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Totraser ausgewiesen: Türke muss Deutschland für 8 Jahre verlassen

Nation

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Heilbronn/Mannheim (Baden-Württemberg) – Er raste mit seinem 315-PS-BMW durch die Heilbronner Innenstadt, tötete einen Familienvater und verletzte dessen Frau und Kinder. Jetzt steht endgültig fest: Yasin H. (23), der sogenannte „Wollhaus-Raser“, muss Deutschland verlassen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte endgültig abgelehnt, dass der verurteilte Mörder in Berufung gehen darf. Damit sind seine Ausweisung sowie ein achtjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot endgültig. In dieser Zeit darf der türkische Staatsbürger weder nach Deutschland noch in die Europäische Union zurückkehren.

Schutz der Allgemeinheit wiegt schwerer

Der Todesraser wurde in Heilbronn geboren, wuchs dort auf und lebte seitdem ununterbrochen in Deutschland. Trotzdem hatte er hier nur eine Niederlassungserlaubnis. Die Justiz machte unmissverständlich klar: Der Schutz der Allgemeinheit wiegt schwerer als sein persönliches Interesse, hierbleiben zu dürfen.

Am 12. Februar 2023 hatte Yasin H. seinen weißen BMW 640d mit bis zu 108 km/h durch die Wollhausstraße gejagt. Erlaubt waren dort gerade einmal 40 km/h. Eine Fußgängerin auf einem Zebrastreifen konnte sich nur mit einem Sprint vor dem heranrasenden Wagen retten. Sekunden später krachte er in den Mercedes einer vierköpfigen Familie. Vater Gezim S. (42) starb noch am Ort des Unfalls. Seine Ehefrau wurde schwer verletzt, die beiden Kinder erlitten leichtere Verletzungen. Der Raser und seine damals 19-jährige Beifahrerin kamen dagegen mit vergleichsweise geringen Verletzungen davon.

Neun Jahre Haft wegen Mordes

Das Landgericht Heilbronn verurteilte H. 2024 wegen Mordes , dreifachen versuchten Mordes und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu neun Jahren Jugendstrafe. Zudem drohte seine Ausweisung. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als „offensichtlich unbegründet“. Schon vor der tödlichen Fahrt war der Türke wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen. Von ihm gehe weiterhin eine „gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr“ aus, so die Richter. Vor allem habe er „die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt haben, nicht bewältigt“.

Auch Cousin als Raser bekannt

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