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Ungültiger Führerschein ab Januar 2027: Millionen Autofahrer betroffen

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Millionen Führerscheinen sind ab Januar 2027 ungültig – Tabelle zeigt, wen es betrifft

Von: Dominik Jahn

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Millionen Führerscheine verlieren im Januar 2027 ihre Gültigkeit. echo24 zeigt in der Tabelle, welche Jahrgänge jetzt zum Amt müssen.

Stichtag im Januar: Am 19. Januar 2027 endet die nächste gesetzliche Frist für den Pflichtumtausch.

Wer muss handeln? Betroffen sind Inhaber von Scheckkarten-Führerscheinen, ausgestellt zwischen 2002 und 2004.

Das droht bei Verstößen: Wer die Frist verpasst, riskiert bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld und Probleme im Ausland.

Autofahrer müssen bereits seit März 2019 handeln. Damals wurde die bundesweite Umtauschaktion für Führerscheine gestartet. Der eigentliche Ansturm und die ersten Fristen starteten kurz darauf, da die ersten Jahrgänge (1953–1958) ursprünglich bis Januar 2022 ihren Führerschein umgetauscht haben mussten.

Führerschein-Umtausch: Wer ist bis Januar 2027 an der Reihe?

Laut Angaben der Bundesregierung ist im Januar 2027 die nächste Frist für Motorrad- und Auto‑Führerscheine. Entscheidend ist dabei das Ausstellungsjahr des alten Kartenführerscheins. Wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) schreibt, gilt der 19. Januar 2027 dabei als Stichtag für alle zwischen 2002 und 2004 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine.

Betroffen sind demnach Inhaber von rund 43 Millionen Führerscheinen. Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Was steckt hinter der Umtauschaktion der Führerscheine?

Wie die Experten des ADAC erklären, sollen Führerscheine künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem, so heißt es, sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Für einen etwas geordneteren Ablauf regelt in Deutschland ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. Hinweis des ADAC: Ein Umtausch von Lkw- und Busführerscheinen erfolgt nicht nach dem Stufenplan. Hierbei müssen andere „echte“ Befristungen beachtet werden.

Eine Ausnahme von den Fristen gilt laut Regierung für Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Sie müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wichtig für Zugezogene: Achtung bei der Ausstellungsbehörde

Wer seinen alten Führerschein damals zum Beispiel nicht im Raum Heilbronn, sondern in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland ausgestellt bekommen hat, muss vor dem Behördengang zwingend aktiv werden. In diesem Fall benötigt das Landratsamt Heilbronn eine sogenannte Karteikartenabschrift.

Dabei handelt es sich um einen digitalen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister der ursprünglichen Behörde. Autofahrer können diesen Antrag meist kostenlos und unkompliziert per Online-Formular auf der Website ihrer damaligen Heimatbehörde stellen – diese übermittelt die Daten dann direkt an das Amt in Heilbronn. Liegt die Abschrift beim Termin nicht vor, kann der Umtausch nicht durchgeführt werden.

Ein Aufschieben der Frist sollten Betroffene zudem besonders mit Blick auf die Urlaubszeit vermeiden. Während das Fahren mit abgelaufenem Dokument im Inland lediglich ein Verwarnungsgeld von zehn Euro kostet, droht im Ausland oder bei internationalen Mietwagen-Firmen im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.

Keine Fahrtauglichkeitsprüfung: Keine Pflicht zu medizinischen Tests beim Umtausch

Für viele Autofahrer ist der Pflichtumtausch mit der Sorge verbunden, sich beim Amt einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit unterziehen zu müssen. Die Deutsche Rentenversicherung und der ADAC geben hier jedoch klare Entwarnung für alle Inhaber der Pkw-Klasse B.

Es handelt sich um einen rein verwaltungstechnischen Vorgang, bei dem der bisherige Besitzstand der Fahrerlaubnis rechtlich uneingeschränkt gewahrt bleibt. Im Zuge dieses Umtauschs dürfen von den Ämtern weder Sehtests noch ärztliche Gutachten oder medizinische Nachweise verlangt werden.

Zusätzliche Tests für Lkw- und Busführerscheine

Etwas anderes gilt lediglich für Lkw- und Busführerscheine (wie die alte Klasse 2), für die ohnehin gesonderte, echte Befristungen und regelmäßige ärztliche Kontrollpflichten ab dem 50. Lebensjahr vorgesehen sind.

Führerschein umtauschen: Unterlagen und Kosten

Für den Umtausch des Führerscheins muss man sich grundsätzlich persönlich an die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes wenden. Hat man einen Termin, sollten einige wichtige Dokumente nicht fehlen:

ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

ein biometrisches Passfoto

der aktuelle Führerschein

eine Gebühr von rund 25 Euro

Umtausch des Führerscheins in Heilbronn

Autofahrer aus der Region können online Termine beim Landratsamt Heilbronn oder den Bürgerämtern der Stadt vereinbaren. Aufgrund der hohen Nachfrage vor dem Stichtag sollten Termine rechtzeitig gebucht werden.

Häufige Fehler beim Umschreiben des Führerscheins

Insbesondere beim Wechsel von alten Klassen (wie der alten Klasse 3) auf das EU-Scheckkartenformat werden manchmal Berechtigungen (z. B. Unterklassen oder Anhängerregelungen) vergessen oder falsch übertragen. Der ADAC rät dazu, die Daten noch bei der Abholung zu überprüfen.

