Urteil gegen „Letzte Verteidigungswelle“ in Hamburg
Im Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ wird vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am Mittwoch (12.30 Uhr) das Urteil gesprochen. Den jungen Angeklagten werden unter anderem versuchter Mord, Verabredung zum Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Anklage hat die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen verübt und geplant. Außerdem sollen die Mitglieder sogenanntes „Pädo-Hunting" – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – gemacht haben. „Letzte Verteidigungswelle“: Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit Anzeige Da die Angeklagten zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben. Anzeige Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle” verhaftet worden. (dpa)