Tödlicher E-Scooter-Unfall: Verteidigung spricht von Ausnahmezustand
Mit einer Einlassung der Verteidigung hat vor dem Landgericht Frankfurt am Montag der Prozess um einen tödlichen E-Scooter-Unfall begonnen. Die Rechtsanwältin des angeklagten Autofahrers bezeichnete das Geschehen als "menschliche Katastrophe" - sowohl für die Opfer und ihre Familien als auch für ihren Mandanten. Der heute 24-Jährige sei "ein ganz normaler junger Mann, der nun im Gefängnis sitzt", sagte die Verteidigerin. Zum Zeitpunkt des Unfalls sei er nicht Herr seiner Sinne gewesen, sondern habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Vorwurf: Nach Lachgas-Konsum zu schnell gefahren Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) vor, am Abend des 5. Juli 2025 zunächst mit Freunden am Main Lachgas konsumiert zu haben. Auf dem Heimweg soll er mit dem Auto seines Vaters mit 75 km/h über die Mainzer Landstraße gefahren sein. Erlaubt sind dort 50 km/h. Laut Anklage geriet der Wagen wegen der überhöhten Geschwindigkeit und des Rauschzustands auf den Fahrradstreifen. Dort erfasste er zwei 23 Jahre alte Zwillingsbrüder, die gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs waren. Einer starb noch an der Unfallstelle, sein Bruder wenig später im Krankenhaus. Mit Verletztem auf Motorhaube weitergefahren Wenige Sekunden später soll der Angeklagte einen 27 Jahre alten weiteren E-Scooter-Fahrer erfasst haben. Der Mann wurde gegen die Windschutzscheibe geschleudert und blieb nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 70 Meter auf der Motorhaube liegen, bevor er auf die Straßenbahnschienen stürzte. Der 27-Jährige erlitt schwerste Verletzungen. Ihm musste später ein Unterschenkel amputiert werden. Außerdem erlitt er schwere Verletzungen am Gehirn und an inneren Organen. Zwei wichtige Zeugen nicht vernehmungsfähig Nach Angaben seines Rechtsanwalts sind die Folgen des Unfalls bis heute "katastrophal". Die Nebenklage fordert deshalb unter anderem ein Schmerzensgeld von mindestens 300.000 Euro sowie eine lebenslange Rente. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin kann der schwer verletzte 27-Jährige wegen seines Gesundheitszustands derzeit nicht als Zeuge aussagen. Auch die damalige Freundin eines der getöteten Zwillinge, die den Unfall körperlich unverletzt überlebte, ist laut Gericht wegen der psychischen Folgen derzeit nicht vernehmungsfähig. Fahrer stellte sich Polizei Nach dem zweiten Zusammenstoß soll der Angeklagte vom Unfallort geflüchtet sein. Rund vier Kilometer entfernt stellte er das schwer beschädigte Auto ab und entfernte die Kennzeichen. Nach einem Telefonat mit seinem Vater kehrte er etwa zwei Stunden später zurück und stellte sich der Polizei. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Fall des schwer verletzten E-Scooter-Fahrers versuchten Mord vor. Nach ihrer Auffassung wollte er den vorherigen tödlichen Unfall verdecken. Im Fall der beiden Zwillinge lautet der Vorwurf auf fahrlässige Tötung. Nach der bisherigen Planung der Schwurgerichtskammer soll der Prozess bis Mitte September dauern.