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Unternehmen in Deutschland zahlen Rekordsumme für kranke Beschäftigte

Nation

Deutsche Unternehmen haben einer Berechnung zufolge im vergangenen Jahr so viel wie nie zuvor für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgegeben. Die Aufwendungen beliefen sich 2025 auf insgesamt 85,6 Milliarden Euro, wie aus einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht, über die die «Rheinische Post» berichtete.

Damit haben sich die nominalen Kosten für die krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung innerhalb von eineinhalb Jahrzehnten mehr als verdoppelt. 2024 waren es 81,2 Milliarden Euro.

In der Summe enthalten sind neben den vom Bundesarbeitsministerium ausgewiesenen 72,5 Milliarden Euro an Bruttoentgelten auch die vom IW geschätzten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Diese beliefen sich auf 13,1 Milliarden Euro.

IW nennt verschiedene Ursachen

Das Institut führt den Anstieg unter anderem auf höhere Löhne und die gestiegene Beschäftigung zurück. Auch der Krankenstand habe zu den höheren Aufwendungen beigetragen. Seit der Einführung der elektronischen Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Jahr 2022 sei der Krankenstand statistisch signifikant gestiegen.

Ob zugleich auch die tatsächlichen betrieblichen Fehlzeiten zugenommen hätten, sei allerdings bislang nicht abschließend geklärt. Seit 2022 müssen Arbeitnehmer keine Krankmeldung mehr auf Papier bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden statdessen digital übermittelt. Dadurch gehen weniger Krankmeldungen verloren, was einen nur scheinbaren Anstieg der Krankheitstage zur Folge haben kann. Mitunter sind erkrankte Mitarbeiter nämlich auch einfach zu Hause geblieben, ohne einen Krankenschein abzugeben, sofern die Arbeitgeber dies toleriert haben. Diese Fehltage tauchten in der Statistik der Lohnfortzahlung vor 2022 nicht auf.

Die geplante gesetzliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag beurteilt das Institut der deutschen Wirtschaft zurückhaltend. Eine flächendeckende Anwendung durch die Arbeitgeber sei wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwands und möglicher Belastungen für das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern nicht unbedingt zu erwarten.

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