Tempo 30 bleibt: Münchens neuer OB vollzieht verkehrspolitische Kehrtwende
Inhaltsverzeichnis Münchens neuer Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) hat die von seinem Vorgänger Dieter Reiter (SPD) betriebene Rückkehr zu Tempo 50 auf der Landshuter Allee endgültig aufgegeben. Die Stadt zieht die Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss zurück, der Tempo 30 auf dem Mittleren Ring wiederhergestellt hatte. Damit endet ein monatelanges juristisches und politisches Tauziehen um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem der am stärksten belasteten Straßenabschnitte Deutschlands. Weiterlesen nach der Anzeige Krause, seit Mai 2026 im Amt, stützt sich bei seiner Entscheidung auf die 9. Fortschreibung des Münchner Luftreinhalteplans vom September 2025 und die darin enthaltene gutachterliche Immissionsprognose. Bei seiner Pressekonferenz zu 100 Tagen im Amt sagte er: „Die Idee, Tempo 30 einzuführen, kam nicht von den Grünen. Aber es hat sich gezeigt, dass die Maßnahme wirkt. Solange die Grenzwerte nicht eingehalten werden, ist Tempo 30 notwendig.“ Zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mitgeteilt, die Stadt habe die „rechtswidrige Anordnung von Tempo 50“ zurückgenommen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begrüßte die Entscheidung: „Anders als sein Vorgänger hat Oberbürgermeister Krause verstanden, dass die Einhaltung eines wirksamen Luftreinhalteplans keine Lappalie, sondern Grundvoraussetzung für ein rechtsstaatliches Vorgehen ist.“ Die DUH erklärt das laufende Klageverfahren damit für erledigt. Der zentrale Streitpunkt zwischen Krause und seinem Vorgänger Reiter liegt in der Bewertung der NO₂-Messwerte und den daraus abgeleiteten Prognosen. Reiter hatte Anfang 2026 auf den gesunkenen NO₂-Jahresmittelwert an der Landshuter Allee verwiesen, es seien 38 µg/m³ im Jahr 2025 gewesen, was den EU-Grenzwert von 40 µg/m³ unterschritten habe. Das von Reiter in beauftragte Gutachten prognostizierte für 2026 bei Tempo 50 einen Wert von 35 µg/m³, woraus er die Voraussetzungen für eine Aufhebung ableitete. Unterschiedliche Maßstäbe Die 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans legt jedoch strengere Maßstäbe an: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte in seinem Urteil nicht nur die Einhaltung des 40-µg/m³-Grenzwerts gefordert, sondern für 2025 und 2026 eine „sichere und deutliche“ Unterschreitung auf maximal 38 µg/m³. Die aktuelle Immissionsprognose, modelliert mit dem Handbuch für Emissionsfaktoren HBEFA 4.2, vergleicht beide Szenarien direkt: Bei Tempo 50 ergäben sich 2025 mit knapp 39 µg/m³ eine nur hauchdünne Einhaltung des Grenzwerts und eine Verfehlung der gerichtlichen Vorgabe. Bei Tempo 30 hingegen läge der Wert bei 36 µg/m³ für 2025 und 32 µg/m³ für 2026. Der tatsächlich gemessene NO₂-Jahresmittelwert an der LÜB-Messstation Landshuter Allee bestätigt den Trend: 2023 lag er noch bei 45 µg/m³, im ersten Jahr mit Tempo 30 sank er 2024 auf 39 µg/m³. Die Gutachter beziffern den Effekt des Tempolimits auf 3 bis 4 µg/m³ weniger NO₂ gegenüber Tempo 50. Konkrete Lärmmesswerte für den Straßenabschnitt sind im Luftreinhalteplan nicht veröffentlicht; fachlich typisch wäre bei einem Wechsel von 50 auf 30 km/h eine Minderung um 2 bis 3 dB(A). Versuch ohne negative Nebeneffekte Weiterlesen nach der Anzeige Die Daten des Verkehrsversuchs, der seit Juni 2024 läuft, liefern ein weiteres Argument für die Beibehaltung: Die werktägliche Verkehrsmenge auf der Landshuter Allee sank nach Einführung von Tempo 30 um circa 10 Prozent von rund 88.000 auf 79.000 Fahrzeuge pro Tag, inklusive Schwerverkehr. Auf potenziellen Ausweichrouten wie der Dachauer Straße, dem Wintrichring oder der Friedenheimer Brücke wurde laut Luftreinhalteplan keine messbare Verkehrszunahme festgestellt. Das Polizeipräsidium München bestätigte, keinen Ausweichverkehr mit negativen Auswirkungen in angrenzenden Wohngebieten beobachtet zu haben. Die Gerichte hatten Reiters Vorgehen mehrfach deutlich kritisiert. Das Verwaltungsgericht München ordnete im Februar 2026 auf Eilanträge zweier Anwohner hin die Rückkehr zu Tempo 30 an. Reiter legte dagegen Beschwerde beim BayVGH ein, der den Antrag auf Aussetzung jedoch ablehnte, weil die Stadt die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Beschlusses nicht habe darlegen können. Bereits im März hatte die Stadt ihre Eil-Beschwerde zurückgezogen, sich aber zunächst auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren wollen. Krauses Entscheidung beendet diesen Rechtsstreit nun vollständig. Politisch keine Entwarnung Mit der Rücknahme der Beschwerde ist der juristische Konflikt zwar beigelegt, die verkehrspolitische Debatte dürfte aber weitergehen. Der Luftreinhalteplan stuft Tempo 30 als milderes Mittel im Vergleich zu einer Ausweitung der Diesel-Zufahrtsbeschränkungen in der erweiterten Umweltzone ein. Ob die Maßnahme bei weiter sinkenden NO₂-Werten irgendwann überflüssig wird, hängt von der tatsächlichen Schadstoff- und Flottenentwicklung ab. Eine erneute Überprüfung im Rahmen einer weiteren Fortschreibung des Luftreinhalteplans auf der Basis aktuellerer Messdaten ist absehbar