Urteil gegen Google Maps: Luftbildaufnahmen sind privat
Ein paar Klicks am PC reichen aus, um in den Garten des Nachbarn oder anderer Personen zu schauen. Ob sich jemand einen Swimmingpool geleistet oder neue Hecken gepflanzt hat. Die Bilder aus der Luft, die Google Maps anbietet, ließen inzwischen mit Hilfe immer fortschreitender Künstlicher Intelligenz Rückschlüsse darauf zu, "welche Personen an welcher Adresse auf welche Weise leben" - ein Problem, so begründet zumindest das Landgericht Frankfurt am Main sein Urteil zu Google Maps, das es in dieser Woche veröffentlicht hat.
Persönlichkeitsrecht versus Informationsfreiheit: Was gilt mehr?
Geklagt hatte ein Mann, der sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Auf den Luftbildaufnahmen, die Google Maps von seinem Grundstück veröffentlicht hat, seien Bereiche abgebildet, "die für den Publikumsverkehr von der Straße aus nicht sichtbar sind", so das Gericht.
Für einen anderen Google-Dienst – Street View – bietet das Unternehmen die Möglichkeit, mit wenigen Klicks, das eigene Grundstück verpixeln zu lassen. Bei Street View sieht man die Fotos der Grundstücke von der Straße aus. Google Maps lässt diese Funktion bisher nicht zu.
Gericht: Luftaufnahmen verletzen Persönlichkeitsrecht
Das Landgericht Frankfurt am Main sah in den Aufnahmen aus der Luft auf Google Maps das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt. "Insbesondere hat der Kläger nicht seine Wohn- und Lebensverhältnisse selbst etwa durch eigene Veröffentlichungen einem breiten Publikum bekannt gemacht", heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Es handele sich also um eine Privatperson.
Bei Influencern oder Personen des öffentlichen Lebens hätte das Urteil anders ausfallen können, sagt IT-Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer-Rode gegenüber BR24: "Ich denke, wenn die Person sagt: 'Hier sind Fotos meines Pools, meiner Gartenliege, meiner Terrasse auf Instagram zum Beispiel, dann wird der Schutz vermutlich geringer sein'".
Technischer Fortschritt führt zu anderem Urteil als 2020
2020 hatte das Landgericht Itzehoe noch anders geurteilt. Damals hatte schon einmal ein Mann gegen Google Maps geklagt und war gescheitert. Das Landgericht Frankfurt begründet das neue Urteil damit, dass die technischen Möglichkeiten zur Verknüpfung von Daten heute anders als damals seien. IT-Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer-Rode sagt dazu: "Da konnte man zwar die Adresse sehen, aber man wusste nicht mehr". Inzwischen ließe sich laut Gericht einfach ermitteln, wer dort wohne.
Der Anwalt des Klägers, Johannes Gräbig, schrieb BR24 auf Anfrage von einer "bahnbrechenden Entscheidung zum Persönlichkeitsschutz im digitalen Informationszeitalter". Er gehe davon aus, dass nun viele Betroffene ihre Persönlichkeitsrechte gegenüber Google schützen wollten.
Google: Luftaufnahmen befriedigen Informationsbedürfnis
Google selbst sagt laut Gericht, dass es einem der ältesten Bedürfnisse der Menschheit entspräche, sich ein Bild von der Welt zu machen – und dass das Unternehmen dieses Informationsbedürfnis befriedige.
Auch IT-Rechtsanwalt Sven Schlotzhauer sieht das so. Schlotzhauer sagt BR24, dass Google Maps nicht nur die bloße Neugier der Nachbarn befriedige, sondern viele Zwecke erfülle. Zum Beispiel könnte ein möglicher Käufer einer Immobilie vorher die Müllkippe im Nachbargarten sehen und dann entscheiden, gar nicht erst zur Besichtigung anzureisen.
Muss Google vielleicht in Zukunft pixeln?
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Google hat bereits angekündigt, dagegen Rechtsmittel einzulegen und vor die nächste Instanz, das Oberlandesgericht, zu ziehen. IT-Rechtsanwalt Sven Schlotzhauer hält es für wahrscheinlich, dass das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird.
Sein Fachkollege Stephan Wiedorfer-Rode vermutet dagegen, dass eine Lösung wie bei Google Street View kommen könnte. "Frankfurt macht ja sozusagen eine Hintertür auf", erklärt Wiedorfer-Rode. "Es sagt nämlich, Google hat die Möglichkeit, das zu anonymisieren, wie es auch jetzt schon bei Street View ist." Gut möglich, dass also auch die Luftaufnahmen des Grundstücks irgendwann auf Wunsch des Eigentümers verschwinden müssen, so Wiedorfer-Rode.