Thailand knallhart: Wer gegen diese Regeln verstößt, fliegt raus
Thailand gilt für viele als Land, in dem Urlaub leicht wirkt: Strand, Streetfood, Tempel, Nachtleben. Genau dieses Bild will die Regierung schützen. Wer als Besucher:in glaubt, Regeln seien dort nur Kulisse, soll künftig schneller Konsequenzen spüren – und die haben es in sich.
Thailand verschärft Regeln für Touristen: Ausweisung und Einreiseverbot drohen
Der Tourismus- und Sportminister Surasak Phancharoenworakul unterstützt laut "Bangkok Post" eine neue Anweisung von Premierminister Anutin Charnvirakul. Sie zielt darauf ab, frisch in Kraft getretene Maßnahmen zur Abschiebung problematischer Ausländer:innen konsequent anzuwenden.
Die neue Regelung des Büros des Premierministers gilt seit dem 28. August. Sie gibt Behörden zusätzliche Mittel gegen Ausländer:innen, deren Verhalten die öffentliche Ordnung bedroht, vor allem durch engere Zusammenarbeit zwischen beteiligten Regierungsabteilungen wie der Strafverfolgung, der Tourismuspolizei und dem Büro für Immigration. Nicht toleriert werden demnach aggressives oder arrogantes Auftreten, Respektlosigkeit gegenüber thailändischer Kultur, Gesetzesverstöße und Handlungen gegen die öffentliche Moral.
Für Reisende ist vor allem die mögliche Kette der Folgen wichtig. Wer die öffentliche Sicherheit gefährdet oder Störungen verursacht, kann festgenommen werden. Danach drohen Visumsentzug, sofortige Ausweisung und Abschiebung.
Besonders hart ist, was anschließend passieren kann: Betroffene sollen auf eine schwarze Liste gesetzt werden. Damit kann die Wiedereinreise nach Thailand dauerhaft verboten werden. Wer also in Bangkoks Nachtleben über die Stränge schlägt oder sich beim Tempelbesuch vollkommen danebenbenimmt, verspielt vielleicht jede Chance, noch einmal nach Thailand einzureisen – ob als Tourist:in oder für einen künftigen Job.
Keine Chance auf Rückkehr: Thailand setzt Touristen auf schwarze Liste
Die Regelung betrifft nicht nur auffälliges Verhalten auf der Straße oder in Urlaubsorten. Erfasst werden auch illegaler Aufenthalt, Verstöße gegen Einwanderungsregeln, unerlaubte Arbeit und illegale Geschäftstätigkeit. Bei Straftaten werden unter anderem das Fälschen offizieller Dokumente sowie Delikte, auf die eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr steht, als Ausweisungsgründe genannt. Auch wer ein gültiges Visum besitzt, dann aber länger im Land bleibt, als erlaubt, kann auf diese Weise ausgewiesen werden.