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Telekom: Gericht verbietet Werbeslogan in der Netzkennung

Wirtschaft

Vielleicht erinnert ihr euch noch an den Januar 2026: Da staunten etliche Kunden der Telekom nicht schlecht, als oben links in der Statusleiste ihres Smartphones plötzlich nicht mehr wie gewohnt Telekom.de stand, sondern der Werbespruch Im besten Netz. Die Verbraucherzentrale fand das damals überhaupt nicht witzig, zog vor Gericht und hat nun vor dem Landgericht Köln recht bekommen.

Die Werbeaktion war rechtswidrig, so das Urteil. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), weil Nutzern die Werbung schlicht ungefragt aufgedrängt wurde.

Unzumutbare Belästigung auf dem Display

Zu sehen war der Slogan seinerzeit direkt auf dem Sperrbildschirm sowie im Kontrollzentrum. Das Problem dabei: Die Einblendung ließ sich von den Kunden weder deaktivieren noch konnte man dem Ganzen im Vorfeld widersprechen.

Das Landgericht Köln stufte die Aktion als unzumutbare Belästigung ein. Die Telekom habe die Netzkennung kurzerhand in ein Werbebanner umfunktioniert. Viele Nutzer dachten im ersten Moment an ein Problem mit dem Smartphone oder dem Mobilfunknetz, bevor überhaupt klar wurde, dass es sich um reine Werbung handelt. Dadurch wurden Kunden quasi gezwungen, der Anzeige ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Genau diesen Störeffekt habe die Aktion gezielt ausgenutzt.

Zudem warnte das Gericht vor Nachahmern. Wenn Netzbetreiber einfach die Netzkennung als Werbefläche kapern, ließen sich auf einen Schlag Millionen Nutzer erreichen.

Das Urteil des Landgerichts Köln ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Telekom hat bereits Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt (Az. 6 U 103/26). Mal schauen, wie die nächste Instanz das bewertet.

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