„Überglücklich und schockverliebt“: Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden
Unions-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. Ihr Sohn Georg kam in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter geboren, wie Spahn der „Bild“ bestätigte. „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen“, sagte Spahn der Zeitung. Spahns Büro bestätigte die Medieninformationen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Der 46-Jährige wolle sich aber nicht weiter äußern. Funke hingegen teilte auf Instagram am Mittwoch auch schon ein Foto der jungen Eltern im Grünen. „We Are Family“ (deutsch: Wir sind eine Familie), kommentierte er – dazu postete er ein Herz. Benannt sollen die beiden ihren Sohn nach Georg Spahn – dem 2024 verstorbenen Großvater des Unionfraktionschefs – haben, wie die „Bild“ weiter berichtet. Die Leihmutter „gehört nun quasi zur Familie und wird Georgs Lebensweg begleiten“, zitiert die Zeitung aus einer Mitteilung der beiden Väter an Freunde und Kollegen. Weiter soll es darin heißen: „Wir sind überglücklich und schockverliebt in den kleinen Mann und freuen uns, wenn Ihr ihn bald selbst kennenlernt. Voller Freude auf ein gemeinsames Leben zu Dritt, die stolzen Papas.“ Leihmutterschaft in Deutschland verboten Spahn und Funke sind bereits seit 2017 verheiratet. In der Vergangenheit hatte der CDU-Politiker in den Medien bereits mehrfach über seinen Kinderwunsch gesprochen. Der „Bunten“ sagte er 2021: „Ich denke, wir wären gute Eltern.“ Im November sagte der CDU-Politiker in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“, bisher habe sich der Wunsch nicht erfüllt. Damals fügte er hinzu: „Jetzt sind die Voraussetzungen bei uns sowieso noch etwas schwieriger, um den zu erfüllen.“ In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Auch eine Eizellenspende ist nicht erlaubt. Mediziner können sich strafbar machen, wenn sie eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt. Verträge über eine Leihmutterschaft gelten hierzulande zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. In den USA ist Leihmutterschaft nach Angaben von Kinderwunsch-Beratungswebsites nicht bundesstaatlich geregelt, sondern jeweils auf Ebene der Bundesstaaten. Eine Elternschaft muss in Deutschland nachträglich rechtlich anerkannt werden. Der „Bild“-Zeitung sagte Funke nun: „Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht. Aber wie sagte der große Franz Beckenbauer: ‚Der liebe Gott freut sich über jedes Kind.‘“ Nach den jüngsten Berichten über Spahns neues Vaterglück mithilfe einer Leihmutterschaft hat das Bundesfamilienministerium klargestellt, dass dieses Verfahren in Deutschland zunächst auch weiterhin verboten bleibt. „Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Grundsätzlich bestehe gemäß Adoptionsvermittlungsgesetz ein Verbot der Ersatz-, also der Leihmuttervermittlung. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Einzelsachverhalten grundsätzlich nicht äußern“, erklärte dazu der Sprecher des Bundesfamilienministeriums laut Funke-Zeitungen. Er verwies darauf, dass die Rechtslage zur Leihmutterschaft in Deutschland „klar geregelt“ sei. In einem Beschluss des CDU-Parteitags im Februar dieses Jahres hieß es: „Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.“