Urteil bei Ludwigshafen: Raser haftet nach Unfall trotz Vorfahrt
Wer auf einer Vorfahrtsstraße viel zu schnell fährt, muss bei einem Unfall trotzdem selbst für den Schaden aufkommen. Das hat das Landgericht Frankenthal in einem Zivilprozess entschieden. Im konkreten Fall war ein Auto auf einer Landstraße bei Ludwigshafen-Oggersheim mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, das auf diese Landstraße einbiegen wollte, schreibt das Landgericht in einer Pressemitteilung. Der Fahrer auf der Landstraße hatte Vorfahrt. Unfall in Ludwigshafen: Abbiegender weigerte sich, Schaden zu zahlen Der Halter des vorfahrtberechtigten Autos verlangte Ersatz seines Schadens in Höhe von knapp 20.000 Euro. Der Abbiegende weigerte sich aber, zu zahlen - der andere habe den Unfall verursacht, sagte er. Frankenthal Urteil des Monats Porschefahrer muss Schaden in Waschstraße in Bad Dürkheim selbst zahlen Ein Porsche springt in einer Waschstraße aus der Führung. Der Fahrer sagt, die Anlage war defekt. Das Landgericht Frankenthal sah das anders. 14:00 Uhr SWR4 am Nachmittag SWR4 Das Gericht ließ die Blackbox im Auto des Vorfahrtberechtigten auswerten, ein Gerät, das seit 2024 in neuen Autos vorgeschrieben ist und das Unfalldaten aufzeichnet. Blackbox zeigt deutlich überhöhte Geschwindigkeit Dabei kam raus, dass der Autofahrer mit gut 130 Kilometer pro Stunde unterwegs war, das war fast doppelt so schnell wie erlaubt. Der Fahrer muss 80 Prozent des Schadens selbst zahlen. Sein Unfallgegner hätte nicht damit rechnen können, dass er so deutlich zu schnell unterwegs war.