DAX +0,66 % 25.629,24 Pkt 18:00:00 MDAX -0,82 % 31.980,52 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,21 % 6.358,01 Pkt 18:00:00 Dow Jones +1,73 % 52.485,03 Pkt 23:22:18 S&P 500 +2,37 % 7.489,72 Pkt 23:22:12 Nasdaq +3,81 % 25.373,85 Pkt 23:15:59 Nikkei +4,03 % 64.362,02 Pkt 08:45:03 Gold +1,43 % 4.107,00 USD 22:59:54 Silber +0,34 % 57,79 USD 22:59:48 Brent 0,00 % 90,12 USD 20:28:19 WTI 0,00 % 84,67 USD 22:59:59 Bitcoin +0,46 % 63.051,76 USD 15:06:53 EUR/USD +0,52 % 1,15270 USD 23:29:53 EUR/GBP -0,31 % 0,85510 GBP 23:29:53 EUR/CHF -0,23 % 0,93060 CHF 23:29:53 EUR/JPY -3,08 % 181,491 JPY 23:29:53

Ukrainekrieg - Bedeutung der Atemschutzmaske in der Drohnenkriegführung

Welt

„Jeder hat sie, keiner mag sie, und doch ist sie wichtig: Die ABC-Schutzmaske kann einem Soldaten das Leben retten.“ Mit diesen Worten beschreibt die Bundeswehr auf ihrer Webseite ein Video, welches die 2002 eingeführte Atemschutzmaske des Typs M2000 erklärt. Dass die Maske nicht nur für eine potenzielle nukleare Auseinandersetzung einen abstrakten Schutz bietet, sondern auch für ganz konkrete Gefahren, wie sie sich in Ukrainekrieg manifestieren eine probate Schutzlösung darstellt, wird jedoch kaum betrachtet. Dabei trägt das persönliche Ausrüstungsstück, welches ursprünglich zum Schutz vor Chemiewaffen im Ersten Weltkrieg entwickelt wurde, in der modernen Kriegsführung zum Schutz vor der Drohnenbedrohung bei. Diese durch die allgemeine Berichterstattung wenig aufgegriffene Gefahr betrifft die insbesondere auf der russischen Seite dokumentierte Nutzung von chemischen Waffen. Erstmalig von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen im November 2024 unabhängig dokumentiert, wird das auf den ersten Blick vergleichsweise ungefährliche Wirkmittel Tränengas offenbar systematisch zum „Ausräuchern“ von hartnäckigen Widerstandsnestern verwendet[i]. Seitdem sind zahlreiche Nachweise, etwa durch Boden- und Vegetationsproben hinzugekommen[ii]. Der erste Einsatz von Reizstoffen erfolgte vermutlich bereits kurz nach Beginn der Vollinvasion im Februar 2022, wie zahlreiche, jedoch unabhängig nicht überprüfbare Berichte der ukrainischen Seite nahelegen. Von Beginn der Invasion im Bestand Das Vorhandensein von für Ordnungsdienstaufgaben entwickelten Mitteln, zu denen vermeintlich nicht letale chemische Wirkmittel wie Tränengas gehören, ist in der Anfangsausstattung der russischen Invasionskräfte wiederum vielfach belegt. So wurde neben Tränengasgranaten nach der Rückeroberung des Flughafens von Hostomel größere Menge Gummigeschosse gefunden. Ein Beleg dafür, dass die russischen Streitkräfte nach einem erhofften schnellen Sieg über die ukrainischen Streitkräfte mit Aufständen oder zumindest massiven Demonstrationen durch die Zivilbevölkerung gerecht hatten. Das dieser Bestand, welcher Hauptsächlich aus Reizstoffgranaten mit der Bezeichnung K-51 bestand, relativ schnell zweckentfremdet gegen ukrainische Stellungen eingesetzt wurde, welche man ansonsten nicht bekämpfen konnte, wirkt daher naheliegend, wenn auch völkerrechtswidrig. Die militärische Nutzung von Tränengas ist spätestens seit Inkrafttreten der Chemiewaffenkonvention am 29.04.1997 für alle Konfliktparteien dieses Krieges verboten. Zu den 193 Unterzeichnern des Abkommens gehören schließlich auch Russland und die Ukraine. Der Teufel liegt wie so häufig im Detail. Während die Konvention die phasenweise Vernichtung von Chemiewaffenbeständen vorsieht, sind gemeinläufig als Tränengas bezeichnete Reizstoffe für polizeilichen Einsätze zugelassen und ihre Herstellung nicht sanktioniert. Ihre militärische Nutzung unterliegt jedoch dem expliziten Verbot der Chemiewaffenkonvention. Wirkungsweise Da