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Ungarn macht sich ans Abrechnen

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Startseite Politik Ungarn macht sich ans Abrechnen Uns auf Google folgen Per Verfassungsreform will die neue ungarische Regierung nun 16 Jahre Rechtspopulismus unter Viktor Orbán zurückdrehen. Das gefältt nicht Allen. Von Markus Schönherr Ungarn steht zu Wochenbeginn eine umstrittene Änderung seines Grundgesetzes bevor. Dabei geht es um nicht weniger als die Absetzung von Staatspräsident Tamás Sulyok und eine grundlegende Justizreform. Zwei Monate nach seinem Amtsantritt will Ministerpräsident Péter Magyar Ungarn endgültig von den „Marionetten“ der abgewählten Orbán-Regierung „befreien“. Doch ausgerechnet das Vorhaben, das die Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen soll, ruft jetzt Kritik hervor – ihr Tenor: Droht Ungarn da ein Orbán-2.0-Szenario? Die Personalie Sulyok sorgt spätestens seit dem Wahlkampf für hitzige Debatten. Eingesetzt unter der Regierung von putin-freundlichen Rechtspopulisten Viktor Orbán, erwies er sich – so die landläufige Meinung – als treuer Erhalter einer oligarchischen Machtclique. Mit ihrer Zweidrittelmehrheit will Magyars Tisza-Partei jetzt die 17. Grundgesetzänderung beschließen, deren Entwurf speziell auf Sulyok zugeschnitten ist. Demnach soll das Mandat des Amtsinhabers bereits am Tag nach dem Beschluss enden und das Parlament eine neue Staatsspitze auf maximal fünf Jahre bestimmen. Änderungen stehen mit der Novelle auch dem Verfassungsgericht bevor. Für dessen Personal würde dann künftig eine Altersgrenze von 70 Jahren gelten. Die Mandate des Fidesz-treuen Höchstrichters Péter Polt und dreier Kollegen würde automatisch erlöschen. Damit solle die Justiz jene Unabhängigkeit erhalten, die ihr Orbán in seinen 16 Jahren an der Regierung nahm. „Wir werden den Verfassungsrichtern das Recht geben, eine entscheidende Rolle bei der Wahl ihrer eigenen Anführer zu spielen.“ Des Weiteren sollen fortan die Mandate von Parlamentsabgeordneten künftig auf zwölf Jahre beschränkt werden: ein symbolischer Hieb gegen Orbán, der nach der verlorenen Parlamentswahl im April auf sein Mandat verzichtete und erstmals seit 36 Jahren kein Abgeordneter mehr ist. Bereits im Juni hatte das neue Parlament die Amtszeit des Regierungschefs auf acht Jahre beschränkt – und damit eine Rückkehr Orbáns ausgeschlossen. Um veruntreute Steuer- und EU-Mittel zurückzuholen, sieht das neue Grundgesetz außerdem die Schaffung des von Magyar angekündigten „Amts für Vermögensrückgewinnung“ vor. Kritik an der Reform kommt erwartungsgemäß von Staatschef Sulyok. Seiner Ansicht nach verstießen die neuen Regeln „gegen jedes Rechtsstaatsprinzip“. Auch Gergely Gulyás, Parlamentschef der Fidesz, warnte: „Die vorgeschlagene Verfassungsänderung bedeutet das Ende der Verfassungsdemokratie und den Beginn einer autoritären Herrschaft in Ungarn.“ Keine andere ungarische Regierung zuvor habe ihre Zweidrittelmehrheit so missbraucht wie die neue. Unerwähnt ließ Gulyás indes die zahlreichen Wahlgesetzänderungen, politischen Besetzungen und Bestimmungen gegen Medien, NGOs und LGBTQ-Personen, die Fidesz initiierte. Überraschender als die Schelte der Orbán-Loyalisten kommt jene von Organisationen, die in der Vergangenheit regelmäßig die Fidesz-Politik geißelten. Human Rights Watch (HRW) etwa lobt zwar die anfänglich „vielversprechenden” Schritte der Magyar-Regierung, darunter die Entkriminalisierung der Budapester Pride-Parade und Ungarns Rückkehr zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Jedoch berge eine „überstürzte“ Verfassungsänderung die Gefahr, diese „Fortschritte bei der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit zu stoppen“. HRWs Europaspezialist Benjamin Ward warnt: „Ungarns neue Regierung hat guten Grund, eine umfassende institutionelle Reform einzuleiten, doch in einem Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel.“ Ähnlich besorgt äußerte sich Amnesty International. Die Organisation fürchtet, dass Sulyoks Absetzung via einer Verfassungsänderung internationale Standards verletzen könnte. Größter Kritikpunkt ist der augenscheinliche Alleingang der Tisza. Um die weitreichende Reform zu kommentieren, hatte die Regierung der Bevölkerung und anderen Akteuren nur fünf Tage eingeräumt. Indes verweist Magyar Kritiker dieser Tage immer wieder auf das starke Mandat, das die Wähler seiner Partei bei dem historischen Regierungswechsel verliehen hätten. Es sei ein Mandat, das Land von der „Polit- und Wirtschaftsmafia zu befreien“, die 16 Jahre lang regierte. Das rechtfertige auch drastische Schritte. Laut einer Umfrage vom Juni zeigten sich 62 Prozent der befragten Ungarinnen und Ungarn zufrieden mit der bisherigen Leistung der Tisza.

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