Übergangsgeld für Kai Wegner: Was der Berliner Regierende nach seinem Abschied bekommt
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verzichtet auf eine erneute Spitzenkandidatur bei der Abgeordnetenhauswahl im September 2026. Bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters durch den Senat – frühestens im Oktober – bleibt er im Amt und bezieht sein volles Gehalt. Danach greift das Berliner Senatorengesetz: Wegner hat Anspruch auf Übergangsgeld. Doch warum tritt er nicht einfach zurück? Und wie unterscheidet sich seine Situation von anderen Amtsträgern? Dieser Text erklärt die Regelungen. Wie viel verdient der Regierende Bürgermeister von Berlin? Was ist das Übergangsgeld und wie wird es berechnet? Warum tritt Kai Wegner nicht einfach zurück? Bekommt Wegner eine Pension? Wie unterscheidet sich das von anderen Parlamentariern? Was passiert, wenn Wegner einen neuen Job annimmt? Wie viel verdient der Regierende Bürgermeister von Berlin? Das Gehalt des Regierenden Bürgermeisters richtet sich nach der Besoldungsordnung. Es beträgt das 1,2-Fache der Besoldungsgruppe B 11. Für 2026 ergibt sich daraus ein Grundgehalt von knapp 20.000 Euro monatlich. Hinzu können unter Umständen monatliche Zuschläge kommen. Bis Oktober 2026 – also für die Monate Juli bis Oktober – summiert sich das auf rund 80.000 Euro. Was ist das Übergangsgeld und wie wird es berechnet? Nach dem Ausscheiden aus dem Amt steht einem Senatsmitglied laut § 16 des Berliner Senatorengesetzes ein Übergangsgeld zu. Es wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, die die Person im Amt war – maximal jedoch für zwei Jahre. Die ersten drei Monate erhält man die vollen Amtsbezüge, danach die Hälfte. Wegner wäre bis Ende Oktober 2026 etwa drei Jahre und sechs Monate im Amt gewesen. Ihm stünde das Übergangsgeld also für die vollen 24 Monate zu. Eine Berechnung auf Basis der Amtsbezüge ergibt einen Gesamtbetrag von rund 270.000 Euro, Zuschläge sind noch nicht eingerechnet. Warum tritt Kai Wegner nicht einfach zurück? Hier liegt der entscheidende Punkt. Das Senatorengesetz schließt in § 16 Absatz 1 den Anspruch auf Übergangsgeld ausdrücklich aus, wenn ein Senatsmitglied aus dem in Artikel 56 Absatz 3 der Berliner Verfassung genannten Grund ausscheidet – also durch Rücktritt. Wer freiwillig geht, verliert das Übergangsgeld. Wegner selbst schloss aus, nach der Wahl in anderer Funktion im Senat weiterzuarbeiten: „Wenn man einmal Regierender Bürgermeister war, dann geht man nicht mehr zurück auf ein anderes Amt auf Senatsebene.“ Bekommt Wegner eine Pension? Nein. Laut § 17 Absatz 1 des Senatorengesetzes entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt erst nach vier vollen Jahren im Amt. Wegner wurde im März 2023 zum Regierenden Bürgermeister gewählt. Bis zu seinem voraussichtlichen Ausscheiden im Oktober 2026 wäre er etwa dreieinhalb Jahre im Amt gewesen – zu kurz für einen Ruhegehaltsanspruch. Wie unterscheidet sich das von anderen Amtsträgern im Parlamentarismus? Die Berliner Regelung folgt einem im deutschen Parlamentarismus verbreiteten Prinzip: Wer ein hohes Regierungsamt verlässt, soll finanziell abgesichert werden, um unabhängig von äußerem Druck sein Amt ausüben zu können. Die Besonderheit in Berlin ist die klare Sanktionierung des Rücktritts: Wer freiwillig geht, verliert den Anspruch vollständig. Das setzt einen starken finanziellen Anreiz, im Amt zu bleiben, selbst wenn die politische Grundlage erodiert. Auf Bundesebene erhalten scheidende Bundesminister ebenfalls Übergangsgeld, die Regelungen unterscheiden sich aber im Detail. Was passiert, wenn Wegner einen neuen Job annimmt? Auch das regelt das Senatorengesetz: Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden anderweitige Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet. Findet Wegner also zeitnah eine neue Beschäftigung, reduziert sich die Zahlung entsprechend. Mit Material des Berliner Kurier, des Berliner Senatorengesetzes (SenG) sowie parlamentarischer Dokumente des Abgeordnetenhauses Berlin. Lesen Sie mehr zum Thema