung für alle Beteiligten“, sagt Maske. Viele Mitglieder des Berufsverbandes hätten diese Möglichkeit genutzt, denn Kinder- und Jugendärzte könnten am Telefon sehr wohl abwägen, ob ein Kind wegen eines Infekts zu Hause bleiben muss oder ob es mit einem harmlosen Hautausschlag in die Kita kann. „Die Pläne von Union und SPD werden die ohnehin chronisch überlasteten Kinderarztpraxen schwer treffen“, kritisiert Maske. „Statt die telefonische Krankschreibung abzuschaffen, sollte lieber eine digitale Kindkrank-AU eingeführt werden“, fordert der Bundessprecher. Kinderarzt: „Ich verstehe diesen politischen Aktionismus nicht“ „Wir regeln kurze Kind-Krankmeldungen mit bestem Gewissen per Telefon oder E-Mail. Alles andere ist im Praxisalltag überhaupt nicht alltagstauglich“, sagt der Kinderarzt Ralf Brügel aus Schorndorf (Baden-Württemberg). „Es ist wahnsinnig schwer, Menschen rein objektiv krankzuschreiben“, sagt Brügel. Wenn Eltern ihm erzählten, ihr zweijähriges Kind hätte sich nachts zweimal erbrochen, dann dürfe das Kind aus infektiologischen Gründen für 48 Stunden in keine Gemeinschaftseinrichtung, weshalb der Elternteil Anspruch auf Kindkrankengeld habe. Er könne nicht unabhängig überprüfen, ob das Kind wirklich erbrochen hat – egal, ob er diese Information am Telefon oder in der Praxis bekomme. Die allermeisten Eltern seien aber „absolut gewissenhaft“.