Dazu erklären die Experten: 1999 wurden die bisherigen Führerscheinklassen durch das neue, EU‑weit einheitliche Buchstabensystem abgelöst. In den Folgejahren kam es immer wieder zu Anpassungen des Klassenzuschnitts, etwa bei den Motorradklassen. Erst seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Führerscheinklassen. Weitere Änderungen folgten 2016/17 insbesondere bei den Lkw‑Klassen. Das Führerscheinrecht befindet sich also im ständigen Wandel.

Eine komplette Tabelle mit allen wichtigen Änderungen der Kennzeichnungen liefert der ADAC. Auch zu den Schlüsselzahlen gibt es eine separate Auflistung.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Laut Bundesregierung ist der neue EU-Führerschein nicht mehr unbegrenzt gültig. Er verliert nach 15 Jahren seine Gültigkeit. Wie beim Personalausweis oder Reisepass muss er erneuert werden.

Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.

Mit der Befristung sollen laut Bund Fälschungen erschwert werden, „da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden“. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

Landratsamt Heilbronn mit Hinweis für Klasse-2-Führerschein

Beim Landratsamt Heilbronn kann man persönlich über das Serviceportal des Landratsamts oder direkt bei den Bürgerämtern vieler Städte und Gemeinden den Umtausch beantragen. Was hier deutlich erklärt wird, ist, dass es mit der Erneuerung den Klasse‑2-Führerschein so nicht mehr gibt. Hier endet die Berechtigung, die entsprechenden Kraftfahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres.

Wichtig: Wer noch die entsprechenden Kraftfahrzeuge führen möchte, sollte rechtzeitig den Umtausch einreichen. Beachten Sie hierzu auch die Rubrik „Verlängerung“.

Das „Begleitetes Fahren ab 17“-Dilemma

Bei den Jahrgängen 2002 bis 2004 wurde oft ein wichtiges Detail übersehen: das Begleitete Fahren ab 17 (BF17).

Wer 1987 oder 1988 geboren wurde und mit 17 den Führerschein gemacht hat, bekam zunächst eine rosa Prüfbescheinigung. Die richtige Scheckkarte wurde dann oft erst nach dem Geburtstag im Jahr 2005 ausgestellt.

Diese Fahrer müssen nicht bis Januar 2027 umtauschen, sondern haben ein Jahr länger Zeit (bis Januar 2028).

Was, wenn man die Frist verpasst hat?

Wie das Bundesministerium für Verkehr schreibt, wird nach Ablauf der jeweils geltenden Frist der alte Führerschein ungültig.

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, bleibt unverändert bestehen.

Das Informatiosnportal fuehrerschein-umtauschfrist.de klärt über mögliche Folgen auf. Hier heißt es: „Bei einer Polizeikontrolle im Inland kann ein geringes Verwarnungsgeld von in der Regel 10 Euro anfallen. Punkte in Flensburg drohen nicht.“ Und:

In EU-Ländern ist deine Fahrerlaubnis weiterhin gültig, aber der alte Führerschein kann von Polizei als problematisch angesehen werden. Außerhalb der EU drohen größere Schwierigkeiten.

Wenn Führerschein fehlt und man zum Umtauschen muss?

Aber wie sieht es aus, wenn der Führerschein komplett fehlt? Wenn man ihn verlegt hat und nicht wiederfindet, wenn man ihn verloren hat?

In diesem Fall sollte man sich direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Dort muss man dann zum einen eine Ersatzausstellung und zweitens den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Und wichtig: Man muss über den Verlust eine eidesstattliche Versicherung beim Bürgeramt abgeben.

Die Kosten für einen Ersatzführerschein belaufen sich dann auf circa 65 bis 85 Euro. Die Gebühren sind kommunal geregelt und können variieren. Bei der Stadt Heilbronn kostet der Ersatzführerschein bei Diebstahl 37,50 Euro, bei Verlust aber bereits 68,20 Euro.

Was, wenn man inzwischen eine Brille benötigt beim Autofahren?

Wie beim Thema Fahrtauglichkeitstest gilt bei der Brille auch: Man muss keinen Sehtest machen für den Umtausch. Der gesetzlich verpflichtende Umtausch der alten Dokumente (Grau, Rosa oder unbefristete Scheckkarte) ist, wie bereits erwähnt, ein reines Verwaltungs- und Formalverfahren.

Allerdings gilt laut Automobilclub: Wenn sich die Sehkraft verschlechtert hat und man eine Brille zum Autofahren benötigt, muss man diese beim Fahren zwingend tragen – auch wenn nichts dazu im Führerschein steht. Wer einen Unfall verursacht durch die Sehschwäche, dem drohen empfindliche Strafen und man riskiert den Versicherungsschutz.

Wer beim Umtausch angeben möchte, dass er inzwischen eine Brille benötigt, der sollte einen Sehtest dazu einreichen. Man bekommt dann die Schlüsselzahl 01 auf die Rückseite gedruckt. Dies bedeutet, dass man beim Fahren eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen muss.

Führerschein soll günstiger werden

Neben der Umtausch-Pflicht für bestimmte Jahrgänge im Januar 2027, stehen für alle künftigen Autofahrer im kommenden Jahr weitere Veränderungen an. Der Bundesverkehrsminister hat Reformen für den Führerschein angekündigt. Günstiger soll er werden und die Durchfallquote soll sinken.

Kein Mietwagen mit altem Führerschein

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