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Töchter schweigen vor Gericht und reden im Podcast

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Block-Prozess spitzt sich zu: Töchter brechen ihr Schweigen – auch Stiefmutter soll vorgeladen werden

Von: Bjarne Kommnick

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Der Strafprozess gegen Steakhouse-Erbin Christina Block geht in die nächste Runde: Während die Töchter vor Gericht schweigen, brechen sie in einem Podcast öffentlich ihr Schweigen.

Hamburg – Der spektakuläre Strafprozess um die mutmaßliche Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block steuert auf seinen Abschluss zu. Im Großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hamburg stehen schwerste Vorwürfe im Raum.

Die 51-jährige Erbin der millionenschweren Gastronomie-Kette „Block House“ soll in der Silvesternacht 2023/2024 die gewaltsame Entführung ihres damals zehnjährigen Sohnes und ihrer damals 13-jährigen Tochter aus dem Haus ihres Ex-Mannes Stephan Hensel in Dänemark nach Deutschland beauftragt haben. Mit auf der Anklagebank: ihr Lebensgefährte, der frühere ARD-Sportmoderator Gerhard Delling, dem Beihilfe zur Last gelegt wird. Beide weisen jede Schuld von sich.

Schweigen im Gerichtssaal – Reden im Podcast

Vor Gericht hatten die Kinder der Angeklagten nicht ausgesagt, vor der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt machten die Töchter von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 der Strafprozessordnung Gebrauch: Im Zeugenstand sagten sie kein Wort.

Umso größer war das Erstaunen der Prozessbeteiligten, als die Töchter nun beschlossen, an die mediale Öffentlichkeit zu gehen. In einem Podcast schildern sie ausführlich ihre persönliche Sicht auf den jahrelangen Sorgerechtsstreit, das Aufwachsen in Dänemark und die Entfremdung von ihrer Mutter. Dass die jungen Frauen den Gerichtssaal meiden, ihre Gedanken jedoch mit Hunderttausenden Hörern im Netz teilen, sorgt für hitzige Debatten zwischen Verteidigung und Nebenklage.

Am jüngsten Prozesstag rückte der Podcast der Töchter dann ganz unmittelbar in den Fokus der Verhandlung. Eigentlich sollte Vater Stephan Hensel dazu aussagen, weigerte sich jedoch, sich zu dem Podcast zu äußern. Das Gericht kündigte daraufhin an, stattdessen die Stiefmutter der Kinder als Zeugin vorzuladen. Offen blieb dabei unter anderem die Frage, ob Stephan Hensel für den Podcast Geld erhalten hat – ein Punkt, zu dem im Gerichtssaal ausdrücklich nachgefragt werden sollte.

Juristische Zwickmühle für Verteidigung und Richter

Für das Gericht entsteht dadurch eine komplexe Beweislage: Aussagen aus Medienberichten oder Podcasts können nicht wie eine formelle Vernehmung unter Wahrheitspflicht im Kreuzverhör überprüft werden. Blocks Verteidigerteam um Rechtsanwalt Ingo Bott hatte wiederholt gefordert, die Privatsphäre der Kinder zu schützen und auf ein „öffentliches prozessuales Theater“ im Gerichtssaal zu verzichten.

Auf der Gegenseite betonte Vater Stephan Hensel, der als Nebenkläger auftritt, das Wohl der Kinder stehe an erster Stelle. In Dänemark haben die Behörden Christina Block inzwischen das Sorgerecht vollständig entzogen und ein striktes Kontaktverbot verhängt.

Geständnis eines Sicherheitsmannes belastet die Angeklagten

Erst kürzlich hatte ein 36-jähriger israelischer Mitangeklagter – ein Mitarbeiter der damals eingesetzten privaten Sicherheitsfirma – ein überraschendes Teilgeständnis abgelegt. Vor Gericht bat er Stephan Hensel und die Kinder um Entschuldigung und übernahm die persönliche Verantwortung für sein Handeln bei dem Übergriff in Dänemark.

Zudem kündigte auch der 85-jährige Familienpatriarch und Unternehmensgründer Eugen Block an, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Er warf der Richterin wiederholt Voreingenommenheit vor und reichte Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

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