»Ungeskriptet« mit Björn Höcke: Ben Berndts wehrt sich offenbar gegen Podcast
Dieser Ausdruck wurde am 29.06.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert. Andere Nutzungen verletzen das Urheberrecht Forderung von Medienbehörde »Ungeskriptet«-Podcaster wehrt sich offenbar gegen Überarbeitung des Höcke-Gesprächs Die Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen fordert Ben Berndt auf, eine SA-Passage im Podcast mit Björn Höcke nachträglich zu überarbeiten. Nun hat dessen Anwalt laut einem Bericht reagiert – mit Vorwürfen gegen die Behörde. 29.06.2026, 11.02 Uhr Die Kontroverse über das Gespräch zwischen dem AfD-Politiker Björn Höcke und dem populären Podcaster Ben Berndt geht in eine neue Runde. Im Format »Ungeskriptet« hatte Berndt dem Rechtsextremen eine Bühne geboten, Höcke konnte dort seine radikalen Ansichten vortragen – ohne kritische Nachfragen. Nun wehrt sich Berndt laut einem Bericht der »Welt« gegen Versuche der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt, den Podcast nachträglich zu überarbeiten. Konkret drängt die Behörde darauf, eine Passage zu ändern, in der es um Höckes Strafverfahren wegen seines wiederholt geäußerten Satzes »Alles für Deutschland« geht. Höcke behauptete im Podcast, die SA habe kein Motto gehabt – laut der Landesmedienanstalt ist das eine »Tatsachenbehauptung, die dem Beweis zugänglich ist«. Berndts Anwalt reagierte nun und nannte die Landesmedienanstalt eine »Zensurbehörde«, so zitiert die »Welt« aus dem Anwaltsschreiben. Demnach sei die Behörde »keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte«, heißt es im Schreiben. »Sie maßen sich eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die Ihnen von Verfassungs wegen nicht zusteht.« Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nehme »die Funktion einer Zensurbehörde wahr«, heißt es weiter. Vorwurf der »Einschüchterungssemantik« Die Landesmedienanstalten kontrollierten ursprünglich private Rundfunksender. Später kam die Aufgabe hinzu, auch bei Telemedien – also Angeboten im Internet – die Einhaltung von Standards zu sichern. Entsprechend berufen sich die Behörden darauf, bei journalistischen Angeboten auf die Einhaltung von Standards zu pochen. Als journalistisch gilt in dem Sinne nicht nur, wer mit großer Redaktion arbeitet – auch Einzelpersonen, die Interviews führen und aufbereiten, arbeiten journalistisch. Also eben auch Blogger oder Podcaster wie Ben Berndt. In dem Brief der Landesmedienanstalt wurde Berndt laut »Welt« neben der Überarbeitung der Höcke-Sendung auch dazu aufgefordert, sein gesamtes Angebot nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht zu prüfen. Sein Format zählt derzeit mehr als 300 Folgen. Berndts Anwalt kritisiert das als »Einschüchterungssemantik«. Der Podcaster selbst rühmt sich dafür, unverstellt zu fragen und nichts zu schneiden – und betont regelmäßig, kein Journalist zu sein. Zugleich hatte er allerdings zugegeben, selbst zwei Passagen, die juristisch belangt werden können, aus dem Gespräch mit Höcke geschnitten zu haben. Das Gespräch mit dem Rechtsextremisten zählt seit seiner Veröffentlichung vor zwei Monaten inzwischen über sechs Millionen Aufrufe allein auf YouTube. mrc