Reizstoffe, wie CS und CN jedoch landläufig als vergleichsweise harmloses und nicht tödliches Wirkmittel wahrgenommen werden, ist die Hemmschwelle bei einem missbräuchlichen Einsatz als vergleichsweise gering anzusehen. CS steht dabei für Chlorobenzylidenemalononitril und ist einer der am häufigsten verwendeten Reizstoffe. Das heute als veraltet und toxischer geltende CN steht für Chloroacetophenon und wird polizeilichen kaum noch und wenn dann beispielsweise als Beimischung in Wasserwerfern verwendet. Dass die Annahme vom ungefährlichen Reizstoff nicht korrekt ist und vermutlich gleichzeitig für die geringe Medienresonanz verantwortlich zeichnet, soll kurz erläutert werden. Tränengas reizt vor allem Augen, Atemwege, Mund/Rachen und Haut. Typische Beschwerden sind starkes Tränen, Brennen in den Augen, Husten, Reizung der Schleimhäute und des gesamten Atemtraktes. Dies führt zu Atemnot, Hautbrennen und manchmal auch Übelkeit oder Erbrechen, sowie in seltenen Fällen zu Bewusstlosigkeit. Diese Symptome entstehen oft rasch nach der Exposition und klingen häufig nach dem Verlassen des Bereichs und nach erfolgter Dekontamination wieder ab. Können in manchen Fällen jedoch länger anhalten. Gefährlich wird es vor allem bei hoher Konzentration, längerer Exposition oder in geschlossenen Räumen, was die ersten beiden Faktoren begünstigt. Dann können schwere Augenverletzungen bis hin zu Blindheit, Lungenschäden, Atemversagen oder im Extremfall der Tod auftreten. Personen mit Asthma oder anderen Lungenerkrankungen sind besonders gefährdet, weil Reizstoffe die Atemwege zusätzlich verengen und Atemprobleme verstärken können. Nicht nur das Einatmen ist problematisch. Tränengas kann auch an Haut und Augen stark reizen und dort chemische Verätzungen, Hornhautschäden oder anhaltende Sehprobleme verursachen. Bestände aus Sowjetzeiten Die von den russischen Streitkräften und der russischen Nationalgarde Rosgwardija von Invasionsbeginn an mitgeführte Reizstoffgranate K-51 stammt noch aus sowjetischer Fertigung und wurde in den 1970er Jahren entwickelt. Ausgestattet mit dem weit verbreiteten UZRG-Zünder ist die Anwendung analog zu einer Handgranate. Der im Granatkörper befindliche CS-Reizstoff wird bei einer Brenndauer von 16 Sekunden ausgestoßen und reicht aus, um die Atmosphäre in einen Raum von 400 Quadratmetern Fläche so zu füllen, dass ein Aufenthalt ohne Atemschutz darin nicht möglich ist. Betrachtet man in Relation dazu einen gewöhnlichen Unterstand mit deutlich geringerer Fläche, Deckenhöhe und stark eingeschränkter Ventilation, so ist die bereits erwähnte Gefährdung durch hohe Konzentration keine abstrakte Gefahr mehr. Solch potente Wirkmittel können auch in teilweise offenen Bereichen wie Schützengräben oder Straßenschluchten eingesetzt werden. Sie unterliegen dann jedoch – wie andere chemische Kampfstoffe auch – den gleichen Limitationen in Bezug auf Umwelteinflüsse wie Regen oder Wind. Grundsätzlich ist jedoch hervorzuheben, dass der primäre Zweck des Einsatzes zum „Ausräuchern“ darin liegt den Verteidiger aus der Deckung zu zwingen. Die beim Abbrand entstehende Reizstoffwolke kann dabei Bereiche erreichen, die mit anderen Wirkmitteln, insbesondere hinter Deckungen, nur schwer oder gar nicht erreicht werden können. Hierdurch wird der Verteidiger nicht nur in dem Bereich des eigenen direkten und indirekten Feuers gezwungen, sondern gleichzeitig in seiner Orientierung und Bewegungseffizienz behindert, wodurch die Verwundbarkeit zusätzlich erhöht wird. Gehemmt wird der Reizstoffeinsatz durch die kurze Reichweite des geworfenen Granatkörpers. Ein Verschießen von Granaten durch Werfer wie dem russischen GM-94 ist zwar möglich, jedoch nicht dokumentiert. Grund hierfür ist vornehmlich die geringe Präzision auf Distanz beim Einsatz gegen Unterstände. Als Lösung für dieses Problem ist daher der Abwurf von einer Kleinstdrohne (sUAS) am naheliegendsten.