Urteil in Dänemark: Eugen Block darf Enkel weiterhin nicht sehen
Stand: 18.09.2026 16:21 Uhr
Der Gründer der Hamburger Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block, darf laut eines Gerichtsbeschlusses seine Enkelkinder in Dänemark weiterhin nicht sehen. Block und sein früherer Schwiegersohn streiten um ein Umgangsrecht für zwei Enkelkinder.
Ein Gericht im süddänischen Sonderburg lehnte nun einen Antrag auf Umgangsrecht mit dem zwölfjährigen Jungen und dem 15-jährigen Mädchen ab. Das teilten der Vater der Kinder, Stephan Hensel, und ein Sprecher von Block am Freitag übereinstimmend mit. Die beiden Kinder sagten seit Langem, dass sie keinen Kontakt zu ihrem Großvater wünschten, erklärten Hensel und seine neue Ehefrau Astrid Have nach dem Urteil des Familiengerichts. "Wir hoffen, dass dieser Wunsch nun endlich respektiert wird."
Streit um Umgangsrecht geht weiter
Eugen Block zeigte sich über das Urteil enttäuscht: "Leider habe ich in dieser ersten Instanz nicht erreicht, dass für die Kinder wieder ein Stück familiäre Normalität einkehren kann." Die Entscheidung bedeute, dass ihm der Kontakt zu seinen Enkelkindern in Dänemark weiterhin verwehrt bleibe. Das ist nach seinen Angaben bereits seit fünf Jahren der Fall. Block kündigte zudem an, das Urteil anfechten zu wollen: "Ich werde den Rechtsweg in Dänemark weiterverfolgen. Mein Ziel bleibt, unser Familienleben wieder gemeinsam mit allen Enkelkindern gestalten zu können", ließ Block über einen Sprecher erklären.
Das Gericht machte keine Angaben zu dem Urteil. Seit rund einem Jahr streiten Block und sein früherer Schwiegersohn Hensel um ein Umgangsrecht für zwei Enkelkinder von Block. Nach einem Wochenendbesuch Ende August 2021 hatte Hensel die Kinder nicht wie vereinbart zur Mutter nach Hamburg zurückgebracht.
Block-Tochter vor Gericht