Umgang mit Fraktionsgeldern: Neuwahl in Sachsen-Anhalt wegen AfD? Zwei Hürden müssten laut Staatsrechtler Winfried Kluth genommen werden
Die Verwendung von Fraktionsmitteln der AfD bei Bürgerdialogen könnte juristisch zum Problem werden. Doch selbst ein nachgewiesener Wahlfehler würde nicht automatisch eine neue Landtagswahl bedeuten. Staatsrechtler Winfried Kluth von der Uni Halle erklärt, worauf es ankommt.
Von Julius Lukas
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Halle/MZ. - Die Auswirkungen wären weitreichend: Anfang Oktober hatten zwei Juristen in einem Spiegel-Beitrag die Gültigkeit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt angezweifelt. Der Grund: Im Wahlkampf seien Fraktionsgelder von der AfD unsachgemäß verwendet worden, was zu einer Neuwahl führen könnte. Die Aufregung war deswegen nach Veröffentlichung des Beitrags groß. Ob es aber tatsächlich eine wiederholte Stimmabgabe geben muss, hat die MZ den Staatsrechtler Winfried Kluth gefragt.
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