DAX +2,24 % 26.202,35 Pkt 18:00:00 MDAX +1,81 % 32.559,91 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,94 % 6.486,70 Pkt 18:00:00 Dow Jones +3,05 % 54.085,88 Pkt 22:42:17 S&P 500 +3,30 % 7.736,52 Pkt 22:42:18 Nasdaq +4,77 % 26.584,99 Pkt 23:15:59 Nikkei +2,98 % 65.861,00 Pkt 04:35:03 Gold +3,84 % 4.188,70 USD 05:27:03 Silber +5,90 % 61,07 USD 05:27:03 Brent -6,48 % 78,34 USD 05:23:56 WTI -7,16 % 74,59 USD 05:26:59 Bitcoin +0,05 % 64.083,94 USD 05:37:02 EUR/USD +0,28 % 1,15390 USD 05:36:57 EUR/GBP +0,04 % 0,85730 GBP 05:37:05 EUR/CHF -0,09 % 0,93170 CHF 05:37:05 EUR/JPY +0,22 % 181,673 JPY 05:37:06

Unklare Klauseln gekippt: Gericht entscheidet gegen 1&1 bei Unlimited-Tarifen

Wirtschaft

Das Oberlandesgericht Koblenz hat Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 1&1 Telecom GmbH für unzulässig erklärt (Urteil vom 30.07.2026, Az. 2 UKl 4/25). Vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Drosselungs- und Kündigungsklauseln bei Mobilfunktarifen mit unbegrenztem Datenvolumen. In den AGB hatte sich 1&1 vorbehalten, bei einem unüblichen Verbrauchsverhalten die Datenübertragungsrate einzuschränken oder den Vertrag nach einem Hinweis kündigen zu können. Ab welcher Datenmenge oder unter welchen genauen Voraussetzungen ein solches Verhalten vorliegt, ließ der Anbieter in den Bestimmungen jedoch offen. Das Gericht bewertete diese Formulierungen als Verstoß gegen das Transparenzgebot. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen. Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Kauft ihr darüber ein, erhalten wir eine kleine Provision - ohne Aufpreis für euch und ohne Einfluss auf unsere redaktionelle Meinung.

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