[iii] So kann der Reizstoff auch über beträchtliche Distanz präzise ins Ziel gebracht werden. Wenn das unbemannte Reizstoff-Trägersystem von einer Bomberdrohne oder einer FPV-Drohne begleitet wird, lässt sich die gesamte Wirkkette auf Distanz projizieren. Plädoyer für die Atemschutzmaske Eine Lösung des Problems auf der Seite des Verteidigers stellt die querschnittliche eingeführte Atemschutzmaske dar. Selbst ältere Modelle weisen den nötigen Schutzgrad auf, um dem das Verharren in der Deckung zu ermöglichen und so den Angriff auszusitzen. Zeitgleich bleibt der Träger der Maske handlungsfähig und kann Waffen sowie Gerät bedienen. Dies gilt nicht nur für den Reizstoffeinsatz, sondern auch beim Schutz vor konventionellen Nebelgranaten und Töpfen, welche ebenfalls zum Einsatz kommen. Durch Abbrand der Reizstoffgranate wird selbst in kleinen Räumen meist nicht so viel Sauerstoff verbraucht, dass ein umgebungsluftunabhängiger Atemschutz notwendig ist. Dieser käme nur dann zum Tragen, wenn der Sauerstoffgehalt in der Umgebungsatmosphäre unter 17 Prozent sinken würde. Eine zeitgemäße Atemschutzmaske wie die M2000 der Bundeswehr bietet daher die benötigte Barriere, um Augen und die empfindliche Gesichtshaut zu schützen, selbst gegen Strahlungshitze und Flammen. Als Filter gegen Reizstoffe reicht bereits ein guter Partikelfilter mit etwas Aktivkohle aus. Moderne ABC-Filter, wie sie die Bundeswehr und ihre NATO-Partner verwenden, bieten einen weit darüber hinausragenden Schutz. Die querschnittlich eingeführte Atemschutzmaske mit Filter ist daher auch in der „modernen Kriegsführung“ kein unnützer Ballast, sondern auch zukünftig ein probates Mittel, um einer realen Bedrohung zu begegnen, welche jedoch kaum behandelt wird. Dabei ist aktuell nicht absehbar, dass die russischen Streitkräfte und möglicherweise auch die ukrainische Seite die Nutzung von Reizstoffen zurückfahren würden[iv]. Die massive Verwendung von Tränengas führte bereits im Jahr 2023 zu Engpässen in den Beständen. So wurde im Jahr 2024 die Nutzung modifizierter UB-105-Gasgranaten dokumentiert, die ursprünglich für die ABC-Ausbildung vorgesehen waren.[v] Bereits im Dezember 2023 wies die ukrainische Seite darauf hin, dass mit der RG-Vo-Granate die Nutzung eines neuen Wirkmittels dokumentiert wurde. Der Bedarf und der Nutzen von Reizstoffen scheinen so groß zu sein, dass Russland eine neue Konstruktion entwickelte und deren Produktion begann. Interessanterweise kommt bei der neuen Granate der als veraltet geltende Reizstoff CN zum Einsatz, der ein höheres Risiko von bleibenden Gewebeschäden, etwa an den Augen oder der Lunge, birgt. Der Schutz dagegen ist die bereits mehrfach erwähnte und querschnittlich eingeführte Atemschutzmaske. Dies setzt jedoch voraus, dass ihre Nutzung geübt wird, der Dichtsitz sichergestellt wird und ihre Akzeptanz sowie das Vertrauen in sie gefördert werden. Kristóf Nagy [i] https://www.opcw.org/media-centre/news/2024/11/opcw-issues-report-its-technical-assistance-visit-ukraine-following?fbclid=IwY2xjawGoY49leHRuA2FlbQIxMAABHc_ZGAPPE0-PKqGSMinyOhlbf_RuRlG29ZgUkU7w9yU8ZASyRDhKURz1zg_aem_PBziiNCPfQYFgUolrx92Tw [ii] https://www.unav.edu/web/global-affairs/the-use-of-riot-control-agents-chemical-weapons-in-the-russian-war-in-ukraine [iii] https://smallwarsjournal.com/2026/07/23/gas-from-above-uavs-bringing-chemical-warfare-back-in-ukraine/ [iv] https://mid.ru/en/maps/ua/1989131/

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