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Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter: Zehn Jahre Haft für Angeklagten

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Audioplayer wird geladen Anzeige Fünf Monate nach dem brutalen Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 26-Jährige hatte Anfang Februar keine Fahrkarte und schlug den Schaffner den Angaben zufolge so heftig, dass der Mann eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt. Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge und ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Hinterbliebenen hatte bereits vor dem Richterspruch in Saal 4 angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen und ein Urteil unter zwölf Jahren Freiheitsstrafe anfechten zu wollen. Die Opferfamilie hatte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes gefordert. Vergeblich – deswegen blieben Familienangehörige und Freunde der Urteilsverkündung fern. „Der Angeklagte handelte spontan und aufgeladen. Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers“, begründete Richter Andreas Herzog das Urteil. Anzeige Lesen Sie auch Der Fall des getöteten Zugbegleiters hatte deutschlandweit eine Debatte über mangelnde Sicherheit in Zügen ausgelöst. Die Tat im Regionalexpress bei Landstuhl ist gut belegt – auch, weil das Geschehen von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde. Der angeklagte Grieche hatte demnach keinen Fahrschein, wollte sich nicht ausweisen und wurde aggressiv. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung schlug der Angeklagte mehrfach mit der Hand auf einen Tisch vor sich und rief wiederholt auf Englisch: „Don’t touch me, don’t touch me.“ Zeugen sagten aus, dass Serkan Çalar noch versucht habe, die Situation zu deeskalieren. Doch der Aufforderung des Zugbegleiters, auszusteigen, wollte der Täter nicht nachkommen. In einem „Notwehrexzess“ habe der erwerbslose und depressive Grieche dann zugeschlagen. Auf einem tonlosen Video sind schnelle und harte Faustschläge gegen Kinn, Brust und Kopf des 36 Jahre alten Serkan Çalar zu sehen. Es dauert nur kurz, dann sackt der Mann in Uniform bewusstlos zusammen. Im Zug leisteten ein mitreisender Bundeswehrsoldat sowie weitere Helfer Erste Hilfe. Beim nächsten Halt in Homburg (Saar) wurde der Täter festgenommen und der Schwerverletzte von einem Notarzt behandelt. Zwei Tage später starb er im Krankenhaus an einer Hirnblutung. Anzeige Während des gesamten Prozesses versuchte die Familie, den Fokus auch auf das Opfer zu lenken. Zum Prozessauftakt erschienen Angehörige mit Buttons und Fotos von Serkan Çalar. Auf einigen war der Satz „Serkan, einer von uns“ zu lesen. Die Familie wollte damit verhindern, dass in der öffentlichen Wahrnehmung ausschließlich über den Angeklagten gesprochen wird. „Alle sollen wissen, wer Serkan war“, sagte sein Bruder Eray Çalar. Sein Bruder habe seinen Beruf geliebt und sich dort hochgearbeitet. Erst habe er Züge gereinigt, später habe er eine Ausbildung zum Zugbegleiter absolviert. Lesen Sie auch Die Tat hat viel Leid über die Familie gebracht. Serkan Çalar war alleinerziehend und hinterlässt zwei minderjährige Söhne im Alter von zehn und zwölf Jahren. Nach Angaben seiner Angehörigen kümmern sich nun vor allem die Großeltern um die Kinder. Allerdings hatte Serkan Çalars Vater selbst einen Herzinfarkt erlitten, als er vom Tod seines Sohnes erfuhr. Angeklagter gesteht – „Ein völlig sinnfreier Ausraster“ Der Schwarzfahrer hatte die Vorwürfe teilweise eingestanden, aber einen Tötungsvorsatz abgestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Er sprach von einem „Moment blinder Wut“. Die Vertreter der Nebenklage wiesen die Einlassung jedoch im Namen der Opferfamilie als „unaufrichtig“ zurück. Der Täter habe den Tod von Serkan Çalar zumindest billigend in Kauf genommen, hatte Anwalt Yalçin Tekinoğlu gesagt. Die Verteidigung sprach sich für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als minderschweren Fall aus, „der sich am unteren Bereich des Strafrahmens orientiert“. Hingegen hatte Staatsanwalt Christian Horras für den zuletzt in Luxemburg lebenden Ioanni V. zwölf Jahre Haft gefordert. Die Tat sei „ein völlig sinnfreier Ausraster“ aus einem nichtigen Grund gewesen. Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß unter dieser Forderung. mit dpa

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