Ungarn: Parlament stimmt für Verfassungsänderung zur Absetzung des Präsidenten
Ungarns Parlament hat für eine Verfassungsänderung zur Absetzung des Präsidenten Tamás Sulyok gestimmt. Die Nationalversammlung in Budapest billigte das umstrittene Vorhaben des neuen Regierungschefs Péter Magyar mit 139 zu sechs Stimmen. Abgeordnete der Fidesz-Partei des früheren Regierungschefs Viktor Orbán hatten die Abstimmung boykottiert. Der seit 2024 amtierende Sulyok ist ein Vertrauter Orbáns. Magyar wirft ihm verschiedene Vergehen im Zusammenhang mit der Amtsführung Orbáns vor: Sulyok und andere hohe Staatsvertreter seien »Marionetten« seines Vorgängers gewesen, sagte er. Magyars Tisza-Partei hatte bei der Parlamentswahl im April eine Zweidrittelmehrheit erreicht und damit den seit 2010 regierenden Rechtsnationalisten Orbán von der Macht verdrängt. Mit dieser Mehrheit kann Magyar Verfassungsänderungen durchsetzen. Zuletzt mehrte sich jedoch auch Kritik, eine Absetzung Sulyoks könne einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International teilte mit, Sulyok habe Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren. Sulyok muss die Verfassungsänderung selbst unterzeichnen Damit die Neuregelungen in Kraft treten können, muss Sulyok sie gegenzeichnen. Für den Fall, dass er dies ablehnt, drohte ihm Magyar mit einem Amtsenthebungsverfahren. Dieses müsste das Parlament ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit beantragen und das Verfassungsgericht genehmigen. Im Fall einer Vakanz des Postens des Staatspräsidenten würde Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer vorübergehend dessen Befugnisse übernehmen, bis es einen Nachfolger gibt. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament für fünf Jahre gewählt. Abgeordnetentätigkeit wird auf zwölf Jahre begrenzt Die Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichterinnen und -richter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft derzeit vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Péter Polt, der als Orbán-Loyalist gilt. Zu den Verfassungsänderungen gehört auch, dass die Tätigkeit der Abgeordneten auf zwölf Jahre begrenzt wird. Die Regelung tritt ab der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft.