Unglück in Frankreich: Deutscher fährt auf Campingplatz seine kleine Tochter tot
Unfassbares Unglück im Urlaub: Ein Mann aus Stuttgart hat beim Manövrieren seines Autos auf einem Campingplatz in Frankreich versehentlich seine kleine Tochter totgefahren. Das anderthalbjährige Mädchen sei mit seinen drei Brüdern zunächst von dem SUV ferngehalten worden und habe sich dann unerwartet genähert, erklärte der Staatsanwalt von Sarreguemines am Donnerstag, französischen Medienberichten zufolge.
Dabei sei es zu dem Unfall gekommen, der sich am Mittwoch im Ort Grostenquin, etwa 40 Kilometer südwestlich von Saarbrücken, ereignet habe.
Vater aus Stuttgart nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
Der Vater, die Mutter und ihre vier Kinder, die aus Baden-Württembergs Landeshauptstadt stammen, waren gerade erst auf dem Campingplatz angekommen, wie die Zeitung „Le Républicain Lorrain“ berichtete. Demnach passierte der Unfall in unmittelbarer Nähe des Empfangs. Der Campingplatz liegt an einem Wasserpark in der Region Moselle.
Nach ersten Ermittlungserkenntnissen rangierte der Vater mit dem Wagen, weil die Familie den Bungalow wechseln wollte, in dem sie im Urlaub wohnen wollte. Der 45-Jährige wollte den SUV näher an die neue Unterkunft heranfahren, berichtet der Sender „Franceinfo“.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war die 42-jährige Mutter in einem der Bungalows beschäftigt, wie das Portal „CNews“ schreibt. Die Geschwister sind demnach zwei vierjährige Zwillingsbrüder und ein weiterer siebenjähriger Junge.
Ein Großaufgebot an Rettungskräften wurde den Berichten zufolge zum Unfallort entsandt, darunter Feuerwehren aus zwei Orten sowie ein Rettungshubschrauber. Die Einsatzkräfte versuchten vergeblich, das Mädchen wiederzubeleben.
„Die Gendarmen führten beim Vater einen Drogen- und Alkoholtest durch. Beide Tests fielen negativ aus. Die Behörde in Grostenquin hat Ermittlungen aufgenommen, um die genauen Umstände des Dramas zu klären. Der 45-jährige Vater soll noch vernommen werden“, teilte die Staatsanwaltschaft den Berichten zufolge mit.
Der Mann habe wegen seines Schocks am Mittwoch zunächst nicht befragt werden können. Dies solle voraussichtlich am Donnerstag geschehen.