Urteil in den USA: Auch in Deutschland läuft eine Klage gegen Meta
Der Meta-Prozess ist nach nur einer Woche Verhandlung mit einem Vergleich geendet: Der US-Konzern zahlt 16,7 Milliarden Dollar an die US‑Bundesstaaten und setzt verschiedene Jugendschutzmaßnahmen um. Für Europa wird sich deswegen nichts ändern. Selbst in den Vereinigten Staaten sind ein Großteil der Maßnahmen daran gebunden, dass Wettbewerber wie TikTok und YouTube mitmachen.
Doch auch in Deutschland tut sich juristisch etwas gegen das siebtgrößte Techunternehmen weltweit. Mehrere Sammelklagen laufen gerade gegen den Konzern, von denen vor allem eine aussichtsreich ist: Der Verbraucherschutzverein klagt in Österreich und in Deutschland, weil Meta jahrelang Datenschutzrechte von Verbrauchern in großem Stil gebrochen haben könnte.
Meta-Businesstools erfassen systematisch Daten in gigantischem Ausmaß
Im Kern geht es bei der Klage der österreichischen NGO um die Meta-Businesstools. Die werden von vielen Seiten, wie beispielsweise Nachrichtenportalen, Datinganbietern und Online-Shops, verwendet, um Daten für deren Facebook- und Instagramauftritt zu analysieren. Wenn eine Website das Tool nutzt, kann der Konzern alle Aktionen von Nutzern tracken und mit dem Meta-Account des Users verknüpfen. Und das oft, ohne dass die Nutzer zugestimmt haben – oder selbst wenn sie dies aktiv abgelehnt haben.
Das Unternehmen weiß von den Usern dann beispielsweise, was für Produkte sie sich länger angeschaut haben, welche Dating-Partner sie attraktiv finden und was für Medikamente sie nehmen. Diese Daten nutzt Meta, um Usern gezielt Werbung für Produkte vorzuschlagen. In vielen verschiedenen Fällen an verschiedenen gerichtlichen Instanzen wurde das in Deutschland als rechtswidrig eingestuft. Schon jetzt haben zwölf von 24 Oberlandesgerichten einen solchen Fall gegen Meta entschieden.
Bis zu 50 Millionen Menschen in Deutschland sind betroffen und können sich der Sammelklage anschließen
Deshalb hat der Verbraucherschutzverein mithilfe der Anwaltskanzlei Baumester und Kollegen eine Sammelklage gegen den Tech-Konzern gestartet. Sammelklagen sind eine relativ neue Sache. Der Verband klagt, führt den Prozess und ein Prozessfinanzierer trägt die Kosten. Jeder, der einen Meta-Account bei etwa Instagram oder Facebook hat, kann kostenlos einsteigen. Die Prozessfinanzierer erhalten am Ende 10 Prozent des erstrittenen Geldes.
Bei der Klage haben sich laut Kanzlei inzwischen mehr als 360.000 Betroffene eingetragen. Max Baumeister, Gründer der Kanzlei, sieht sehr gute Chancen für die Klage. Er schätzt den Schadensersatz auf 500 bis 1500 Euro, die jedem Betroffenen am Ende zustehen.
Bis die Klage entschieden ist, dauert es aber noch. Gerade liegt sie am Oberlandesgericht Hamburg. Das sichtet die Unterlagen, prüft das Verfahren und legt einen Gerichtstermin fest. Den erwartet Baumeister frühestens Anfang nächsten Jahres. Abzusehen ist, dass Meta gegen ein Urteil zu den eigenen Ungunsten in Berufung gehen würde. Baumeister schätzt, dass der Bundesgerichtshof bis Ende 2027 den Fall endgültig abgeschlossen haben könnte.
Selbst volle Summe für Meta wenig Geld
„Die Klage tut Meta nur weh, wenn sich genug Menschen registrieren“, sagt Baumeister. Die schnelle Rechnung: Wenn Meta nur 500 Euro an jeden Betroffenen geben muss und sich 350.000 Menschen registriert haben, dann sind das ein Schadensersatz von 175 Millionen Euro – knapp 0,3 Prozent des Unternehmensumsatzes in einem Quartal. Würde sich jedoch die Hälfte aller 50 Millionen Berechtigten in Deutschland registrieren, wären es schon 12,5 Milliarden Euro. Das wäre immer noch weniger als die Summe, die der Konzern den US-Bundesstaaten zahlen muss. Aber es wäre eher eine Summe, die Meta schmerzt.
„Im Fall eines Erfolgs der Sammelklage sind weitere staatliche Verfahren wegen der illegalen Trackingpraktiken wahrscheinlich“, sagt Johannes Buchheim, Professor für öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung an der Universität Marburg. Das könnte laut Buchheim für Meta richtig teuer werden – bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes. Damit müsste Meta zumindest bei diesem Thema wohl einlenken und seine Konzernstrategie verändern.
Ist in Deutschland ein ähnlicher Prozess wie in den USA möglich?
Dass es in Deutschland zu einem ähnlichen Prozess wie bei dem Vergleich in den USA kommt, hält Johannes Buchheim für unwahrscheinlich: „Vorschriften aus dem Jugendschutz geben Privatpersonen meistens keinen Rechtsanspruch, den sie gerichtlich selbst durchsetzen könnten.“ Wenn, dann müsse das Irland als Land, in dem Metas Europa-Zentrale sitzt, oder die europäische Kommission verfolgen. Hier unterschieden sich die Rechtssysteme fundamental.
Die Europäische Kommission hat zum Thema Jugendschutz auf Social Media bereits einen Prozess gegen Meta gestartet. Im April 2026 hat sie festgestellt, dass Meta gegen EU‑Jugendschutzrecht verstößt, weil Meta unter 13-Jährige nicht ausreichend vor der Benutzung von Instagram und Facebook schützt. Meta hat jetzt Zeit, sich gegen die Anschuldigungen zu wehren. Bis zum Ende des Prozesses wird es noch dauern.
Dass der Tech-Konzern bis dahin von selbst seine Strategie ändert, ist nicht abzusehen, auch nicht beim Thema Jugendschutz. Allgemein, so Anwalt Baumeister, sei Meta für seine Ruchlosigkeit in allen Rechtsgebieten bekannt: „Für Meta ist das Gesetz erst mal irrelevant. Die Frage ist nur, ob sich Geld und Macht damit generieren lassen.“