DAX +1,57 % 25.577,47 Pkt 15:51:14 MDAX +1,69 % 30.380,36 Pkt 15:51:15 Euro Stoxx 50 +0,68 % 6.157,58 Pkt 15:51:00 Dow Jones +0,28 % 52.359,00 Pkt 16:06:14 S&P 500 +1,20 % 7.715,45 Pkt 16:06:15 Nasdaq +1,80 % 26.423,37 Pkt 16:06:14 Nikkei +1,73 % 63.268,37 Pkt 07:45:03 Gold +0,68 % 4.065,90 USD 15:56:11 Silber +0,64 % 54,46 USD 15:56:05 Brent -5,66 % 109,26 USD 15:55:48 WTI -1,55 % 100,18 USD 15:56:15 Bitcoin +0,32 % 80.263,49 USD 16:06:06 EUR/USD -0,62 % 1,11480 USD 16:05:45 EUR/GBP -0,21 % 0,83670 GBP 16:06:14 EUR/CHF -0,10 % 0,92320 CHF 16:06:14 EUR/JPY -0,05 % 175,823 JPY 16:06:14

Trinkbecher in Garage gefunden – Ministerium warnt vor radioaktiven Stoffen

Wissenschaft

Zwei Bürger entdecken in ihrer Garage im Landkreis Bergstraße in Hessen einen alten Trinkbecher – und melden den Fund dem Regierungspräsidium Darmstadt. Das war offenbar die richtige Entscheidung: Der Becher enthält radioaktive Stoffe, die auch nach mehr als 100 Jahren noch gefährlich sein können. Die Behörde warnt davor, solche Geräte über den Hausmüll oder Recyclinghöfe zu entsorgen.

Bei dem Fund handelt es sich um einen sogenannten Radium-Trinkbecher. Diese Geräte wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in großen Stückzahlen hergestellt und verkauft. Sie sollten Wasser mit Radon anreichern, einem radioaktiven Edelgas, das beim Zerfall von Radium-226 entsteht. Das so behandelte Wasser wurde zu vermeintlich medizinischen Zwecken getrunken. Die erhoffte gesundheitsfördernde Wirkung gilt heute als widerlegt.

Gefährlich kann es werden, wenn der Becher geöffnet, beschädigt oder beispielsweise bei der Schrottverarbeitung zerstört wird. Dann kann radioaktives Material freigesetzt werden. Gelangt es über eingeatmeten Staub oder versehentliches Verschlucken in den Körper, sind gesundheitlich relevante Strahlenbelastungen möglich.

Behörden können Becher fachgerecht entsorgen lassen

Viele solcher Geräte dürften noch immer in privaten Haushalten liegen. Ihre Besitzer wissen häufig nicht, dass sie radioaktives Material enthalten. Die Apparate gelangen etwa durch Erbschaften, Dachbodenfunde oder Käufe auf Flohmärkten und im Internet in Umlauf. Wegen ihres historischen Aussehens werden sie oft als Sammlerstücke aufbewahrt.

Herstellung und Inverkehrbringen der Geräte sind heute verboten. Auch ihr Besitz bedarf einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung. Behörden können die Geräte sicherstellen und fachgerecht entsorgen lassen. Für private Besitzer sind Sicherstellung und Entsorgung teilweise kostenfrei. Wer einen solchen Trinkbecher findet, sollte ihn daher weder öffnen noch selbst entsorgen, sondern unverzüglich die zuständige Behörde informieren, rät das Ministerium.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren