Türkei: Türkisches Parlament beschließt Gesetz zur Auflösung der PKK
Das türkische Parlament hat den Weg für eine Auflösung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei (PKK) freigemacht. Mit dem Gesetz, das auch die Freilassung zahlreicher Mitglieder zur Folge haben könnte, wollen die türkischen Abgeordneten den Friedensprozess für ein Ende des jahrzehntelangen blutigen Konflikts zwischen der PKK und dem türkischen Staat voranbringen. Laut der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu haben 468 Abgeordnete für das Gesetz gestimmt. 88 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab sechs Enthaltungen. Die regierende AK-Partei von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, ihr nationalistischer Bündnispartner MHP sowie die prokurdische DEM-Partei unterstützen das Vorhaben. Das Gesetz sieht unter anderem einen Strafaufschub für ehemalige Militante unter bestimmten Bedingungen vor. Demnach sollen Strafverfolgungen und Haftstrafen für bestimmte Straftaten für fünf bis zehn Jahre ausgesetzt werden. Sofern die Betroffenen in dieser Zeit keine neuen Straftaten begehen, würden die Ermittlungen eingestellt und die Strafen gälten als verbüßt. Die Regelungen können erst angewendet werden, nachdem die Sicherheitsbehörden die Auflösung der Partei und ihrer angeschlossenen Gruppen sowie die Abgabe ihrer Waffen bestätigt haben. Eine Regierungskommission und der türkische Geheimdienst MIT sollen die Entwaffnung und Kapitulation der PKK überwachen. PKK-Gründer Öcalan hatte zu Auflösung aufgerufen Die PKK hatte im vergangenen Jahr ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden für beendet erklärt. PKK-Gründer Abdullah Öcalan hatte seine Partei zuvor aus dem Gefängnis dazu aufgerufen. Das beschlossene Gesetz ist der bislang konkreteste Schritt zur Beendigung des Konflikts. Die PKK-Führung hatte am Wochenende allerdings »schwerwiegende Fehler und Mängel« des Gesetzesvorhabens kritisiert. Die Partei teilte mit, dass zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes wirkungslos blieben, wenn Öcalan nicht freikomme. Erdoğan hatte in der Vergangenheit eine mögliche Freilassung von Öcalan angedeutet, sofern dieser der Gewalt abschwöre.